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Aktuelles 2007 bis 30.6. - 30. Juni 2007 Da die Seite 2006 allmählich zu lang wird, geht es hier mit neuem Schwung weiter. Die Literaturhinweise - die letzten 3 JuS, beck.de-nachrichten-aktuelles, mittwochs faz recht und steuern, fall-des-monats.de sowie die letzten gelaufenen Examensklausuren - gelten nach wie vor. Für die Rabbits: die Seite liest sich absatzweise von unten nach oben und zu unbekannten Begriffen konsultiert man Google-wikipedia.
Was ändert sich am 1.Juli? Da mein Computerguru mit mir schimpft, weil die Seite zu lang wird, beginnt ab 1.7. eine neue Seite. Das Entsendegesetz wird auf Gebäudereinigung ausgedehnt, das geänderte WEG tritt in Kraft, Anpassung an die Rechtsprechung, dass Eigentumswohnungsinhaber nur anteilig für Handwerkerrechnungen haften - wie kann sich ein Handwerker vor den naheliegenden Problemen schützen? Der Supreme Court hat kurz vor seiner Sommerpause (seine Session beginnt am ersten Montag im Oktober) sowohl zum Schulrecht als auch zur Todesstrafe und zu Guantanamo entschieden - Alle Staatsrechtler lieben den Vergleich mit dem Bundesverfassungsgericht. Polen will sich nicht an das Ergebnis des EU-Gipfels halten - verstösst das gegen die WVK? Gilt die überhaupt im Europarecht? In NRW wird die Bezirksregierung langsam eingemottet - jetzt ist sie keine Polizeibehörde mehr - da häufig nach dem Aufbau der Verwaltung gefragt wird, gucken Sie mal in das Organigramm von Brandenburg rein, sehr anschaulich unmittelbare und mittelbare Verwaltung. Das Arbeitsgericht Düsseldorf hält nicht nur ein Kopftuch sondern auch eine Baskenmütze einer moslemischen Lehrerin für unzulässig. Der EuGH will nach Ableben der Eigenheimzulage Ende 2005 diese wegen unzulässiger Beihilfe doch noch beurteilen - gibt es eine Fortsetzungsfeststellungsklage beim EuGH? Beim IGH - in Sachen Lagrand ja. Das BVerwG hat wieder mal zum Abfallrecht ein OVG aufgehoben - wenn man seine Baumabfälle ordnungsgemäß in einer Deponie abgeliefert hat, muss man die bei Insolvenz des Betreibers wieder abholen - Vergleich mit Bundesbodenschutzgesetz und den Regelungen im Polizeirecht? Das Handelsblatt berichtet heute ausführlich über die Problematik der "nur deutsche Notare" beim EuGH - was ist ein lateinisches Notariat, warum gibt es im Rheinland das Nurnotariat, was macht ein Notar so, Unterschied zu Lehrern, Rechtsanwälten, Polizeibeamten europarechtlich? Der Generalanwalt beim EuGH empfiehlt die Parmesanklage abzuweisen, da nur Italiener gegen einen Nachbau in Deutschland klagen könnten und in Parma hätte sich keiner beschwert - Klagebefugnis der Kommission im Vertragsverletzungsverfahren??? Die Welt hat einen großen Artikel zu dem Vorschlag unseres Bundespräsidenten, ihn beim nächsten Mal vom Volk wählen zu lassen - Herr Voscherau meint, man könne ihm ein erweitertes Prüfungsrecht bei Gesetzen und ein Auflösungsrecht des Bundestages geben. Es wird wieder pauschal auf die Präsidialdemokratie der Weimarer Verfassung geschimpft - man sollte vielleicht beachten, dass die vom GG angestrebte parlamentarische Demokratie eine Kanzlerdemokratie geworden ist. Dann will unser BP nicht sagen, wer sein Sommerfest 2006 "gesponsort" hat - muss er das nach dem Informationsfreiheitsgesetz? Siemens schickt seinen Compliance-Officer nach 6 Monaten in die Wüste und macht ihn in der Presse schlecht - er könne nicht genug englisch und sei nicht teamfähig - das ist fies. Meine Vermutung ist, er hat seine berufliche Veranlagung, zu ermitteln, nicht abgelegt. Noch mal in der Zeitung: die ARD geht ins Internet - wird hier die Pressefreiheit verletzt? Tirol will keinen Zweitwohnsitz von Deutschen erlauben - das dürfte europarechtswidrig sein. In der Prüfung Schilken/Krämer/Jourasch am 27.6. kam das Bürokratieabbaugesetz, Marco W. in der Türkei, Sachenrecht, ein Schuttcontainer steht auf dem Gehweg = OBG, Strassenverkehrsdelikte. Vizekanzler Müntefering wendet sich nun vom gescheiterten gesetzlichen Mindestlohn dem Kommunal-Kombilohn zu - das gab's zuletzt bei unserem geliebten Führer: Arbeitsbeschaffungsmaßnahme durch Autobahnbau - der Bund hat keine Gesetzgebungskompetenz über die Gemeinden, die Garantie der Finanzhoheit und Personalhoheit in Art. 28 II dürfte das ohnehin verbieten. Der BGH hat noch ein Mal entschieden, dass ein Miteigentumsanteil an einem Grundstück nicht derelinquiert werden kann, wichtig, war schon Examensklausur im Zivil- und ÖR-Recht, V ZB 6/07. Der EuGH muss sich mit der Bedürfnisprüfung bei der Notarzulassung beschäftigen. Fallen Notare unter die Ausnahme des hoheitlichen Handelns? Die Welt stellt die Modelle des Investivlohns vor (Belegschaftsaktie, stille Beteiligung, Genussrecht, Darlehen, GmbH-Anteil)- der Deutschlandfonds der SPD ist unter dem Aspekt zu sehen "die Gewerkschaften gehören zu meinem Klientel" und die wäre sauer, wenn die Betriebsräte auch noch entmachtet würden. Die FAZ wirft wieder die Frage auf, ob öffentlich-rechtliche Fernsehsender ins Internet und aufs Handy dürfen - zulasten der Zeitungen. Zum Reformvertrag (vielleicht heißt der in Zukunft der Vertrag von Brüssel oder Meise) meint die FAZ, es gäbe nur zwei wichtige Artikel. Welche? Meiner Meinung nach die Austrittsmöglichkeit und Opt-Out. Nach der FR sollen Fortsetzungsfeststellungsklagen gegen die Polizei- und Bundeswehraktivitäten in Heiligendamm erhoben werden - endlich könnte das theoretische Problem, in welcher Frist solche Klagen zu erheben sind, mal praktisch werden. Die FAZ berichtet über die AGG-Fälle des LAG Stuttgart. Nächste Woche stehen drei superwichtige Entscheidungen in Karlsruhe an - die FAZ berichtet seit langem wieder mal (nach meiner Erinnerung bitte) vor einer Entscheidung und nicht erst nachher - heute über den Tornadoeinsatz in Afghanistan. Die soft skills once again: die 50/50 Frage. Zwei Beispiele: Frage: was ist häufiger, freie oder gebundene Verwaltung? (Die Kandidatin wusste nicht, was das überhaupt war), Augen zu und durch. "Die freie Verwaltung". "Richtig, Kandidat B, warum?" Oder: "Was sagt das OLG Köln zu der Frage, ob der Samstag bei Zustellungen an Anwälte mitgezählt wird oder nicht, also ob das ein Werktag ist oder nicht?" Der Prüfer ist Anwalt. Augen zu und durch: der Samstag ist ein Werktag. Die Alternative wäre "das weiß ich nicht" - sagen Sie mal selber. 50/50 Fragen kommen in jeder Prüfung mehrfach vor - üben Sie bei Günther Jauch, der hat auch so was. In der Prüfung Doleischv.Dolsperg-Mansel-Spelthahn am 26.6. fiel eine Kandidatin mit 28 Vorpunkten mit 38 Endpunkten durch. In ihrem Wahlfach Strafrechtspflege wurde nach dem BGH-Urteil zum berichtigten Protokoll gefragt, dann, was man gegen ein Urteil des LG macht und Instanzenzug - sie konnte nichts dazu sagen, die Prüferin wurde sauer - Sie sehen, was Prüfungsangst und die daraus folgende Blockade anrichten kann - Mündliches muss man üben, dass man diese einfachen Sachen noch nie gesehen hat, kann ja kaum sein. Der Kandidat mit 37 Vorpunkten plus minus war super im Wahlfach ("was wissen Sie zur AG?" sinngemäß und Comroad-Entscheidung kam) Wirtschaftsrecht und hat das vb noch geschafft. Prof. Mansel sagte, er kommentiere im Jauernig das AGG und prüfte es daher ausführlich: das Kloster will einen männlichen Koch einstellen. Im Strafrecht kam Kickback eines Zahnarztes. Im ÖR-Pflichtfach die Sandkasten-Januarklausur, im ÖR-Wahlfach die Märzklausur "Was ist Möbelrücken?". Im Zivilrecht der Autokauf durch den Käufer, der vorgibt, Unternehmer zu sein. Ich habe den Eindruck, dass die Prüfer wegen der langen Wartezeit jetzt mehr als je zuvor erwarten, dass Sie sich auf Ihr Wahlfach gründlich vorbereiten. Das Mangoldurteil steht wieder in der FAZ, es geht um eine Tagung zum Arbeitsrecht. Darf ein Staatsanwalt ein Buch mit einer Barschel-Mord-These veröffentlichen? Was kann er gegen das Verbot seines Vorgesetzten tun? Der vergleichbare Fall des BKA-Beamten, der ein Buch schreiben will, lief vor einiger Zeit und wurde auch geprüft. Haben wir zwei neue Staaten - Gaza und Westjordanland? Die belgische Anwaltskammer hat erfolglos beim EuGH gegen die Strafbarkeit der Teilnahme an Geldwäsche geklagt - bei uns wäre die Klage schon beim erstinstanzlichen Gericht als unzulässig abgewiesen worden. Porsche wird nach Allianz und Fresenius eine SE - arrivederci Gewerkschaften. Die CDU will den Investivlohn, die SPD den Deutschlandfonds. Nach dem Krieg hatte man sich zwei Modelle überlegt - die Betriebsräte und die Mitarbeiterbeteiligung - den damals begangenen Fehler will man offensichtlich jetzt wieder gut machen. Ist wenigstens eine längere Amtszeit des Bundespräsidenten wünschenswert? Ja, da dann ziemlich klar ist, dass keiner eine zweite Amtszeit machen wird.
Der europäische Haftbefehl: wir liefern die SS-Leute, die 1944 in St. Anna ein Massaker unter Zivilisten angerichtet haben, nicht aus, da es um die Vollstreckung geht und weil die Verhandlung in Abwesenheit erfolgte: das Dr. Krombach-Urteil des EuGH und des EGMR aus 2001 lassen grüssen. Die Grundschullehrerin empfiehlt mich nur für die Hauptschule, da ich beim Häkeln immer mit den runtergefallenen Maschen vorm Pult gestanden habe- hat ein Eilantrag Erfolg? VG Minden, nein. Karlsruhe hat nach dem Rasselsteinvilla-Urteil aus 2000 endlich wieder eine interessante Entscheidung zu Art. 14 GG gefällt - der oder das oder die squeeze out ist verfassungsmäßig, im Boxbergurteil durfte nicht zugunsten Mercedes enteignet werden, hier dann doch zugunsten der Mehrheitsaktionäre - in einem neuen Protokoll meint ein Prüfer, es sei auch in der Diskussion, ob § 48 III VwVfG mit Art. 14 GG vereinbar sei. Die FR behandelt den 17-jährigen, der mit einer 13-jährigen Engländerin in der Türkei unter einer Bettdecke geschmust hat. Schützt § 176 StGB kleine Engländerinnen in der Türkei? Gilt er für deutsche 17-jährige, denen die Hormone in der Türkei um die Ohren sausen? Würde er hier in Haft kommen - § 71 JGG? Sind die anzeigenden englischen Eltern wegen Freiheitsberaubung in mittelbarer Täterschaft zu bestrafen? Der "Hosenkläger", der von einer Reinigung 40 Millionen Euro wollte, weil seine Hose weggekommen sein soll, ist wie der Jude Shylock im Kaufmann von Venedig abgeurteilt worden - Tradition hat der anglo-amerikanische Rechtskreis, das muss man ihm lassen - das ist aber auch das einzig positive. Hab ich mir's doch gedacht: die BVerfG-Entscheidung zum Emissionsrechtehandel soll dem EuGH auf die Füße treten - die FAZ berichtet über eine Tagung zu dem Thema, vor allem zu dem in Karlsruhe anstehenden Urteil Mangold II zu § 14 III TeilzBefrG. Ist das eine "Erpressung", wie die Zeitungen zu der neuerlichen Stellungnahme der UNESCO zu der Waldschlösschenbrücke titeln? Wer haftet für Fehler der BAFIN, die von Banken finanziert und von Beamten betrieben wird? In der Prüfung Kindhäuser/Lüdtke-Handjeri/Weckerling am 21.6. wurden im Völkerrecht wieder die Menschenrechte abgefragt. Im ÖR wehrt sich die Nachbargemeinde gegen den Bau eines LKH - s. Homepage OVG Münster zur Stadt Herne - Strassenverkehrsdelikte und im Zivilrecht BGH NJW 2007 S. 1683 sowie S. 1757 und DB 2006 S. 152.Sowohl die Kandidatin mit 17 als auch mit 27 Vorpunkten machten 54 Endpunkte. In der Prüfung Schmidt-Eichhorn-Lehmler/Schermaier am 16.6. hat eine Kandidatin mit 46 Vorpunkten 10,2 Endpunkte gemacht,ein Kandidat mit 34,4 Vorpunkten 7,3 und die Kandidatin mit 43 Vorpunkten nur 7,1 - die Kandidatin mit 38 Vorpunkten hat sie noch überholt und ist mit 7,6 nach Hause gegangen - warum - die Kandidatin hat sich nicht auf Rechtsgeschichte bei Prof. Schermaier vorbereitet, obwohl das in den Protokollen und auf seiner Homepage steht und er im Probeexamen in Bonn dies auch geprüft hat - selber schuld, von der Gemeindereform hatte sie auch noch nie gehört - die Note ist definitiv im Mündlichen zerstört worden. Aha, Frau Merkel hat den politischen Merksatz "Satzungsfragen sind Machtfragen" kürmäßig vorgeführt. Die Kandidatin erhält 100 Punkte. Die Polen haben Art.48 II EU nicht gekannt und sind dadurch überrumpelt worden. Die Ratspräsidentin kann eine Regierungskonferenz einberufen - die letzte ähnliche Situation gab es 1986 zur Einheitlichen Europäischen Akte. Es ist schon genial, das als letzten Joker aus dem Hut zu zaubern und dadurch den Sack zuzumachen. Die Welt meint, die Umsetzung des Brüsseler Vertrages bedürfte bei uns einer Zwei-Drittel-Mehrheit im Bundestag und im Bundesrat - wieso? Wahrscheinlich muss Art. 23 GG wieder entpackt werden. Unser Bundespräsident will stärkere plebiszitäre Elemente wie seine Direktwahl einführen. Na ja, das sagt man eben in der letzten Sendung von Frau Christiansen - ein alter Hut. Wenn man das Staatsoberhaupt vom Parteiwillen abkoppelt, muss man ihm mehr Macht geben, dann kommt aber das ausbalancierte Tablett der Gewaltenteilung in Schieflage. Die FAS berichtet von der Kabinettsvorlage zur Sicherungsverwahrung für Jugendliche - ist die verfassungsgemäß? Die Nachlese zum Gipfel: warum will ein Labour-Premierminister nicht, dass die Grundrechtscharta auf der Insel verbindich wird? Absurd. Welche Urteile hat er dabei im Auge? Carpenter? Die Franzosen: der unverfälschte Wettbewerb flog raus - was ist jetzt mit dem kommenden Urteil zum VW-Gesetz, zur Goldenen Aktie? Was ist, wenn zwischen Verhandlung und Urteil sich die Rechtslage ändert? Dann, da wieder mal Sonntag ist, zu den soft skills im neuen Prüfungsrecht, also zu dem Vortrag: Schreiben Sie sich den Obersatz und den Schlusssatz auf - Nehmen Sie Ihre Stimme auf dem Anrufbeantworter auf und hören sie ab - man ist erstaunt, wie man sich selber anhört. Wieviel ähms und desweiteren, jedoch, unzweifelhaft und ähnlicher sprachlicher Schrott sich einschleicht. Am wichtigsten für die Lösung ist der Sachverhalt - er enthält spiegelbildlich das Problem und die Lösung. Stellen Sie sich vor, Sie sind der Anspruchsteller und dann der Anspruchsgegner - wie würden Sie an deren Stelle argumentieren? Wie würden Sie ihrer Oma das Problem erklären? Also down to earth - nerven Sie nicht mit Worthülsen wie die billig und gerecht denkenden - stellen Sie sich vor, Sie stehen vor Gericht und müssen argumentieren. Sie hat es wieder mal getan. handelsblatt.com bringt den Vertrag heute schon. Dass die doppelte Mehrheit erst 2014 kommt, ist wurscht, da die bis dahin ohnehin einfach im vorauseilenden Gehorsam praktiziert werden wird, zudem wäre die Umsetzung bis 2009 eh eng geworden. Raffiniert war die Drohung, ohne die Polen eine Regierungskonferenz anzusetzen; bis danach und falls Polen mit einem Veto kommt, ist das Zwillingsgespann nicht mehr an der Regierung. Die Engländer: Toni Blair kennt sich bei internationalen Grundrechten nicht aus. Was soll der Bohei mit dem EuGH? Bisher sind englische Urteile immer durch den EGMR in Straßburg einkassiert worden. Ein Land, das equity hat, sollte sich zudem nicht so anstellen. The king can do no wrong oder so ähnlich - abgesehen davon hat er doch in Nizza unterschrieben. Die SZ berichtet am 22.6. über das Piddimax-Verfahren beim EuGH = Vertragsverletzungsverfahren, weil wir Knoblauch als Arznei behandeln, so dass Piddimax Einfuhrschwierigkeiten hat. So, ein Bekloppter schreibt an die StA Berlin, der Chef der Schwarzwaldklinik sei mit 78 in seinem Bett im Seniorenheim bzw. in der Klinik ermordet worden und die StA ordnet die Leichenobduktion an - sie hätte das gemusst - ein weiterer Tipp für "wie ärger ich meine Nachbarn". Wer klagt denn nun in Karlsruhe - die Linksfraktion, so die SZ auf Seite 1, oder die Partei, später im Heft? Prozessstandschaft derPartei und/oderFraktion für die bespitzelten Abgeordneten? In der LöwerPrüfung zu diesem Thema wurde § 105 GeschOBT angesprochen. Der Veranstalter der Love Parade schließt einen mehrjährigen Vertrag mit der Stadt Essen - geht das nach § 54 VwVfG - ist das überhaupt zulässig - rechtzeitig angemeldete Versammlungen kommen in den nächsten 5 Jahren ja nicht mehr zum Zug, es sei denn, der zuständige Polizeipräsident sieht das anders. Die SZ berichtet über den Squeeze Out bei der HypoVereinsbank. Kann die Familie von Stauffenberg verhindern, dass Tom Cruise den Hitler-Attentäter spielt? In der Prüfung am 20.6. - Schuschke/Breuer-? wurde die Anwaltshonorarvereinbarungsentscheidung des BVerfG geprüft, Beweisverwertungsverbot, Mord, Vortrag: Haftung für Unfall bei Probefahrt. Auch in der Kindhäuser-Prüfung am 21.6. kam die Gestoras pro Amnestia-Entscheidung im Völkerrecht- aus 17 Vorpunkten kann man 54,2 Endpunkte machen. In der Kapischke-Kreß/Weckerling-Prüfung am 18.6. kam im Strafrecht eine ältere Examensklausur, im Zivilrecht Gebrauchtwagenkauf und der vierjährige Junge fällt in den Gartenteich des Nachbargrundstücks, Menschenrechte auf internationaler Ebene, das 1503 Verfahren, das Urteil Gestoras pro Amnestia, der Soering-Fall, der Vermieter will nicht, dass die Mieterin ein Laken auf den Balkon hängt "Nein zu irgendeiner Sekte" und die Nachbargemeinde klagt gegen die Baugenehmigung für ein LKH. "Ach, Sie kennen sich?" hieß es nach der Notenverkündung, als zwei Kandidaten, die auch die gleiche Hausarbeit geschrieben hatten, sich gegenseitig gratulierten (die kannten sich aus meinem Kurs) - eine gefährliche Situation. BGH III ZR 176/06: Der Arbeitgeber bietet eine Kündigung oder eine Umsetzung an, kündigt dann und der Gewerkschaftssekretär versäumt die Klagefrist - wie lange haftet die Gewerkschaft für den Lohn - der Arbeitgeber hätte den Prozess verloren, weil er eine Änderungskündigung hätte aussprechen müssen? Der Generalanzeiger und Die Welt erklären in einem Frage-Anwort-Spiel, worum es bei diesem EU-Gipfel geht. Um die Blockademöglichkeit (witzig - bei dem Mindestlohn auch). Bei England um die Aussenpolitik, die EU soll in der UNO kein Konkurrent sein; und um die Grundrechte, weil dann ein Referendum notwendig sei und die nicht existierende schriftliche englische Verfassung könnte durch Europarecht überlagert werden - die Engländer haben keine Solange I, II und Maastricht-Entscheidung. Angebliches Geheimrezept von Angela Merkel gegenüber Polen, mehr Stimmen im EU-Parlament. Scheitert der Gipfel, gibt es ein Europa der zwei Geschwindigkeiten und keine Beitritte mehr. Der Telekom-Abschluss beerdigt endgültig das Burda-Urteil aus 1999 - längere Arbeitszeit und Jobgarantie sind keine Äpfel und Birnen mehr. Was ist, wenn die Telekom T-Service trotz Vereinbarung verkauft? Gilt bei dem Verstoß gegen einen Tarifvertrag § 135 oder § 137 BGB? Warum will ver.di das haben - es gibt doch § 613 a? SZ - BGH: bei Mieterhöhung gilt die vereinbarte Quadratmeterzahl und nicht die tatsächliche? Auch wenn, die niedriger ist? Die FAZ hat einen guten Artikel über Anwaltsfehler bei Schmerzensgeldfällen. Die SZ berichtet wieder über den Distomo-Villa Vigoni-Fall. Dürfen die Fernsehanstalten im Internet quasi eine gebührenfinanzierte Zeitung anbieten? Die neue Düsseldorfer Tabelle ist da - zum ersten Mal wird der Kindesunterhalt nicht angehoben sondern abgesenkt. Die Schweizer Freundin des in London lebenden Herbert Grönemeyer verklagt mit Erfolg die Bunte - IPR/ZPO. Den Radfahrern wird vom Verband ein Vertragsstrafeversprechen abgepresst - Bosman II? Am 19.6. in der Prüfung Rosenberger-Schnappauf/Gehle kam der Backofenfall, Gebrauchtwagenkauf/das Erzbistum Köln will sich gegen Presseberichte über einen vergewaltigenden Priester wehren. Mit ZPO-Einschüben. Ein Blinder will seinen Blindenhund mit ins städtische Schwimmbad nehmen - § 8 II GO - AGG. Arbeitsrecht: Ist eine Hebamme Arbeitnehmerin? Staat + Verwaltung: Doping. Der Kandidat, der durchgefallen ist, soll vor allem im Wahlfach versagt haben. Strafrecht - quer Beet und StPO. Müntefering tobt, Angie Baby hat sich wieder mal durchgesetzt. Bei der Debatte Mindestlohn ist nicht so sehr interessant, ob der kommt sondern wie: § 138 BGB wird reformiert, das Mindestarbeitsbedingungengesetz von 1952 wird reaktiviert (+)(so was ähnliches hatten wir zuletzt beim Beitritt der DDR, da wurde die Karteileiche des alten Art. 23 GG hervorgeholt), das Entsendegesetz kommt zur Anwendung (+), die Allgemeinverbindlichkeitserklärung nach dem TVG (-), sondern wer das Vetorecht bekommt. Die Gewerkschaften, Der Arbeitsminister, der Bundestag, die Regierung? Ein absolutes Debakel für die Gewerkschaften - Tariflöhne sind Mindestlöhne - Art. 9 III GG dürfte verletzt sein. Der Vatikan sagt, "man soll das Auto nicht als Ort der Sünde benutzen" - was ist denn damit gemeint? Ich fühle mich in die verquaste Erziehungssprache der 60er Jahre versetzt - die Zeitschrift Bravo übernahm die Aufklärungsarbeit und lieferte Starschnitte. Die Stadt Dresden hat erfolglos gegen die Vergabeentscheidung-Waldschlösschenbrücke einen Eilantrag gestellt - ist die Ersatzvornahme ein VA? Das VG Freiburg und das VG Minden beschäftigen sich mit den Studiengebühren sowie dem Internationalen "Sozialpakt". Der EU-Gipfel rollt an. Welche Wahlsysteme kennen Sie, könnte gefragt werden? Mehrheitswahlrecht England und Frankreich, Hare-Niemeyer, d'Hondt, Sainte Lague-Schepers, reines Verhältniswahlrecht, doppelte Stimmenmehrheit, Nizza und Quadratwurzel. Die FAZ berichtet am 19.6. ausführlich über die Vb/Organstreit (?) der Linken gegen die Beobachtung durch den Verfassungsschutz. Im Feuilleton wird über den Pilgerweg geschrieben - jeder, der das Buch von Harpe Kerkeling in die Hand genommen hat, hat es in 3 Tagen ausgelesen. Die Welt kommt am 19.6. mit einem zweiseitigen Artikel von Roman Herzog u.a. über die EU-"Verfassung". Wie ist der Bettnachbar auf der Intensivstation zu bestrafen, der die Schläuche rauszieht und die Tür abschliesst, sie dann aber doch auf gutes Zureden öffnet, so dass der Patient gerade doch noch gerettet wird? Die SZ berichtet, dass der BGH in Strafverfahren eine nachträgliche Protokolländerung nun doch zulässt - er ist offiziell gekippt, das macht er eigentlich nie, weil er dann ja einen Berg von Wiederaufnahmeanträgen auf den Tisch kriegt, was hier nicht zu befürchten ist. Kann Hitler posthum die Ehrenbürgerwürde aberkannt werden? Ermächtigungsgrundlage? GO - Geschichtsklitterung - die Gemeinde soll sich die nächsten tausend Jahre genieren. Ein Leserbrief wies mich darauf hin, dass die Geschichte mit den 39 Vorpunkten = 39 Endpunkten eigentlich gar nicht sein könne. Das räume ich gerne ein, wüsste aber auch nicht, warum man so was erfinden sollte. Den Prüfern sei dennoch In dubio pro reo gewährt. In der Löwer-Prüfung am 16.6. kam die § 828 II Problematik, die Vb/Organstreit der Links-Partei gegen die Bespitzelung durch den Verfassungsschutz und im Völkerrecht: Uganda kauft ein Grundstück in Deutschland, bezahlt aber den Kaufpreis nicht - das AG Berlin-Tiergarten soll eine Klausel erteilen - der Argentinien-Entscheidung des BVerfG nachgebildet. .Am 15.6. hat Herr Habermehl gefragt, was der Zaun in Heiligendamm rechtlich sei (duje, solche abgedrehten Überlegungen können nur wir Juristen anstellen). Am 16.6. (Schmidt-Eichhorn-Schermaier-?) kam die geplante Gemeindereform (kannte nur 1 von 6 Kandidaten), Urkundsdelikte, Rechtsgeschichte und Änderung Altes/Neues Schuldrecht, ein Fall aus der Übung, Unterhaltsrecht aus der FAZ vom Prüfungstag sowie die Umbenennung einer Strasse. Die Kölner Moschee ist wieder in den Zeitungen. Schlägt die Parkplatznot die Religionsfreiheit? Oberammergau: darf ein Bürgerbegehren die Kunst- u. Religionsfreiheit definieren? Eine Parteigründung als Fusion und nach der Fraktionsgründung - wie geht das rechtlich? Ver.di ist damals mit HIlfe des Umwandlungsgesetzes gegründet worden. Was ist strafrechtlich die ins Internet gesetzte "Hinrichtung" eines mit Photo abgebildeten Lehrers? § 111? § 185? §§ 202 ff..? Noch einmal zu den Soft skills: die mündliche Prüfung ist von Deutschland sucht den Superstar manchmal nicht weit entfernt. Neulich lachte ein Kandidat immer erst auf, bevor er eine Antwort gab. Dann hatte ich mal einen, der hat immer, nachdem er geantwortet hat, sich in seinen Stuhl geschmissen und laut geseufzt. Prof. Kindhäuser sah sich das ein paar Mal an und sagte dann sinngemäß, wir müssen uns hier auch den Samstag um die Ohren schlagen, lassen Sie das. Was macht der Typ, Antwort, Seufzen und sich in den Sessel schmeissen. Der hat das trotz mehrfacher anzüglicher Bemerkungen den ganzen Tag durchgezogen, der Verbesserungsversuch war dann weg. Dann antwortete ein Kandidat mit sehr lauter Stimme. Die Kommission sagte, bitte nicht so laut. Er antwortete weiter mit lauter Stimme - ein Repetitor hätte ihm das dringend empfohlen. Häufiger sind natürlich die piepsigen Stimmen der Mädchen. Leise sprechen nützt bei einer falschen Antwort gar nichts. Bei einer richtigen entwertet es die Antwort oder, was sehr oft vorkommt, fragt der Prüfer nicht nach, sondern geht an den nächsten Kandidaten, der wiederholt das und bekommt die Punkte. Es ist wichtig, die Reaktion der Prüfer zu sehen. Leider wird denen in Kursen beigebracht, sie sollten ein Pokerface machen. Glücklicherweise halten sich die meisten nicht dran. Eine Kandidatin hat mal die ganze Zeit mit dem Kopf nach unten geantwortet und hat nicht gesehen, wie die Mitprüfer Zeichen gegeben haben. Es gibt Prüfer, die sagen falsch vor. Na ja, das ist Künstlerpech. Ein älterer Richter hat mir mal von seiner Prüfung erzählt. Der Prüfer fragte nach Karl dem Großen. Der Kandidat kam nicht drauf, der Mitprüfer schob die flache Hand von unten nach oben, um GROß zu signalisieren, über seinem Kopf. Antwort: "Karl der Kahle". Oder: in welcher Stadt wurden auch deutsche Kaiser gekrönt? Gewünschte Antwort: Frankfurt. Der Kandidat kam nicht drauf. Hilfestellung: ein großer Eisenbahn-Knotenpunkt. Antwort: Rheda-Wiedenbrück. Und jetzt noch die schrecklichste Situation von allen. Man weiß die Antwort nicht, der Prüfer lässt einen nicht vom Haken, "lassen Sie sich ruhig Zeit", es wird totenstill im Saal, der vollkommene Blackout ist da. Füsse nebeneinander stellen, Hände nebeneinander ruhig auf den Tisch und durch die Nase atmen. Nicht schnaufen, sondern nur bewusst atmen. Dadurch ist die Verkrampfung sofort weg. Erwarten Sie nicht den perfekten Tag - Sie werden Bälle ins Wasser schlagen oder aus dem Rough nicht rauskriegen. Birdies wie gutes Wahlfach, Rechtsgeschichte und Aktuelles bringen die Punkte. Prüfer haben auch Macken. Einer wollte mal wissen, wann die Bundesrepublik gegründet wurde: gewünschte Antwort: 1871. Richtigerweise hätte er 1867 erwarten müssen. Die wollen manchmal Stichworte hören, auf die nur sie alleine kommen würden. Das ist nun mal so. Abhaken und weitermachen. Am 24.5. wurde gefragt, was der Unterschied zwischen einem Botschafter und einem Konsul sei - gewünschte Anwort: der Botschafter arbeitet umfassend, der Konsul nicht - ah so, na ja. Schon vor dieser Prüfung wurde gesagt, dass es heute keine Prädikate gebe. Ah so na ja. Der EU-Gipfel beschäftigt die FAZ - ebenso ganz ausführlich die Geschichte der Waldschlösschenbrücke. Das Verfahren gegen Herrn Uhl: auch er hat nichts zu seinen Mittätern gesagt - das ist doch sehr seltsam, dass sowohl gegenüber Herrn Hartz als auch ihm gegenüber kein Jagdeifer in dieser Hinsicht besteht. Wie macht sich ein Bankangestellter strafbar, der als Robin Hood Gelder an Bedürftige verschiebt? Das ist ja reines Forderungsgeld - § 263 a? § 266??? Darf die Bundestagsverwaltung (ne Quatsch, das Unternehmen, das für den Bundestag fährt) einem Chauffeur, der bei Günther Jauch erzählt hat, dass Politiker, vor allem hohe arrogant seien aber mit Ausnahmen, fristlos kündigen? Hat er sich gemäß §§ 185, 353 b (Kollektivbeleidigung - überhaupt Kundgabe der Mißachtung - Geheimnis - Amtsträger?) strafbar gemacht? Man weiß doch, wer es wo und warum gesagt hat. § 626 oder nur eine Abmahnung? Am 21.5. in der Düsseldorfer Prütting-Prüfung hat ein Mädchen mit 39 Vorpunkten in jedem Fach 0 Punkte bekommen und ist durchgefallen - Hausarbeit 15 Punkte, Klausuren dann entsprechend - zu den anderen Kandidaten soll Herr Prof. P. gesagt haben, man sei da eben mißtrauisch. Die JPAs trauen sich m.E. nach seit längerem nicht mehr, offen von Täuschung zu sprechen, das können sie i.d.R. nicht beweisen - man macht das eben durch den Dolch in den Rücken - was in diesem Fall sicherlich mit Erfolg anfechtbar sein dürfte - vier Mal 0 Punkte können platterdings nicht sein, wenn sie gegenüber den Prüfern nicht handgreiflich geworden ist - man wundert sich doch manchmal, was Juristen für eine richtige Verfahrensart halten, wenn sie meinen, sich so was erlauben zu können - die soll mal klagen - das dauert und dann hauen wir ihr den Täuschungsversuch um die Ohren - bitte, das ist keine "meiner" Kandidaten gewesen. Die Festspiele in Oberammergau - verstösst die Regelung, dass nur Eingeborene oder Einwohner, die schon seit 20 Jahren dort wohnen, mitspielen dürfen, gegen Gemeinderecht, Verfassungsrecht, Europarecht? Der BGH meint, Gaspreise seien nicht über § 315 BGB transparent zu machen, Erhöhungen schon - man könne ja den Anbieter wechseln - aha, ich reisse also die Ölheizung im Keller mal eben so raus und wechsel zu Gas und umgekehrt. Der EU-Gipfel naht. Die Engländer und Franzosen wollen, dass keine "Verfassung" raus kommt, weil sie nur bei dieser ein Referendum machen müssen. Was kennzeichnet also eine Verfassung? Gut dazu Die Welt heute. Durften die Bundeswehrtornados in Heiligendamm eingesetzt werden - analog Oderbruch-Hochwasser oder Hamburger Sturmflut 1962, wo Sandsäcke geschleppt werden mussten? Bonns Stadtrat hat beschlossen, ein Beethoven-Festspielhaus zu bauen, die Telekom und andere tragen die Baukosten von 60 Millionen - darf die Stadt das überhaupt? die zwei Mai-Klausuren im ÖR werden sicherlich häufig geprüft: Zum einen Anscheinsgefahr, ex ante ex post § 39 OBG. Zum anderen cic im ÖR und § 40 II VwGO? Am 12.6. kam schon wieder die Novemberstrafrechtsklausur, Versammlungsrecht, Sachenrecht, in der Parallelprüfung Bereicherungsrecht. Am Freitag Warnschussarrest. Und am12.6. zum ersten Mal seit 20 Jahren im Wahlfach ZPO Insolvenzrecht. Ein US-Gericht hat den Kombattantenbegriff nach Art.4 der 3. Genfer Konvention anders ausgelegt als der Präsident. Woran erkennt man Kombattanten? Unser BT-Präsident Lammert meint, die EU sei kein Moloch auf Beutezug - Mindermeinung. Darf das Land NRW in einen "Verbund" mit den Benelux-Staaten? Im 2. Examen letzte Woche fragte Herr Kapischke, General aus Köln: Was würden Sie als Staatsanwalt vorbereitend auf den Gipfel in Heiligendamm tun? Die Kronzeugenregelung kam dran. Der Distomo-Fall ist wieder aktuell. Die griechischen Kläger hatten zwar erfolglos vor Jahren versucht, das Goethe-Institut in Athen aus ihrem Titel zu pfänden (der Prüfungshit im Völkerrecht), jetzt ist es ihnen aber gelungen, in die Villa Vigoni in Italien, die der Bund ohnehin gerne los werden will, zu vollstrecken. Vor welchem Gericht kann die BRD gegen Italien klagen - IGH/EuGH/EGMR/dispute settlement body der WTO? Die Waldschlösschenbrücke: darf die Stadt nun eine leichtere Brücke bauen oder muss sie DIE Brücke des Bürgerentscheids hinstellen? Derselbe Streitgegenstand? § 43 c BRAO - die Fachanwaltsprüfungen sollen schwerer werden. Großkanzleien können da schummeln, die Fälle werden offiziell von dem Kandidaten bearbeitet. Machen Sie in der Referendarzeit mindestens einen Fachanwaltslehrgang - die Lehrgänge sind billiger, sie kriegen zudem frei und müssen nicht neben ihrer Arbeit noch Wochenendkurse machen und haben müssen Sie die Bezeichnung, wenn Sie nicht Richter werden wollen und dürfen. Man muss jetzt allerdings schon ab dem 1. Jahr Nachprüfungen machen. Suchen Sie sich das aus, was hohe Streitwerte bringt - Versicherungsrecht/Bankenrecht/Medizinrecht. Ein ulkiger Fall aus den Protokollen:Oma O will ihren toten Kater durch den Unternehmer U einäschern lassen. Er macht das, die Rechnung will sie aber erst bezahlen, wenn er nachweist, dass die Asche die Katze ist. Er schreibt eine Mahnung "auf die anstehende Streupflicht darf ich freundlichst hinweisen". Sie zahlt empört und erstattet Anzeige. Strafbarkeit?
Heute ist nichts interessantes in den Sonntagszeitungen drin. Deshalb bleibt etwas Zeit für die soft skills. Zunächst zum Vorgespräch. Es wird nach Hobbys, dem Berufswunsch, den Punkteerwartungen und dem gesundheitlichen Zustand gefragt - letzteres nicht, weil den Prüfer das wirklich interessiert sondern weil es ein Anfechtungsgrund wäre, wenn er es nicht tun würde und Sie dann käseweis durchfallen, weil ihre Katze gestern überfahren wurde. Leider fallen viele Prüfer auf Leidensgeschichten herein und geben extra Punkte - sehr bedauerlich. Hobbys - bitte nicht mehr als anderthalb aufzählen. Ich hatte schon die ulkigsten Sachen: Boxen - ein Mädchen - oder eine Kandidatin sagte: ich habe ein altes krankes Pony, mit dem gehe ich jeden Abend spazieren - die Stimmung war darauf bombig, das Mädchen war in der Prüfung auch so und hat ein gutes Ergebnis eingefahren. Bitte nicht lesen als Hobby angeben, das ist wirklich zu blöd. Berufswunsch - bei schlechten Punkten sollte man sich nur auf sein Wahlfach festlegen. Bei guten Punkten die Justiz. Sagen Sie nie, ich will Anwalt werden, dann werden Sie behandelt, wie die Katze, die eine tote Ratte vors Bett legt. Punkteerwartung: tja, Ansprüche anmelden hat sich bisher immer gelohnt - denn dann wird man tatsächlich geprüft und nicht als unproblematischer Fall vergessen. Zum Event selber: schauen Sie mal, wie viele Kandidaten sich hinflezen und wegpennen. Bauch an die Tischkante, immer im Gesetz mitblättern, Füsse ruhig halten, Hände ruhig halten. Immer Interesse signalisieren. In letzter Zeit sind leider Kandidaten, die sich auf Kosten der anderen profilieren wollten, mit der Masche durchgekommen. Ein Mädchen hat, als der Nachbar was sagte, immer mit dem Kopf geschüttelt - manche schnipsen wie in der dritten Klasse und drängeln sich vor - die meisten Prüfer sind damit überfordert - es fehlt das psychologische Training, obwohl die Kurse machen, wie man richtig prüft. Ich empfehle sowas nicht. Durch Angucken signalisieren Sie deutlich genug, dass Sie was sagen wollen. Und am wichtigsten: jede Antwort ist besser als keine Antwort. Viele Kandidaten beklagen sich, dass sie überhaupt nicht drankommen. Und dann zu sagen, ich weiß es nicht, ist natürlich tödlich. Verdrängen Sie den Impuls, eine perfekte Antwort geben zu wollen, die gibt es i.d.R. nicht. Sie müssen mit der Antwort das Treppengeländer der Frage anfassen - mehr ist meist nicht gewollt oder möglich. Schwätzen ist aber nicht gewollt - heisse Luft erkennen Prüfer sofort. Ganz wichtig: Prüfer wollen keinen Kandidaten reinreiten - die wollen auch einen spannenden, lustigen Tag verbringen und glücklich nach Hause gehen. Dann noch zur Kleidung. Die richtige verringert Ihre Nervosität und das ist die halbe Miete. Also nicht den Konfirmationsanzug recyceln - die Mädels Röcke, wenn man halbwegs vorzeigbare Beine hat. Wann haben Sie zuletzt eine Juristin im Rock gesehen? Gibt es praktisch nicht. Ein Kandidat ist mal im weissen Anzug mit weisser Weste mit rosa Knöspchen drauf erschienen - das hat ihn eine Note gekostet. Eine Kandidatin mit Holzfällerhemd - sie hätte nicht gewusst, das man depressives grau anzuziehen hat. Nicht lila, nicht gestreift, GRAU. Bei Prof. Herzberg mussten die Herren in Schwarz antreten - hat er in einem Brief an die Kandidaten vorher eingefordert. Ein emeritierter Professor hat bei 35 Grad die Herren gebeten, ihre Jackets auszuziehen, den Mädels das aber ausdrücklich verboten - er hat wohl befürchtet, die Blusen seien zu durchsichtig. Ein Professor hat mal den Schlitz im Rock goutiert "ich sehe, Sie haben Geschmack". Was sagt man, wenn man auf seine schlechten Punkte angesprochen wird? Ich bin zu doof oder habe zu wenig Klausuren geschrieben? Eine Kandidatin sagte, ich habe Prüfungsangst, wenn ich schon die Wand von diesem Gebäude sehe .... Das kam gut an. Eine andere, 13,5 Vorpunkte: Beurteilen Sie mich bitte nach dem, was ich heute zeige. Eigentlich frech aber gut formuliert, sie hat bestanden. Das Handelsblatt - handelsblatt.com - bringt ein informatives Interview zur geplanten GmbH-Reform. Der Energieausweis für alte Wohnhäuser ist beschlossene Sache - überflüssig wie ein Kropf, denn wenn ich ein Haus kaufe,frage ich schon mal, was die für eine Heizung im Keller haben und welche Fenster u.ä.. Echte oder unechte Rückwirkung? Präsident Bush fragt sich, wo der Pferdefuß in dem Putinschen Vorschlag liegt - den er schon wegen Gesichtsverlustes kaum annehmen kann. Die Anklage wegen des Verschenkens von Fußball-WM-Tickets an Politiker durch EnBW ist zugelassen worden - § 331? § 108 e? Paris Hilton.Sie heult zu recht - bei uns gäbe es beim ersten Mal Geldstrafe und 9 Monate Entziehung der Fahrerlaubnis, dann 90 Tagessätze plus und dann Freiheitsstrafe auf Bewährung plus. Elektronische Fußfessel - § 56 b StGB?
Der Klimagipfel endet mit der Formulierung "ernsthaft in Betracht ziehen" - was heißt das völkerrechtlich, schuldrechtlich und laienhaft? Ergibt sich daraus eine Pflicht irgendwelcher Art nach der WVK? Was ist das strafrechtlich, wenn Greenpeace-Aktivisten versuchen, mit ihrem knallroten Gummiboot in die Sperrzone einzudringen? Und wenn ein Deutscher versucht, auf das Papamobil eines deutschen Papstes in Rom aufzuspringen? Interessiert das einen deutschen Staatsanwalt? Als Ablenkung von diesen todtraurigen Themen kann ich nur wärmstens Harpe Kerkelings "Ich bin dann mal weg" empfehlen - wenn Sie nicht bei Seite 158 lachen, bis der Arzt kommt, sind Sie klinisch tot. Der BGH wird sich am 17.7. mit einer 25-stündigen Flugverspätung und der Auslegung einer EG-VO beschäftigen - ist das eine Annullierung oder eine Verspätung? Autonom ausgelegt? Wer bezahlt die von den Demonstranten in Heiligendamm zertrampelten Felder? Ein SPD-Politiker meint, Steinewerfer würden einen versuchten Mord begehen. Wissen und Wollen, Überwindung der Hemmschwelle? Welches Mordmerkmal? Von wann ist § 211 in seiner aktuellen Fassung, wie sah er vorher aus, wer war der Autor, sieht man das der Vorschrift an? Für die richtige Beantwortung gibt es 14 Punkte im Mündlichen. In Heiligendamm ist Krieg - mit Demonstration hat das nichts mehr zu tun. Das BVerfG hat am 6.6. die Waldschlösschenbrücke im Sinn des Bürgerbegehrens zulasten des Völkerrechts geklärt - Gemeinderecht schlägt nicht transformiertes Völkerrecht - mit uns wird kein völkerrechtlicher Vertrag mehr geschlossen werden. In der Kölner-Prüfung am 5.6. kam § 1615 l II, die neue BGH-Entscheidung zu § 828 II, das Auto stand aber nicht vor einer Ampel sondern im Halteverbot, der erste Teil der Strafrechtsnovemberklausur, Klage auf einen rauchfreien Arbeitsplatz. Jetzt beherrschen die Inhalte von Heiligendamm die Schlagzeilen: TRIPS, Kyoto-Protokoll, DOHA-Runde, Emissionsrechtehandel sollte man sich mal angucken. Die FR meint, für den Einsatz von Gummigeschossen bei Demos gäbe es keine Ermächtigungsgrundlage. Wie wäre mit § 58 PolG-NW? Frau Merkel will keine Klima-Einigung ohne die UNO - ist die überhaupt dafür zuständig? Wird der Weltfrieden bedroht? Der EuGH hat das Alkoholmonopol in Schweden gekippt - Luxemburg meint also, für Gefahrenabwehr und Gesundheitspolitik seien sie unter dem Deckmäntelchen der Warenverkehrsfreiheit zuständig. Ist Alkohol eine Ware? Geht es um Dienstleistungsfreiheit? Einfuhrverbot oder mengemäßige Beschränkung? Schranke? Geschriebene, ungeschriebene - der Fall wird ein Klassiker werden.
Am 1. Juni wurde in irgendeiner Prüfung wieder nach der geplanten Gemeindereform gefragt. In der Druckindustrie wird gestreikt - die Drucker hatten im 19.Jhdt. den ersten Tarifvertrag - angeblich weil sie lesen und schreiben konnten. Machen sich Rote-Kreuz-Mitarbeiter strafbar, die sich irgendwas spritzen, um ohnmächtig zu werden? Der Film Flatliners in der Realität. Was könnte man gegen einen Zeitungsverleger - Larry Flint - machen, der 1 Million Dollar für Beweise von Sexskandalen von Politikern bietet? Die Presse ist polizeifest. Nach den Krawallen in Rostock wird der Eilantrag in Karlsruhe keine Chance mehr haben. Dumm gelaufen - genau, der Antrag wurde Dienstag mittag abgewiesen. Der Ausstieg aus dem Atomausstieg - auch per Vertrag? Wesentlichkeitstheorie?
Die Krawalle in Rostock - in einer Zeitung ist ein Foto von einem Mann, der einen Einkaufswagen voll von Steinen vor sich herschiebt - welche Straftaten würden Sie als Staatsanwalt prüfen? Angeblich sollen die gefassten Übeltäter im beschleunigten Verfahren abgeurteilt werden - bei schwerem Landfriedensbruch? Die Studenten an der Uni Köln wurden aufgefordert, die Studiengebühren auf ein Treuhandkonto zu zahlen, wenn 10.000 das tuten, könnte die Uni nicht 1/4 der Studenten exmatrikulieren. Ist das strafbar? Die FAZ berichtet über die Terrorliste der EU und die Streichung der Volksmudschahedin, weil keine Beweise vorgelegt werden - bitte das Yusuf-Urteil des EuGH angucken.
Das BVerfG muckt gegen den EuGH auf. In den zwei Entscheidungen zum Emissionshandel wird dem BVerwG eine intensivere gerichtliche Kontrolldichte zugestanden, als sie der EuGH haben will und es wird, wie beim EGMR, nur von der Pflicht der Gerichte gesprochen, sich mit der Rspr. des EuGH auseinanderzusetzen aber nicht von der Pflicht, sich mit Kotau zu unterwerfen. Kann ich verstehen, mir langt das allmählich auch, was aus Luxemburg kommt. Das ist mehr als Richterrecht, das ist Richterpolitik. Heiligendamm auf jeder Seite in jeder Zeitung, man meint, die Welt ginge unter - die Journaille hetzt in letzter Zeit statt zu berichten - s. Christian Klar (der sitzt m.E. nach zu recht). Jetzt klagen sich noch Journalisten ein - gibt Art.5 I GG ein Anspruchsrecht? Institutsgarantie - Carl Schmitt angucken. Eine andere Demo darf wegen Polizeinotstands nicht stattfinden. Ist Art. 8 GG verletzt? Die Nierenshow ist nur ein Gag gewesen - ist das Betrug? Das BAG - 2 AZR 200/06 - hat sich zum Kündigungsgrund Privates Surfen im Internet ausgelassen - es kommt wie immer darauf an. Das OVG Greifswald hat in Sachen Heiligendamm das VG Schleswig aufgehoben - es wird also zu Brokdorf II beim BVerfG kommen (Unterschied zwischen einem AKW und Präsident Bush?). Nach dem Hamburger Kessel und dem Münchner Trichter gab es nun den Hamburger Wanderkessel - es wird natürlich dagegen posthum geklagt - gibt Art. 8 GG ein Recht auf Kontakt mit Zuschauern und Passanten? Jemand, der einem Kloster ans Leder will, hat die Nemesis Prozess Limited gegründet, sich die Ansprüche des Insolvenzverwalters an die abtreten lassen und mit Erfolg vor einer Kammer für Handelssachen in München geklagt - ist das nicht eine unzulässige gewillkürte Prozessstandschaft im Kleid des Formenmißbrauchs? JuraXX beschäftigt heute die Zeitungen - da muss man wirklich doof sein, um darauf reingefallen zu sein. MdB Uhl kriegt jetzt richtig Ärger - kein Deal wie Peter Hartz - sondern das volle Programm in der VW-Affäre zudem Prozessbetrugsanzeige durch den Focus - hier sieht man den Unterschied zwischen guten und schlechten Anwälten unter dem Vorbehalt, dass auch ein guter Anwalt gegen einen beratungsresistenten Mandanten nichts machen kann. Die FAZ berichtet über das Hariri Sondertribunal und dessen Vorläufer. Liegt bei den Call-In-Sendungen ein Betrug vor, wenn der Hot Button manipuliert wird? Ist ein Journalist wegen Verstosses gegen das TierschutzG strafbar, der in einer Radiosendung einen Corgi verspeist, um gegen die Tötung eines Fuchses durch Prinzgemahl Philipp zu protestieren - Rechtfertigung durch Pressefreiheit? Nach dem Kölner Stadtanzeiger sind vor Vietnam 11 Kilometer Kabel aus dem Meer "gestohlen" worden - ist das § 242? Mai: Kann das noch nicht rechtskräftige Verfahren gegen die Eltern von Nadine verschärft werden, da der Leichenfund schwere Mißhandlungen bewiesen hat? LG Lübeck: Polizeibeamte hatten frühmorgens einen betrunkenen 18-jährigen aus dem Auto gelassen und der ist dann überfahren worden - die StA und die Verteidigung haben auf Freispruch plädiert - Anklage wegen Aussetzung mit Todesfolge, Verurteilung wegen fahrlässiger Tötung. Wann ist das Gericht mal an den Antrag der StA gebunden? Es gibt einen einzigen Fall - Günther Jauch, 125.000 € Frage. In der von Bassewitz-Looschelders-Feldmann-Prüfung am 24.5. kam Heiligendamm mit allem, was das hergibt (Brokdorfurteil, § 15 VersG/Bannmeile) und das Urteil zum § 1615 l II BGB, Ladendiebstahl und StPO, Sachenrecht. In der Baxpehler-Ruby-Hansel-Prüfung letzte Woche kamen das Lüth-Urteil, das Mangold-Urteil, das Grünbuch zum Arbeitsrecht, StPO im Pflichtfach (Urteilstenor), eine Februarklausur im ÖR. Die Telekom hat durch einen juristischen Trick - Abschluss eines Beherrschungs- u. Ergebnisabführungsvertrages und dadurch Begründung einer gewerbesteuerlichen Organschaft - die Stadt Bonn in Haushaltsprobleme gebracht. Einnahmequellen des Staates? (Steuern, Gebühren, Beiträge, Sonderabgaben, Kreditaufnahme, Monopolausbeute, Verscherbelung des Tafelsilbers, eigene Unternehmen). Jede Zeitung berichtet über die Kölner Moschee. Kann das Verbot des Bürgerbegehrens gegen Bebauungspläne in § 26 GO umschifft werden, indem es sich gegen das Megaphon richtet, mit dem die Gläubigen zum Gebet gerufen werden bzw. zur Parkplatzsituation? Der Verfassunggsschutz Berlin beobachtet wieder die Scientology Church - Art. 4 GG? Die Bundesbahn leistet sich einen Staatsanwalt im Pensionsalter als Compliance Officer - der meint, es wäre seine Aufgabe, Korruption aufzudecken- er wird ein hübsches Büro kriegen, viele Vorträge halten und viele Reisen machen. Ich finde das geplante Antidopinggesetz - den Text - immer noch nicht übers Internet - hoffentlich sind Sie da erfolgreicher. Bei den Grünen "müssen" die Mandatsträger 80% ihrer Aufwandsentschädigung u.ä. an die Partei abgeben - bei den anderen gibt es das auch - aber in der Höhe? Verstösst das gegen das staatliche Parteienfinanzierungsverbot? An der Uni Essen sollen nicht nur "Spenden" für OP-Termine verlangt worden sein sondern auch Organhandel betrieben worden sein - wer macht sich strafbar, wenn eine gekaufte Niere verpflanzt wird - der Arzt (§ 228?) - der Spender (notwendiger Teilnehmer an der Körperverletzung an sich selber?), der Empfänger (§ 35?). Australischer Sondermüll soll in NRW entsorgt werden. Verstösst ein Importverbot gegen das GG und/oder Europarecht? Sollte Verwaltungsrecht Ihre Leidenschaft sein - soll gelegentlich vorkommen - ist Abfallrecht eine Goldgrube. Die Leute, die Müll legal entsorgen können, werden mit Gold aufgewogen. In der Prüfung Köndgen/Reuter/Weckerling war der Prüfer Becker ausgetauscht worden - das Gefährderanschreiben kam. Das Verwaltungsgericht Köln will in einem Ortstermin klären, ob das Bonner Metropol (für Nicht-Bonner: ein uraltes Kino, was pleite gegangen ist, weil da keiner mehr rein wollte) unter Denkmalschutz soll - die Entscheidungen zum Blüchermuseum und zur Rasselsteinvilla (2000) bitte angucken. Darf eine Niere in einer Fernsehshow durch SMS-Wahl der Zuschauer vergeben werden? Die alte Big-Brother-Problematik - WDR-Gesetz. Die Unternehmenssteuerreform wird ein Debakel für die Kirchen: ab 2009 führen die Banken die Kirchensteuer an diese ab, aber nur, wenn man als Kunde denen sagt, sie sollen das tun - Verstoß gegen Art. 4, 140 GG? Das Halbeinkünfteverfahren hört auf. Der volle Aktiengewinn wird besteuert - hoffen Sie auf eine Baisse bis Ende 2008 und kaufen dann soviel Aktien, wie die Oma hergibt. Das BVerfG hat das Halbeinkünfteverfahren verlangt. Mal gucken, ob das hier zulässig ist. Spanien will den Münzschatz haben - 200 Meilen-Zone- 12-Meilen-Zone - Völkergewohnheitsrecht - Flaggenprinzip bei gesunkenen Schiffen? Auch die FAZ und der GA berichten am 26.5. ganzseitig über das Hambacher Fest. Heiligendamm: das VG hat dem Antrag teilweise stattgegeben. Na also. Der BGH meint, der Aufruf zum Heiligen Krieg falle nicht unter § 129 oder § 130, nur die Werbung um Mitglieder sei strafbar - hier werden die plötzlich pingelig - dann müsste die Wahlfeststellung und die alic nun endgültig beerdigt sein, da sie nicht im Gesetz stehen. Darf die StA in Hamburg einen ganzen Postbriefkasten (warum sind die gelb?) beschlagnahmen, um ein eventuelles Bekennerschreiben zu finden? Die haben wohl Angst, dass die Zeitungsredaktion, an die das gerichtet ist, das nicht rausrückt. Das VG Arnsberg hat einer Klage gegen Studiengebühren stattgegeben, da die Sitzung in der Uni Siegen - Senat (was ist der Unterschied zwischen Rektor, Kanzler, Dekan - wer ist die Behörde?) nicht öffentlich war. Das Siebengebirge soll Nationalpark werden, da muss ich mich erst mal schlau machen, was das rechtlich überhaupt ist. Auch Herr Riis hat sich gedopt, warum kommen die jetzt alle aus ihren Höhlen gekrochen - wer gibt so was ohne rechtliche Not zu? Weil Herr Zabel ein schlechtes Gewissen gegenüber seinem Sohn hat? Da würde es ausreichen, ihm unter vier Augen zu sagen, dass er den Vater nicht mehr in sein Abendgebet einschliessen müsse. Meine versaute Phantasie spekuliert darauf, dass jemand die zu erpressen versucht und das ist die Flucht nach vorne. Windklau: ist das strafbar, wenn man sein Windkraftrad so setzt, dass die anderen schon genehmigten keinen Wind mehr abkriegen? Klage gegen die Genehmigung für den "Dieb"?
Der BGH - VI ZR 109/06 - hat wieder zu § 828 II entschieden - auch hier ging es um ein haltendes Fahrzeug aber nur vor einer Ampel - er verteidigt nach aussen, dass er eine frische Vorschrift wie einen Regenwurm in zwei Teile geteilt hat, kippt aber innerlich. In der Prüfung am 24.5. - Prof. Walter u.a. - kannte kein Wahlfachkandidat die Brechmittelentscheidung, im Strafrecht kam der Fall aus Hamburg: das Kind wird aus dem Fenster geschmissen. Im ÖR ein einfacher Abschleppfall, im Zivilrecht 4 kleine normale Fälle. Frage: Kann es sein, dass jemand eine gebrauchte Sache kauft und dann Anspruch auf eine neue hat? So ein Schmierentheater, "ich habe 1996 gedopt und danach niemals mehr" - leider ist fortgesetztes Lügen vor Fernsehkameras nicht strafbar. Jan Ullrich hat seinen Anwalt gefeuert - dazu sage ich lieber nichts, sonst habe ich von beiden Seiten eine Strafanzeige am Hals. Die SZ berichtet über den Leipziger Justizskandal u.a.: der Sitzungsvertreter der StA hat beantragt, dass Zuschauern Schreibwerkzeug abgenommen wird, damit die nicht mitschreiben können - wär das ein Revisionsgrund? Bei der Geburtstagsfeier für Rheinland-Pfalz in der Rheingoldhalle ist hessischer Wein ausgeschenkt worden. Hat der Betreiber einen Zahlungsanspruch? Der Bundestag beschliesst das Nichtrauchergesetz: darf er auch für sich selber per Gesetz das Rauchen in den Räumen des Reichstages verbieten? S. § 112 OWiG. Ist die Bezeichnung von Burkaträgerinnen als menschliche Pinguine eine straflose Kollektivbeleidigung? Warum sagt denn niemand mal was passendes zu den Männern bzw. Vätern dieser armen Geschöpfe? Ein Generalanwalt will dem EuGH die Zuständigkeit in kollektivrechtlichen Fragen im Arbeitsrecht geben - darf eine internationale Gewerkschaft gegen eine Umflaggung also Standortverlagerung streiken? Die EU ist ein unersättliches Gebilde wie in in Alien I - III - das kollektive Arbeitsrecht steht nicht in deren Zuständigkeit. In der Prüfung Weigend/Paffrath/Schmidt am 23.5. kam die Mini-GmbH und Squeeze out, die Kronzeugenregelung, Bürgerbegehren gegen den Ruf des Muezzin in der Moschee, Dreiecksbetrug, die Putzfrau klaut einen Scheck, letzteres im Zivilrecht. Aha, jeder Radfahrer gesteht diese Woche, dass er 1996 gedopt hat (Herr Zabel, er habe bis 1996 gedopt und seither nicht mehr - dazu fällt einem ja nichts mehr ein) - das ist nämlich alles verjährt, strafrechtlich - zivilrechtlich, 10 Jahresfrist wohl auch. Das Verfahren gegen Jan Ullrich wird möglicherweise eingestellt, da mangels Irrtums der Telekom-Oberen kein Betrug vorgelegen hat - bei systematischem Doping muss man davon ausgehen, dass die das wussten - wenn die Verteidiger sich das ausgedacht haben, ist es genial. Die Unterhaltsreform ist teilweise nichtig, bevor sie überhaupt in Kraft getreten ist, ist sie nun komplett vom Tisch und muss neu gemacht werden - § 139 BGB im Verfassungsrecht? Das ist ein schwarzer Tag für nichteheliche Väter - das BVerfG hat § 1615 l II gekippt. Die FR berichtet heute ausführlich, die Welt ein bißchen, über das Hambacher Fest. Der BGH hat im Bäckerfall wieder mal den § 354 II StPO angewandt - Verstoß gegen den gesetzlichen Richter? Das Feuilleton der FAZ schreibt über die Konkurrentenklage im Richtermilieu - war Klausur. Was verlangt die Fusion zweiter Gemeinden rechtlich? Die Zustimmung der oberen Behörde ist ein Kondominium. Heiligendamm: darf eine Geruchsprobe genommen werden? Ermächtigungsgrundlage??? Die Homepage von Daimler gibt den Vertrag mit Cerberus präzise wieder - bitte die Holzmüllerentscheidung NJW 1982 S. 1703 ansehen. Heiligendamm:die FR und die SZ berichten über den Hamburger Kessel (es gibt auch noch den Münchner Trichter = die Leute werden nach Auflösung der Demo zwar nicht eingekesselt aber nur sehr langsam durch einen Trichter rausgelassen) und die SZ über das Hambacher Fest 1832. Ich gehe davon aus, dass der Eilantrag durchgeht, falls die Antragsteller nicht irgendeinen blöden Formfehler gemacht haben. Die Opposition will gegen die Geheimhaltungspolitik im Geheimdiensteausschuss - ein bißchen unlogisch - beim BVerfG klagen - mit welchem präzisen Antrag bitte? Ist das strafbar, wenn ein Essener Chefarzt OP-Termine an AOK-Patienten nur gegen eine "Spende" vergibt - Erpressung - Körperverletzung durch Unterlassen, Bestechlichkeit? Die FAZ berichtet sehr instruktiv über die Länderbotschaften in Brüssel. Am 23.5. hat das GG wieder mal Geburtstag (starke Grundrechte, Föderalismus, parlamentarische Demokratie als Geburtstagskerzen). Das ZDF berichtete am 22.5. über den Fall Soering - 1990 beim EGMR: das Todeszellensyndrom verbietet die Auslieferung in die USA - wenn also schnell hingerichtet wird, sei das alles kein Problem. Eine Bonner Kanzlei soll dem jetzt helfen - da bin ich sehr gespannt - er hat gesagt, er habe ein - falsches - Geständnis abgelegt, weil er glaubte, als Sohn eines Diplomaten immun zu sein - der merkt gar nicht, was er da eigentlich gesagt hat. Ist er als volljähriger Diplomatensohn überhaupt immun gewesen - Wiener Diplomatenkonvention, Art. 37 - oder über die Konsulare? Er muss doch gewusst haben, welche Farbe sein Pass gehabt hat.
Heiligendamm: der Eilantrag ist da. Unser Bundestagspräsident nötigt das Bundesverfassungsgericht, da es mit der Entscheidung über die Veröffentlichung der Nebentätigkeiten nicht rüberkomme. Es ist ja doch interessant, dass das Gericht bei einer Pattsituation offensichtlich nicht diese Pattentscheidung verkündet sondern noch weiter berät, so lange, bis jemand einknickt? Der Berichterstatter di Fabio hat wohl Schwierigkeiten, sich durchzusetzen.
BGH 2 StR 467/06 (über HRR): T lügt bei der Erwachsenenadoption über das angebliche Eltern-Kind-Verhältnis - § 271 StGB - ist das Betrug? BGH 1 StR 349/06 (über HRR)zum gespaltenen Zeugnisverweigerungsrecht (man lernt immer noch was dazu). Kölner Stadtanzeiger: bedürfen Pfandflaschensammler einer Erlaubnis, müssen sie ein Gewerbe anmelden? Was ist das Flaschenpfand zivilrechtlich? Eine Rückkaufverpflichtung des Ladens. Anders bei Bierfässchen, da muss der Kunde zurückgeben. BGH IV ZR 85/05: Die Tochter T des Ponyhalters H hat die Box nicht richtig abgeschlossen. Das Pony P1 ist mit den Kollegen ausgebüchst, die Kollegen haben auf der Autobahn ein Auto erlegt - Haftung? BGH 4 StR 522/06 setzt die unsägliche Rechtsprechung zu den wichtigen Körpergliedern im § 224 fort (ein Kandidat sagte mal, alles was vom Körper absteht, ein anderer: alles was mit einem Gelenk verbunden ist) der steifgebliebene Zeige- und Mittelfinger? Die Vorinstanz hat allen Ernstes argumentiert, dass der Zeigefinger seine Zeigefingerfunktion ja erfülle (ich hätte diese Deutung zum Mittelfinger erwartet), der BGH stellt auf die Pinzettenfunktion ab. Und BGH 5 StR 506/06 zum Amtsträger - Mitarbeiter einer Wohnungsbaugesellschaft? El-Masri: ist das § 306 a 3. Alternative, wenn um 4 Uhr 40 morgens Metro angezündet wird? § 80 a und § 81 III StPO - wer erlässt am Vatertag den Unterbringungsbeschluss? Heiligendamm: die SZ bringt am 18.5. einen Lageplan. Es ist ja nicht so, dass man vom Zaun aus den Politikern aufs Frühstücksbrötchen schauen könnte - die Allgemeinverfügung soll von einer ausgeliehenen Beamtin, die schon die Castortransportverfügung gemacht hat, gefertigt worden sein - kann man denn, wenn man keine Versammlung anmeldet, gegen die Allgemeinverfügung klagen? Kann man, wenn man eine anmeldet, klagen? Wohl nicht, da man dann ja gegen das Verbot vorgehen kann - ist die Allgemeinverfügung also gerichtsfest? TUI kauft sich ein Dorf in der Toskana, ginge das hier auch - § 11 BauGB, Aprilklausur? BGH: Satellitenschüssel der Mieter, Art. 5 gegen Art. 14 GG, § 541 BGB. Der Bundesrechnungshof macht die Bundeskunsthalle in Bonn rund - Klage gegen den Bericht? Ist eine Bundeskunsthalle überhaupt zulässig? Das BVerwG will einem Polizisten für den Diensthund keine Hundesteuer abnehmen (warum gibt es keine Katzen- oder Schildkrötensteuer? - Haben die Gemeinden ein Steuererfindungsrecht? Art. 105 II a GG i.V. mit § 1 KAG).
Am 16.5. - Bönders/Schilken/Paffrath - behandelte der Vortrag Tierhalterhaftung und § 7 StVG. Im Strafrecht kam die relativ aktuelle Entscheidung, dass ein Geblitzter das Schild mit einer Folie überklebt (sollte man kennen), folglich wieder mal Urkundsdelikte, im Zivilrecht Maklervertrag und ZPO, im ÖR Eröffnung des Rechtsweges - zu mehr kam man da wohl nicht. Auch da Heulen und Zähneklappern nach der neuen Prüfungsordnung, auch Vorträge muss man üben. Heiligendamm: die Bannmeile - historischer Hintergrund? Ermächtigungsgrundlage für ein Demonstrationsverbot entlang des Zaunes? Verstoß gegen Art. 8 GG - Brokdorfurteil/1985? Lesen Sie bitte die Ermächtigungsgrundlage im BannmeilenG-NW - seltsam formuliert - zur Allgemeinverfügung und Abgrenzung zum dinglichen Verwaltungsakt sollte man sich schlau machen und zur Geschichte des Verwaltungsaktes,Otto Maier, acte administratif.
In der Prüfung am 15.5. - Bönders/Steinbeck/Röske: Was kann Christian Klar gegen die Ablehnung seiner Begnadigung tun? Ist der Bundespräsident eine Behörde? Frau Steinbeck: § 894. Röske wie immer ein JuS-Fall. Heiligendamm: die Versammlungsbehörde hat eine Allgemeinverfügung angekündigt: keine Versammlungen am D-Day. Bekommen die Anwohner, die sich extra neue Zäune angeschafft haben, diese ersetzt - von wem? Die FAZ berichtet über die geplante Mini-GmbH. Und die Neuauflage der Kronzeugenregelung.
Die ersten Ergebnisse nach der neuen Prüfungsordnung müssen ziemlich übel sein - die Durchfallquote muss erheblich höher sein als nach altem Recht - bei drei Zivilrechtsklausuren und nur einer Strafrechtsklausur sollte man seinen Lernschwerpunkt entsprechend verlagern. Durch das Ergebnis der Bremenwahl entfällt die 2/3 Mehrheit der Großen Koalition im Bundesrat. Daimler: nach welchem Recht geht der "Verkauf" von Chrysler? Warum wurde hier eine Tochtergesellschaft gegründet? Schütt-aus-hol-zurück-Verfahren, die Wirtschaftsrechtler sollten sich die BGH-Urteile dazu angucken. Die Neuauflage des Luftsicherheitsgesetzes soll zu einer Änderung der Art. 35 und 87 a II GG führen. Kann Tokio Hotel für die Schulschwänzer, die sich an der Kölnarena Karten besorgen, als Störer zur Verantwortung gezogen werden? Die SZ berichtet über den Fall Dupont in den USA. Dupont hat 340 Millionen ohne Schaden gezahlt. Aus Angst vor einer pretrial discovery und einer Sammelklage wegen ein bißchen Chemie im Wasser. In der Prüfung Dabitz/Lüdtke-Handjeri/Krämer am 11.5. kam die Examensklausur, Sozialarbeiter will Waffenschein haben, die im Regal zersprungene Mineralwasserflasche und bei Bauarbeiten mittels "Vibrator" (O-Ton) wird das Nachbargrundstück geschädigt sowie OLG Hamm 05/06: die Brieftaube bringt ein Flugzeug zum Absturz (das OLG hat die Taube zu 50% verurteilt, hoffentlich hatte die eine gute Haftpflichtversicherung), Examensklausur: Tennisclubchef bricht im eigenen Verein ein. In Bremen ist nach Sainte Lague-Schepers gewählt worden - also nicht Hare-Niemeyer oder d'Hondt - die SZ erklärt das heute - wie bei d'Hondt werden die Stimmen dividiert, aber nur durch ungerade Zahlen, 1,3,5 etc. - nach der SZ das Zählsystem der Zukunft "Bei Hare-Niemeyer kann es zu dem Paradoxon kommen, dass eine Partei trotz Stimmengewinn ein Mandat verliert." - geben Sie bei google mal Paradoxien von Hare/Niemeyer ein. Am 11.5. in Düsseldorf - Prof. Haferkamp wurde die OLG München-Entscheidung RÜ S. 73 (§ 323 II 2 i.V. mit Abs. IV analog) geprüft, Vortrag nach neuem Recht: in der Hotelzimmerminibar steht eine Flasche Wein, auf dem Zettel steht 10 €,den der Gast aber nicht gesehen hat, er dachte, die kostet 5 €. Die Bienen: ein Imker klagt mit Erfolg vor dem VG Augsburg gegen ein Feld mit genverändertem Mais. Warum hat das BGB 5 Paragraphen über Bienen aber nur einen - ursprünglich: § 618 - zu Arbeitnehmern? Frau Merkel verspricht, dass der Bund 1/3 der Krippenkosten trägt - was ist mit dem Budgetrecht des Bundestages? Stellt die Auslobung - sehr viel Geld für Tipps auf den Verbleib des entführten Kindes - eine strafbare Handlung dar? Die Italiener frieren die Konten der Familien der Entführungsopfer ein, um so was zu verhindern - englische Kinder werden sonst in Zukunft im Akkord entführt. Heiligendamm: enthält § 35 I Nr. 2 und 3 PolG-NW den Unterbindungsgewahrsam? In Bayern müssen Sie damit rechnen, dass Sie von einer Demo erst 14 Tage später nach Hause kommen, das ist aber ein nachträglicher Gewahrsam und keine Vorbeugehaft. Darf die Bundeswehr eingesetzt werden? Muss der Bund dem Land M-V die Polizeikosten ersetzen? Der Streik bei der Telekom: Unechte oder echte Streikbruchprämie? Der Champagnerflaschenfall des BAG zu § 612 a BGB. Wir werden hier sämtliche Varianten des Arbeitskampfrechts vorgeführt bekommen. Bei der Telekom sollen 50% der Mitarbeiter der Festnetzsparte gewerkschaftlich organisiert sein.
In der Düsseldorfer Prüfung am 10.5. wurde die 26-Punkte-Kandidatin-Wahlfach Strafrechtspflege nach der PKS gefragt, sie wusste nicht was das war, kriegte einen Punkt im Wahlfach und als Endergebnis 38 Punkte - damit habe ich kein Mitleid, ich hätte als Prüfer das persönlich genommen und sie mit 25 Endpunkten nach Hause geschickt - in der Zeit in between kann man alles ausser Gehirnchirurgie lernen. Heiligendamm wirft seine Schatten voraus. Gefährderanschreiben - darf der Anlass für die "Razzia" ein Buch über den Widerstand bei einem Gipfel von 1988 sein? Herr Schäuble kündigt eine Vorbeugehaft an - PolG-StPO? Die FAZ schreibt zur Finanzierung der Krippenplätze durch den Bund - Art. 104 b und 85 GG - erstes Problem der Föderalismusreform. Der Islam bekommt den Körperschaftsstatus - wichtig, da dann Spenden steuerlich absetzbar sind, die Lizenz zum Gelddrucken. Toni Blair kündigt seinen Rücktritt an - was ist das rechtlich, wenn ein Bundeskanzler, ein Minister, ein MdB zurücktreten? Die Schildkröte Susi sitzt vor einer Straßenbahn, die schreckhafte Fahrerin holt die Polizei. Haftet der Halter der Dame (welcher) für die Kosten? Die Welt berichtet über den Mißerfolg des AGG: es findet eine mittelbare, nicht nachweisbare Diskriminierung statt. Die 84 Fragen der FDP sind übrigens beantwortet worden - zu finden über Prof. Schlachter, Uni Regensburg. Das Stammzellengesetz interessiert die Prüfer leider auch. Wissenschaftsfreiheit gegen Art. 2 II GG. In der Prüfung Kindhäuser/L-H/? am 10.5. kam der Streit Mutter/Tochter, ob der Erblasser in einem Diamantring beerdigt werden soll im BGB und im Strafrecht, Kaufhausdelikte rauf und runter und die Kopftuchzuschauerin im Gericht, die an die frische Luft gesetzt wird sowie der Unfall beim Bergwandern: die Mutter fällt auf den Vater, der liegt im Koma und stirbt. Am 30.4. Linden/Kreße/Fleischfresser: Examensklausur, damit der Junkie in der Arztpraxis einbrechen kann, spiegelt er dem volltrunkenen Arzt vor, der müsse schnell zu seinem Vater fahren. Verschmutzung Öl auf dem Fluss. O je - "Razzia" - "Kabinett hebt Hochschulrahmengesetz auf" - was ist daran falsch - das darf doch der FAZ nicht passieren? Die Minister Gabriel, Schmidt und Seehofer wollen mir Fit statt Fett verordnen, ich denk, ich seh nicht richtig. Darf der Bund so eine Kampagne starten? Ein Baukonsortium (was ist das?) übernimmt einen privatisierten Autobahnabschnitt. Warum privatisiert der Staat auf Deuvel komm raus? Weil er so aus den Verdi-Tarif-Verträgen rauskommt - dem Privatunternehmer wird aber über das Tariftreuegesetz/Entsendegesetz der Tariflohn abgepresst. Das VG Berlin hat die Umbenennung der Koch-Straße in Rudi-Dutschke-Straße "genehmigt". Wo steht, wer Straßen umbenennen darf? Altbekannte Klausurenthematik - ist die Klage überhaupt zulässig? Die Hamburger Uni verbietet ihren Professoren ohne Abstimmung mit der Pressestelle den Mund aufzumachen. Art. 5 I, III GG? Hochschulverfassungsstreit. Der BGH - VII ZR 50/06 - hat die Teilrechtsfähigkeit der WEG im Zusammenhang mit einer MaBV-Bürgschaft (die sollte gesetzlich verboten werden) geklärt. Für die Leute, die eine Neubauwohnung kaufen wollen, wichtig. Die FR berichtet am 9.5., dass der Kölner Stadtrat am kommenden Dienstag das Bürgerbegehren zur Verhinderung der Moschee als unzulässig abweisen wird. Die Welt berichtet am 9.5. über das geplante Abspecken der EU-Verfassung - kein Grundrechtsteil mehr, kein Aussenminister, keine Flagge oder Hymne, aber Umweltrecht. Hat ein Undercover Agent ein Steuergeheimnis gegenüber dem Finanzamt - Agent Mauss beschwert sich über angebliche Durchstechereien, welche schon durch die Veröffentlichung der geplanten Betriebsprüfung bewiesen wären. §§ 129 c und d StGB sind in der Planung - Anleitung zum Bau von Bomben, Aufruf zum Heiligen Krieg, Geldsammlung für Attentate. Die PKS ist da, wie jedes Jahr im Mai - nur für die Strafrechtspflegler ein Muß. Volksbegehren für den Flughafen Berlin-Tempelhof - Examensklausur NW: gegen Startbahnbau in Düsseldorf - hat das Land die Kompetenz dafür - Luftverkehr? Volksbegehren, Volksentscheid, Referendum, Volksbefragen, Volksinitiative? Am 10.5. diskutiert der Bundestag über die Änderung der Quoren in Art. 44 und 93 GG wegen der Großen-Koalition-Machtverhältnisse. Was kann man gegen einen MdB (von Bismarck) machen, der absolut nie auftaucht? Was bei einem Gemeinderatsmitglied? Auch bei der Privatisierung der Bahn gibt es rechtliche Probleme.
So, Christian Klar wird nicht begnadigt - uns treibt natürlich die Frage nach dem warum um. Bedarf die Ablehnung der Gegenzeichnung der Kanzlerin? Dürfte Art. 60 II GG abgeschafft werden - ist die Begnadigungsmöglichkeit Bestandteil der Garantie der Menschenwürde? Unterschied Amnestie, Abolition, Begnadigung? Kann gegen die Ablehnung geklagt werden - Rechtsweg, Klageart, Klagebefugnis, Vorverfahren? Das BVerfG soll 1969 mit 4:4 eine Vb abgewiesen haben. Ist das strafbar, wenn die CSU mit Liebesentzug bei der nächsten Bundespräsidentenwahl droht, wenn er Gnade gewährt hätte - § 106 StGB? Die Privatisierung der Gerichtsvollzieher steht im Bundesrat an - GV machen gar nicht viel, Zustellungen, Abnahme der e.V., Herausgabevollstreckung und Vollstreckung wegen Geld in bewegliche Sachen, wobei die Hürden bei letzterer so hoch sind, dass der Schuldner alles schon beseite geschafft hat, wenn der endlich in die Wohnung kommt - zeigen Sie mir einen Anwalt, der eine solche Vollstreckung erfolgreich hinter sich gebracht hat - ohne Änderung der ZPO ist die Privatisierung also nutzlos. Ein Mann hat wegen falscher Krebsdiagnose sein Vermögen verprasst. Bekommt er von der Klinik Schadensersatz? Der Supreme Court läßt den Videobeweis zu. Die Gemeinde Pingelei verhindert den Zugang zum genehmigten Windkraftradgelände der Stadt Bremerhaven durch eine abgeschlossene Schranke. Die Allianz-Vertreter klagen auf volle Provision, da die Allianz bei dem Kompakttarif nur noch 40% zahlen will.
Bitte auf den 15. Mai achten - Sie können sich beurlauben lassen und somit die Studiengebühr sparen. In der Prüfung Opitz-Roth-Schmidt vom 28.4. kam die Tornadoklage, die NPD will in die Stadthalle, § 2 GO wird geändert: die Gemeinde darf nur Aufgaben wahrnehmen, die im Gesetz stehen, insbesondere keine Altenheime mehr in eigener Trägerschaft haben und UMWELTRECHT. Prof. Roth brachte den Fall aus seiner Übung. Nur ein Kandidat ist da drin gewesen. 8 Punkte waren das maximale, was vergeben wurde - ein Kandidat mit 55 Vorpunkten wollte ein Gut haben, was ich für reichlich vermessen halte. In der Löwer-Prüfung nebenan waren 4 Punkte das höchste, was der Tag hergab. Die Bundeskanzlerin meint, die Begnadigung Christian Klars sei allein Sache des Bundespräsidenten. Muss sie nicht nach Art. 58 GG gegenzeichnen? Die Welt berichtet, dass der BGH einen Aufruf zum Heiligen Krieg per Internet für straflos hält. Die Wahl des Bundespräsidenten durch die Bundesversammlung (1228 Mitglieder) wird diskutiert. Die UN-Reform: ständige Mitglieder ohne Vetorecht - verstösst Art. 108 UN-Charta gegen das völkerrechtliche Konsensprinzip? Am 8.5. beginnt in Bonn der Strafprozess gegen den BAFIN-Einkäufer, der bei seinem Kumpel nie gelieferte Computer bezahlte. Haften die Veranstalter des Gumballrennens für den tödlichen Autounfall in Mazedonien? Nach welchem Recht? Kann in London geklagt werden - EuGVVO? LG Osnabrück: Ein Ballonfahrer fliegt zu niedrig und die Hühner kriegen eine Herzattacke - Haftung nach LuftVG? OVG Koblenz u. BVerfG: Herr Mun, Chef seiner eigenen Sekte, darf nach Deutschland einreisen. Bei der Pressemitteilung des BGH 54/2007 kriegt man Angst, der Typ ist mit 27 wieder auf der Straße. Die Stadt Hamburg möchte, dass die Zufahrt zum Hamburger Hafen (ca. 130 km von der Küste entfernt und dennoch höchst profitabel, da das Transportmittel Schiff das billigste überhaupt ist) vertieft wird - die Elbvertiefung. Niedersachsen ist dagegen und will einen eigenen Hafen an der Küste bauen - dann gehen in Hamburg die Lichter aus, ausser Musicalproduzenten und Reeperbahn sowie Seegerichtshof gibt es dann keine Arbeitgeber mehr. Der Sächsische Verfassungsgerichtshof sagt, die Waldschlösschenbrücke müsse gebaut werden. Der Klimawandel beschäftigt auch die Prüfer. Umweltrecht wurde bisher sehr selten geprüft - das ändert sich gerade. Prof. Morlock wollte auf das Prinzip Zuckerbrot und Peitsche hinaus - man kann Menschen durch Belohnungen dazu bringen, sich umweltbewußt zu benehmen. die letzten beiden Klausuren aus dem Apriltermin sind da. Der Polizist erschießt ein entlaufenes Pferd und erleidet ein Knalltrauma - war schon Klausur und Urteil. Und das aktuelle Urteil zum Investorenvertrag gemäß § 11 BauGB. Am 30.4. (Morlok-Dabitz/Batke-Anskinewitsch) kamen die sich in den Bundestag abseilenden Demonstranten ("Was fällt Ihnen dazu ein?"), im Wahlfach Staat +V Umweltrecht im Europarecht und Völkerrecht, Autokauf, Vermögensdelikte. In der Kindhäuser/Dabitz/?-Prüfung am 3.5. kam die Bürgschaft auf erstes Anfordern (kannte keiner), die Föderalismusreform (kannte keiner), das Prüfungsrecht der Kanzlerin, Wegnahme von "geschuldetem" Drogengeld (Klausur) und aktuelles: die Anti-Terror-Datei. Die Prüfung bestand überwiegend aus der Erklärung von Begriffen, da die Kandidaten die falschen Begriffe in die Runde schmissen. Ein Kandidat soll immer bei Beginn seiner Antwort gelacht haben. Von 46 auf nur 78. Und rief mehrfach dazwischen.
In der Löwer/Rehbein/Röske-Prüfung am 28.4. kam: Der Bayerische Minister M liest seine eigene Todesanzeige in der Zeitung, die sein Erzfeind geschaltet hat. Die SPD verlangt von ihren Mandatsträger lt. Satzung Spenden. Der Student S will keine Studiengebühren bezahlen - er beruft sich auf Art. 13 II c des Internationalen Paktes für wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte (Satrorius II - 21). Röske wie immer ein JuS-Fall Februar Seite 132. Darf Flatrate-Saufen in Gaststätten verboten werden? Per Gesetz oder durch Auflage nach dem GaststG? Die Verhandlung zu den Rundfunkgebühren. Man muss sich wie immer alle entscheidenden Sätze aus 5 verschiedenen Tageszeitungen zusammenkratzen. Gibt Art. 5 GG einen Finanzierungsanspruch? Findet nur eine Mißbrauchskontrolle durch die Länder statt? Wird die Rundfunkgebühr (Beitrag) wie eine Müllgebühr behandelt? Ist die Rundfunkgebühr euoprarechtlich eine unzulässige Beihilfe? Den Rechtsstreit werden die Rundfunkanstalten wohl verlieren. Am 28.4. (Schmidt-Eichhorn/Rütten/Eschweiler) wurde nach der Constitutio Criminalis Carolinae gefragt (nur die 82 Punkte Kandidatin konnte mit dem Begriff überhaupt etwas anfangen - so was unterscheidet die guten von anderen und nicht 8 Theorien zu irgendwas) - Zuparken der Garagenausfahrt und zwei alte Examensklausuren=BVerfG-Fälle im ÖR (Runterstufung der Bundesstraße und Konkurrentenklage zum BAG). Ein Kandidat hat aus 30 Punkte 78 Endpunkte gemacht. Das ArbG Osnabrück hält das AGG für europarechtswidrig - wegen der Nichtanwendbarkeit auf Kündigungen. Das BVerfG verhandelt am 2.5. die Erhöhung der Rundfunkgebühr (ist ein Beitrag, keine Gebühr) um 22 Cents - die Rundfunkanstalten wollen nicht am Gängelband der Länder hängen. Die Islamkonferenz - darf der Innenminister so was überhaupt - der Staat soll doch neutral sein? Das erste Urteil zur Föderalismusreform ist da, BVerwG: wenn der Bund wegen Verletzung der EMRK Entschädigung zahlen muss, kann er sich das von den Ländern wiederholen - Art. 104 a letzter Absatz als Anspruchsgrundlage?
April: Der BGH hat einen interessanten FAll - III ZR 197/06: eine Aktiengesellschaft will ihre Vorstände mit einer Jagd verwöhnen - pachten kann aber nur eine natürliche Person, die Chefsekretärin pachtet daher eine Jagd und lässt ihre Chefs jagen. Wer bezahlt die Vergütung? Der Generalanzeiger berichtet über das Urteil des BGH - XI ZR 44/- zur Verjährung bei falscher Anlageberatung. Die neue Wundertüte im Verjährungsrecht ist § 199 I Nr. 2. Die FAZ hat einen Bettlakenartikel über Richterrecht mit einem Plädoyer für größere Freiheiten der Richter - um Gottes willen, das Gefährliche an Richtern ist, dass sie nur von Richtern kontrolliert werden - Sie werden das merken, wenn Sie gegen Prüfungen klagen wollen oder gegen Richter selber vorgehen wollen. No way. Venezuela enteignet die Ölfirmen - die Völkerrechtler müssen die Hull-Doktrin kennen. Die SZ berichtet, dass der erste Streik 1156 vor Christus stattgefunden habe. Kaum. Das waren streikende Sklaven, also streikende Sachen. Die FAZ berichtet ausführlich im Wirtschaftsteil zum Tarifsozialplan. Heute abend finden im Rheinland unzählige Straftaten statt - Maibaumklau - rheinisches Brauchtum als Rechtfertigungsgrund? Prof. Isensee hat sich laut FAZ zur Fraktionsdisziplin und Gewissensfreiheit der Abgeordneten geäußert. Lesen Sie mal einen Aufsatz von ihm. Er formuliert brillant und auf den Punkt (das sollte bei einem Professor auch selbstverständlich sein) und oft mit Zitaten aus dem alten Testament, erst beim zweiten Lesen fällt einem auf, dass man durchaus einen anderen Standpunkt vertreten könnte. Das Hochschulrahmengesetz wird abgeschafft. Die Bonner Uni verlangt Nicht-EU-Studenten pro Semester 150 € ab. Wofür bitte? Darf so diskriminiert werden? Die FR meint, die Rechtsgrundlage für die Online-Durchsuchung durch den Verfassungsschutz sei § 8 VerfSchutzG-Bund gewesen - vor dem BGH ging es um die Online-Durchsuchung nach der StPO. Die Durchfallquoten im zweiten Examen sind im Moment grauenvoll. In einer Repetenten-AG sollen von 10 Leuten 8 - wieder, auch zum dritten Mal - durchgefallen seien. Die Leute üben keine Klausuren. In der Regel wird die Note aus dem ersten Examen im zweiten nicht gehalten. Verbesserungen kommen so gut wie nicht vor. Das für diejenigen, die keinen Bock haben, den Freischuss noch mal zu machen ("Ich bin so frustriert, ich mache lieber Zusatzqualifikationen"). Keiner braucht einen Juristen mit ausreichend und einer Zusatzqualifikation. Es gibt genug Kandidaten, die eine gute Note plus Auslandsaufenthalt u.a. anbieten können. Frau Harms hat die Akte gegen Mr. Rumsfeld nicht angelegt, er sei ja nicht in Deutschland zu erwarten. Der BGH hat das Urteil gegen Herrn Heugel (Köln sucht den OB-Kandidaten) wegen Verletzung des Unmittelbarkeitsgrundsatzes aufgehoben - Herr Trienekens hätte vernommen werden müssen. Am 26.4. (Ahn-Roth/Greier/Muckel) wurden die Deals, die Online-Durchsuchung und die Buback-Problematik (Anfangsverdacht) geprüft (hatten die Kandidaten nicht gelesen - o je) und, dass seit dem 15.4.2007 im Baurecht es kein Widerspruchsverfahren mehr gibt(der Prüfer war mutzig, dass die Kandidaten das nicht wussten). Frau Ahn-Roth fragte den Kandidaten mit 40 Vorpunkten, ob er tatsächlich vorhabe, das 2. Examen zu machen, da würden doch so viele durchfallen. In der Prüfung soll eine Kandidatin mit 44 Vorpunkten gewesen sein, die sich mehr als penetrant mit Fingerschnipsen durchgehend gemeldet hat, um die anderen Kandidaten zu korrigieren - Frau Ahn-Roth honorierte das mit einem Vollbefriedigend - ich war nicht dabei, aber es hört sich mehr als unfair an. Herr Prof. Muckel: Verstösst § 35 PolG gegen Art. 5 EMRK? Er hat wieder einen Fall aus seinem Buch geprüft - Professoren sind sehr prognostizierbar in dem, was sie prüfen.
Gegen Richard Gere ist in Indien ein Haftbefehl erlassen worden - wegen öffentlichen Küssens. Genau so was meinte di Fabio, als er Bedenken gegen den europäischen Haftbefehl anmeldete, glücklicherweise ist Indien nicht in der EU. Sri Lanka will unseren Botschafter zur Persona non grata erklären lassen, dürfen wir denen die Entwicklungshilfe streichen? Die Wiener Diplomatenkonvention ist repressions- und repressalienfest. Putin will den KSE-Vertrag nicht ratifzieren - erlaubt Art. 18 WVK das? Der Tarifsozialplan ist vom BAG abgesegnet worden, die Gewerkschaften können den Sozialplan also erstreiken. Was ist, wenn der Betriebsrat schon einen Sozialplan unter Dach und Fach hat? Die seit 2 Jahren praktizierte Online-Durchsuchung beruht nur auf einer Dienstanweisung von Otto Schily - da ist man ja baff. Das halten die auch noch für rechtmäßig. Frau Harms hat ja wenigstens versucht, eine richterliche Erlaubnis zu bekommen. Herr Kleinfeld ist nach der FAZ zurückgetreten, was juristisch nicht richtig ist, da das AktG den Fall gar nicht regelt und da man einen Anstellungsvertrag nur kündigen oder auslaufen lassen kann. Es ist nach den Zeitungen noch nie vorgekommen, dass Aufsichtsrat und Vorstand gleichzeitig von Bord gehen. Das BVerwG hat sich mit der Versetzung in den einstweiligen Ruhestand zweier Generäle beschäftigt - erstaunlicherweise mit den Gründen hierfür - das ist nicht justiziabel, es sei denn, der Minister begründet diesen Schritt. Prüfer - die meisten waren ja noch bei der Bundeswehr - interessieren sich sehr dafür. Zu meiner Examenszeit - 1976 - musste ein männlicher Kandidat schon mit dem Kopf unter dem Arm ankommen, damit sein Zivildienst sich nicht in der Note niederschlug ("Wo haben Sie gedient?"). Frau Harms hat den Anfangsverdacht gegen Herrn W. bejaht. Ich würde den Anfangsverdacht gemäß § 164 StGB gegen Herrn Boock auch bejahen. Übrigens: nach Kaiserslautern gibt es keine IC-Verbindung von Norden aus - das sagt ja schon alles.
Die im Regal geborstene Wasserflasche steht in der JuS. Caroline II ist jetzt in vollem Wortlaut da - VI ZR 52/06 - und der BGH erlaubt eine Hinauskündigungsklausel bei Gesellschaftsverträgen, wenn man nur durch Erbgang an die Gesellschafterstellung rangekommen ist - II ZR 300/05. Die Kommunen klagen die Meistbegünstigungsklausel aus dem Ländertarifvertrag ein. Das VG Düsseldorf hat die Sparkasse verpflichtet, der NPD ein Konto zu geben. Der VGH NW hat den Haushalt 2005 einkassiert - egal, da folgenlos. Die Kronzeugenregelung soll wieder auferstehen. Bei der Organspende soll die österreichische Widerspruchslösung eingeführt werden - wenn Sie da Skifahren, sollten Sie sich auf den Bauch und auf den Rücken eintätowieren, "ich widerspreche". Sonst müssen Sie für den Sohn des Chefarztes als Ersatzteillager herhalten. Die FAZ berichtet, dass Gutscheine in 3 Jahren verjähren - das war mal eine Examensklausur, wohl von Prof. Preis: § 801 letzter Absatz. Wenn ein Gutschein ein Papier nach § 793 ist, geht der, wenn er ein Papier nach § 807 ist, nicht. Die FAZ berichtet über alle Attentate, an denen Christian Klar beteiligt war. Gegen die Presse hat man keine Chance, wenn die einen einmal im Visier hat (was nicht heißt, dass ich Sympathie für den Mann hätte). Am 23.4. (Hauck-Dabitz-Zaczyk) kam im Zivilrecht wie wehrt man sich gegen ein benachbartes Bordell, im ÖR, wie wehrt man sich gegen ein benachbartes Bordell, und: was war am 25.3.2007? Wie witzig, die ersten beiden Zivilrechtsklausuren im April drehen sich um den Kauf von Hunden. In der Strafrechtsklausur geht es um Straftaten von Bundeswehrsoldaten im Auslandseinsatz - (ein schnuckeliger Fall, der bestimmt zum Prüfungshit wird: der Dienstmützenfall des BGH, § 9 BGB, die Totenschädelaffäre aus dem letzten Winter, schützt § 242 eine afghanische Armbanduhr?). "Regierung ordnet Untersuchung zu RAF-Informationen an" - darf die das? Sehr kurios, kurz vor der Entscheidung über die Hafterleichterung von Christian Klar kommt ein alter Kollege und entlastet ihn hinsichtlich des Buback-Mordes - aber nicht wirklich, denn wenn er nicht geschossen hat, war er doch dabei und daher Mittäter. Müssen die alten RAF-Terroristen jetzt aussagen oder haben sie § 55 StPO? Ein Querschnittsgelähmter kündigt seinen Selbstmord an - Prof. Hackethal hatte vor einigen Jahren eine vergleichbare Aktion mit der Patientin Daniela gestartet, um eine Ordnungsverfügung und dann einen Eilantrag in Karlsruhe zu provozieren. Karlsruhe hat ihm aber ganz unaufgeregt empfohlen, erst mal den Rechtsweg zu beschreiten. In der Kapischke-Jox-Roitzheim-Prüfung am 13.4. kam die im Regal explodierende Wasserflasche, Widerruf-Vertragsschluss, Nachbarschutz gegen Supermarkt, der die Lieferungszeiten, welche die Baugenehmigung vorschreibt, nicht einhält. Im Strafrecht die Examensklausur: der Polizist klingelt bei der Ehefrau wegen eines angeblich von ihrem Mann verursachten Unfalls, um abzukassieren. Am Freitag, 20.4., kam in der Düsseldorfer Prüfung die Schäuble-Äusserung über das fehlende in dubio pro reo bei der Gefahrenabwehr und die ältere Entscheidung des VG Münster zum Flitzer in der Fußgängerzone, ob ein nackter Mann sich auf Kunstfreiheit berufen kann. Im Zivilrecht kam eine alte Examensklausur aus dem Sachenrecht, im Strafrecht Carjacking mittels einer angeblich aidsverseuchten Spritze. Nun soll der Terrorist W. den Generalbundesanwalt umgebracht haben. Kann trotz der Verurteilung wegen § 129 a und Verbüßung der Strafe nun wegen eines Mordes während der RAF-Zugehörigkeit die Akte wieder aufgemacht werden? Die Welt berichtet über den geplanten Finanzstop des Bundes für die Stadt Dresden wegen der Waldschlösschenbrücke - obwohl Deutschland das Abkommen zum Weltkulturerbe nicht gemäß ARt. 59 II GG umgesetzt hat, ergäbe sich aus dem Bona-fide-Grundsatz die Pflicht des Landes Sachsen, das Abkommen zu beachten. Magnus Gäfgen schnuppert Morgenluft - der EGMR hat seine Individualbeschwerde zur Entscheidung angenommen - ich würde aber nicht darauf wetten, dass dieses Gericht die Androhung von Gewalt zwecks Preisgabe des Verstecks des entführten Opfers als rechtswidrig ansieht.
Am 21.4. habe ich nichts dolles in den Zeitungen gefunden, deshalb lohnt es sich, in HRR reinzusehen, dort sind aktuelle Strafrechtsurteile des BGH abgedruckt - Labellostift II, Auto als gefährliches Werkzeug im Sinn des § 224? Die März-JuS bringt einen guten Artikel zur Terminologie im Europarecht - viele Zeitungen schreiben ja EU-Richtlinie, EU-Parlament u.a.. - auch als Grundkurs zum Verständnis geeignet. Die Präsidentenwahl in Frankreich steht am Wochenende an - jedenfalls der erste Wahlgang - Unterschiede zum Bundespräsidenten? Am 17.4. (Hellebrand-Bölting-Dabitz) kam in Zivilrechtspflege der BGH-Fall dran, wie aus einem Urteil auf Erstellung einer Nebenkostenabrechnung vollstreckt wird und Pfändung bei nicht verheiratetem Paar. Im Zivilrecht: die explodierende Wasserflasche im Regal des Supermarktes. Strafrecht: was passiert, wenn der Staatsanwalt die Anklageschrift nicht unterschreiben würde. Im Wahlfach überlange Verfahrensdauer oder U-Haft-Dauer - EMRK. Das BVerfG kann sich nach Meldung der FR nicht in dem Verfahren der Offenlegung der Nebeneinkünfte der MdBs einigen. Der BGH hat die Rechtscheinhaftung analog § 179 BGB i.V. mit § 4 GmbHG auch auf eine niederländische GmbH angewandt - ohne dem EuGH vorzulegen - II ZR 84/05. Die FAZ meint, das BVerfG hätte beinahe ein Versäumnisurteil gegen die Links-Fraktion erlassen - oje, dat jibbet da nich. Die Anwälte der Linksfraktion seien überfordert gewesen und hätten die Frage nach dem Ereignis, ab dem die einzuhaltende 6-Monats-Frist lief, nicht beantworten können. Herr Schäuble meint, in dubio pro reo gelte bei einem Gefährder nicht - wie immer kommt es drauf an - in der ex-ante-Sicht hat er recht, bei der ex-post-Sicht nicht. Am 13.4. wurde die Jagdgenossenschaftsentscheidung (Zwangsmitgliedschaft) geprüft, § 1369 und Auto als Hausratsgegenstand, § 266: der Vermieter legt die Mietkaution nicht sicher an. Das heute alles beherrschende Thema ist die Tornadoverhandlung. Zentrale Vorschrift Art. 59 II GG. Die EU will den Klimawandel als Bedrohung des Weltfriedens werten - ein Begriff aus Kapitel VII der UN-Charta - wollen die jemandem den Krieg erklären? Das BVerfG hat sich am 17.4. zum Gewaltbegriff geäußert, man muss die folgenden Urteile kennen: Sargträgerfall, Laepplefall, Demo vor US-Kaserne, die Kurden auf der Autobahn, Castor-Transport, Online-Demo und jetzt Drängeln auf der Straße. Der BGH - V ZB 145/hat zum Vorerben in einer Miterbengemeinschaft festgestellt, dass für diesen das Verfügungsverbot des § 2113 nicht gelte. Der Amoklauf an einer amerikanischen Universität wird die Frage nach der Zulässigkeit des gezielten Todesschusses in den Raum stellen. Steht der in § 63 II PolG? Was ist der Unterschied zwischen § 57 und § 63 PolG? Parallelproblematik Abschuss eines Flugzeuges - Luftsicherheitsgesetz. Die FAZ berichtet über ein Verfahren vor dem EGMR: eine polnische Schwangere durfte trotz Erblindungsgefahr nicht abtreiben. Ein Windpark bedroht die Silhouette einer Ferieninsel. Wie sieht das baurechtlich aus? Am 4.4. war wieder eine Prüfung nach neuem Recht: Vortrag: die Polizei beschlagnahmt Radargerät im Auto - Klage auf Herausgabe vor dem VG. Im Strafrecht kam § 356 a StGB. Das Handelsblatt berichtet, dass ein Gericht Temperaturen in gemieteten Gewerberäumen über 26 Grad als Mietmangel ansieht - hätte ich das nur früher gewusst. Das BAG hat eine Betriebsvereinbarung über Pfändungskosten für unwirksam erklärt - klar, das ist eine Lohnfrage und da darf der Betriebsrat nicht dran. Herr Gabriel will eine Flugticket-Klimaabgabe - zulässige Sonderabgabe? Bin ich als Urlauber verantwortlich für wen bitte? Das BVerfG hat sich am 13.4. zu Art. 12 GG (Bayerisches Spielbankenmonopol) und Art. 33 V GG (kriegt ein Richter die Pension nach seinem letzten Dienstgrad, wenn er den unter 3 Jahren innehatte?) geäußert. Das letztere hat ein Geschmäckle. Der Satz Filbingers "Was einmal Recht war, kann jetzt nicht Unrecht sein" geistert durch jede Zeitung. Es könnte gefragt werden, ob das juristisch stimmt (es kommt auf das Rechtsgebiet an). Nach den Sparkassen sollen jetzt auch die Kölner und Bonner Stadtwerke fusionieren. Dazu bedarf es der Zustimmung des RP - ein sog. Kondominium. Ach ja, wichtig die Pressemitteilung des BGH vom 13.4. zu einer richtigen Widerrufsbelehrung. Sogar Banken machen so was von falsche Widerrufsbelehrungen (die hätten sie vom Verband der Banken, Ich: googeln Sie doch einmal, die Frist ist doch total falsch angegeben, aber die sind beratungsresistent). In der Muckel-Timm-?-Prüfung am 12.4. kam die BVerfG-Entscheidung zur künstlichen Befruchtung, § 29 a SGB V, und die neue Formel zu Art. 3 GG im 55. Band des BVerfG S. 72 ff. (findet man über google unter neue formel art. 3 gg), dann GbR, Sachenrecht. Im Wahlfach Staat u. Verwaltung Raumordnungsrecht, der Kandidat wusste noch nicht mal, wie man das schreibt und kriegte 2 Punkte - ich habe bei dem Wahlfach mit niemandem Mitleid - das ist pures Pflichtfach, Raumordnungsrecht nicht, aber da reicht ja die Gesetzeslektüre. Die Münchner Behörde hat nach der FAZ vom 13.4. gegen den AC Milano ein Zwangsgeld von 100.000 € festgesetzt, gegen das angeblich kein Rechtsmittel möglich sei. Hä? Das wird der AC zwar aus der Zuckerdose bezahlen können, aber wehren würde ich mich an deren Stelle schon.
In der Bieber-Lüdtke-Handjeri-Domat-Prüfung am 12.4. kam das Tabakwerbeverbot und wie immer bei Herrn Bieber eingestreute Rechtsgeschichtsfragen, im Zivilrecht Familienrecht. Der Supreme Court zwingt President Bush hinsichtlich der Klimaveränderung tätig zu werden. Die FAZ vom 11.4. überlegt, wie völkerrechtlich so was durchgesetzt werden kann - der ausgefallene Winter macht die Leute hysterisch. Der BGH geklärt, dass ein Wohnungseigentümer weder als Gesamt- noch als Teilschuldner haftet - nur die teilrechtsfähige WEG, der arme Handwerker kann also nur auf das Gemeinschaftskonto zugreifen oder muss Vorkasse nehmen. Anna Nicole Smith: würde der Fall in Deutschland spielen, wäre § 1600 I, II anzuwenden. Wer bekäme aufgrund des Kindeswohls das Million-dollar-baby? Der AC Milan ist mit der Trikotwerbung BWin aufgelaufen. Baden-Württembergs MP Oettinger hat Porsche eine Zufahrtsstraße versprochen. Was sagt uns das öffentlich-rechtlich, strafrechtlich und politisch? Obwohl etwas speziell: Die SZ und die Welt erklären die Eigenhandel-Spread-Katastrophe bei der WestLB gut verständlich. Schadensersatzansprüche von VW-Aktionären?
In der April-JuS ist ein sehr schöner Lernfall für das AGG drin und die Entscheidung des BVerfG zur Diskriminierung - NJW 2007 S. 137=JuS 07 S. 372. Das Nachfolgeurteil zum Mangoldurteil ist da. Das BAG hat § 81 II SGB IX im Sinn der Antidiskriminierungsrichtlinien schon vor Inkrafttreten des AGG ausgelegt - vertikale Wirkung. Der EGMR hat die künstliche Befruchtung gegen den Willen des Vaters abgelehnt und damit das Todesurteil für den Embryo gesprochen - was aber, wenn die Mutter das Kind im europäischen Ausland trotzdem zur Welt bringt - § 1600 IV BGB? Die zuständige Münchner Behörde hat dem AC Mailand verboten, im Spiel am 11.4. BWin-Werbung zu tragen. Kann BWin vorher oder wenigstens nachher aus europarechtlichen Gründen dagegen vorgehen? Wenn der AC nicht spielen darf, verlieren die Bayern kampflos - anstelle des AC Milano würde ich zuhause bleiben. Das OLG Köln hält eine Ablösesumme des Nachmieters an den Vormieter für die Küche für zulässig, es sei denn, sie liegt mehr als 50% über dem Wert der verkauften Küche (in Wirklichkeit ist das ja eine Maklergebühr). Das OLG Karlsruhe verurteilte eine Bank, die einen von einem Angestellten veruntreuten Kundenscheck über 350.000 € auf dessen Privatkonto gutgeschrieben hatte - Scheckrecht ist BGB - hier geht es um E-B-V.
Das 6. Rundfunkurteil des BVerfG kommt (Nr. 1: ZDF als staatl. GmbH? Nr. 2: Wie strahlt das Fernsehen aus, ör oder pr - zu welchem Gericht muss ich als Zuschauer gehen? Nr. 3: Privatisierung - egal wie, innen- oder aussenpluralistisch, Nr. 4 und 5: Grundversorgung). Dann will das BVerfG zur Bürgenhaftung im Arbeitnehmerentsendegesetz entscheiden (Was ist eine Nach-, Rück-, Blanko-, Höchstbetragsbürgschaft?) - Art. 12 GG. Die Gemeinden haben eine Kommunalvb gegen Hartz IV eingelegt, der Bund dürfte keine Gesetze zu Gemeinden machen. Die Argumentation hat was. Die Protokolle aus der Bieber-Prüfung vom 24.3. sind da. Im Arbeitsrecht: woher kommt der Antidiskriminierungsgedanke - "Haben Sie noch nie Forrest Gump, Mississippi (hoffentlich richtig geschrieben) Burning gesehen - wenigstens Vom Winde verweht?" Er hätte besser nach Shrek fragen sollen. Er liebt den Supreme Court, was anhand der Protokolle leicht festzustellen und vorzubereiten ist. DaimlerChrysler-Hauptversammlung: dürfen die Aktionäre vom Vorstand verlangen, Chrysler am Strassenrand auszusetzen? In den Holzmüller-Gelatine-Entscheidungen hat der BGH geklärt, dass der Vorstand die Hauptversammlung zu fragen hat, wenn er den Edelstein der AG verkaufen will - aber gibt es ein Weisungsrecht der Aktionäre? Angeblich will Frau Zypries die Anwälte wie die Ärzte budgetieren und an eine gesetzliche Rechtsschutz dranhängen - ich hoffe, das ist ein Aprilscherz. In der Schmidt-Eichhorn-Krieg-Schöbener-Prüfung letzte Woche (genaues Datum weiß ich nicht) wurde im Strafrecht nach der Emmingerischen Justizreform gefragt - kannten die Leute nicht - und dem Aufbau der Strafgerichte. Im BGB Aufbau der Zivilgerichte und der Flugreisefall abgewandelt: Schwarzfahrt eines Minderjährigen in der Eisenbahn. Im ÖR Flachglasfall-Ansiedlungsvertrag. Jan Ullrich, sieh an. Ich kann mich nicht des Eindrucks erwehren, dass er nicht sehr geschickt verteidigt wird (diesen zwei Anwälten, die schon Thomas Springstein und Volkert/Gebauer/VW "geholfen" haben, würde ich die goldene Himbeere verleihen). Beweisen 9 Blutbeutel, dass er selber Dr. Fuentes um Blutdoping gebeten hat - selbst wenn, ist das schon ein unmittelbares Ansetzen zum Betrug - vor allem: den Vertrag mit der T-Mobile hatte er doch vorher geschlossen oder? Die SZ berichtet über Darlehen zu Schenkkreisen (BGH November 2005, LG Köln November 2006 zum Sponsoring). Die Welle der Schenkkreise hat Süddeutschland erreicht. Ein Richter erzählte letzte Woche, dass die Teilnehmer sich als Herr Schiller und Herr Goethe in die Charts eintragen und mit Taxis kommen, damit sie nicht verklagt werden können. Das AG Waldbröl hat einen der geleugnet hat, das Geld gekriegt zu haben, wegen Prozessbetruges verurteilt, nachdem die StA dessen Wohnung durchsucht und die Schenkungsurkunde gefunden hat. Übrigens seien die Leute erst nach dem BGH- Urteil auf die Idee gekommen, zu bestreiten, dass sie das Geld bekommen haben. Da hat der BGH was angerichtet - mir ist das schleierhaft, bei den Summen (meist nur maximal 5.000 €) kann man die doch im Regen stehen lassen - am Aktienmarkt hätten sie das auch verloren. Dummheit gehört bestraft. Die Pendlerpauschalenproblematik erklärt der GA am 4.4. gut. Es geht um die Frage, ob der Gesetzgeber die fünf Jahre alte Grundsatzentscheidung des BVerfG dahingehend aufheben darf, dass die Leistungsfähigkeit des Steuerschuldners nur bis zum Werkstor zu berücksichtigen sei. Vorletzte Woche kam BGH VI ZR 225/05 dran - ist § 91 ZPO eine einklagbare Anspruchsgrundlage? Letzte Woche wurden wieder mal zwei Examensklausuren geprüft - die Dezemberklausur mit dem Treuhandgedöns und eine Untreuesache mit tausend Beteiligten un der stehlende Ex-Bonner-Professor. Die SZ listet am 3.4. die Urteile des BVerfG auf (großer Lauschangriff, Europäischer Haftbefehl, Luftsicherheitsgesetz, Cicero, Onlinedurchsuchung), welche eine Verteidigungslinie gegen die Pläne Herrn Schäubles, die Online-Durchsuchung per Gesetz zu erlauben, darstellen. Und sie berichtet über das Problem, ob zwei Täter eine kriminelle Vereinigung - §§ 129, 129 a - sein können. Anders als bei der Bande haben die ja noch nichts gemacht sondern sitzen nur in Joschka Fischers WG in Frankfurt rum und bereden, was man gegen die Startbahn West machen könne. Die Strafbarkeit wird also sehr weit vorverlagert. Der GA berichtet über § 153 f StPO und die hunderte Seiten dicke Strafanzeige eines Anwalts gegen Mr. Rumsfeld aufgrund des Völkerstrafgesetzbuches. Die Welt erzählt anschaulich, wie die Polizei illegalen Downloadern auf die Schliche kommt. Herr Feldmayer von Siemens ist immer noch nicht auf freiem Fuß - bei Fluchtgefahr dürfte es doch ein leichtes sein, durch Kaution und Paßübergabe den Haftgrund zu beseitigen. Woran das wohl liegen mag? Die Tornadoklagengliederung kann gut als Klausur oder Kurzvortrag eingesetzt werden - am Sachverhalt sieht man schon, wo der Hase lang läuft.
In der Pagenkopfprüfung am 30.3. kam der Flugreisefall dran. Und die Videoüberwachung der Synagoge - BVerfG - der Strafrechtsprüfer wollte nach 2 Minuten die Wahlfachprüfung abbrechen und 0 Punkte geben - Herr Pagenkopf hat ihn davon abgehalten. Nett. Sonst wäre das auch ein Anfechtungsgrund gewesen. Angeblich soll der Prüfer dem Mädel verboten haben, bei Aufzählung der Haftgründe in der StPO nachzugucken - das müsste man auswendig wissen (seh ich auch so, aber dafür 0 Punkte?) - im Pflichtfach brachte er seine eigene Klausur aus dem Klausurenkurs und zwar Mannesmann plus Kölner Müllskandal - selbst wenn man den Fall kannte, war das im Mündlichen zu schwer. Herr Pagenkopf soll ihn dann noch ein bißchen da behalten haben. Da wäre ich gerne Mäuschen gewesen. Die April-JuS bringt Fälle zum AGG und vor allem zum Stalking - wichtig: Herr Hammerschlag meinte, bei der Bestellung von fiesen Sachen für das Opfer käme ein Betrug mangels Bereicherungsabsicht des Stalkers nicht in Betracht (man könnte hier anders argumentieren: der Täter bereichert sich um die Arbeitskraft des Unternehmers, bei dem er den Sarg für die Adresse des Opfers bestellt hat) - die Vorschrift ist gemacht worden, um eine Vorbeugehaft anordnen zu können - das haben zuletzt die Nazis gemacht - ja, ich weiß, das habe ich schon mal geschrieben. Am 30.3. in Düsseldorf wurde E-B-V, Diebstahl und Betrug sowie Baurecht geprüft - nichts aktuelles. Am 27.3. EU-Geschichte rauf und runter. Am 2.4. wird die Pendlerpauschale diskutiert. Ist sie verfassungsmäßig? Keine Ahnung. Steuerrecht ist nur über Art. 3 I GG angreifbar und der räumt dem Gesetzgeber eine Einschätzungsprärogative ein.
März: Das BVerfG hat sich wieder als Superrevisionsinstanz im Strafrecht betätigt. Die BGH-Auslegung, unwissentliches Entfernen vom Unfallort sei dem berechtigten oder entschuldigtem Entfernen gleichzustellen, ist gekippt worden. Die Tornados werden nicht im Eilverfahren entschieden. Das BVerfG hat eine Gliederung ins Netz gestellt, bitte angucken. Das VG Saarlouis hat Doc Morris III dem EuGH vorgelegt. Eine neverending story. Am 30.3. kamen in der Hammerschlag-Prüfung Teencourts, EV, Anfechtungsklage. Europarecht beherrscht am 29.3. die Themen. Nach dem Bosman-Urteil wird das Charleroi-Urteil des EuGH kommen: muss der DFB einem Verein Schadensersatz zahlen, wenn dessen Spieler sich bei einem Spiel in der Nationalmannschaft verletzt? § 280 nein, § 27 III i.V. mit § 670 BGB - aber wo liegt das europarechtliche Problem? Das BVerwG hat den Feinstaub Luxemburg vorgelegt. Seit dem Ärztinnen-Urteil 2001 legen die alles vor aus Angst, wegen Verletzung des gesetzlichen Richters von Karlsruhe aufgehoben zu werden. Heute wird AWACS III = Tornado entschieden. Ohne den Publikumsjoker einzusetzen rate ich mal: der Antrag wird abgewiesen. Frau Mohnhaupt will nicht als Mörderin von der Bildzeitung bezeichnet werden. Warum nicht? Die Lebach-Urteile I und II angucken.
In der Hellebrand-Prüfung am 28.3. wollte die NPD wieder eine Stadthalle (Kulturzentrum Ignaz-Bubis-Halle) haben, Urkundsdelikte, der 10jährige Filius pazifistischer Eltern kauft sich von seinem Taschengeld eine softgun. Herr Steinbrück kriegt die Krise: nach dem Meilicke-Urteil haut ihm heute der EuGH das ITS-Urteil um die Ohren - Marks&Spencer gilt wohl nicht mehr. Die erste Prüfung nach neuem Recht war am 22.3.: der Vortrag: einmal das zweite VU, und dann Verkauf eines gestohlenen Autos und Weiterverkauf. Der Kölner Rheinunfall: Die Welt berichtet, da die anderen Schiffe alle Just-in-Time-Unternehmen beliefern sollen, drehen die jetzt Däumchen und werden den Verursacher des Unfalls auf Schadensersatz in Anspruch nehmen - ein Fall der Drittschadensliquidation? Von wem kann die Kölner Feuerwehr die Bergungsprise verlangen? Vom Bund, dem Kapitän, dem Schiffseigner, den Eigentümern der Container? Als Teilschuldner oder Gesamtschuldner? Wie sieht es mit einem Regress aus? Die FAZ diskutiert den EuGH und Herrn Papier, weil diesen die englische und französische Arbeitsweise der Richter am EGMR und EuGH stört nach dem Motto, mehr Macht für Richter über den Gesetzgeber. Gibt es Arbeitslohn hinter Gittern? Der "Experte" in der SZ meint, nein - ich würde sagen, es kommt darauf an (§ 315 S. 3 BGB z.B.), wobei er offensichtlich noch meint, ein Vorstandsmitglied sei Arbeitnehmer. Auch bei Siemens kommt § 119 BetrVG wohl zum Tragen - Problem: das Sponsoring anderer Gewerkschaften passt da nicht drunter. Es ist doch seltsam, dass so was immer alles auf einmal rauskommt. Da kommt man morgens als Vorstandsmitglied ins Büro und geht als U-Häftling (Fluchtgefahr als Haftgrund) um 9 Uhr 10 wieder raus. Der Bundestag will den Lohnwucher gesetzlich definieren - viel Vergnügen! Die Welt hat wieder mal die beste Darstellung der Alternativen (§ 5 TVG, Erweiterung des Entsendegesetzes, Definition des sittenwidrigen Lohnes, Mindestlohngesetz). Wie kann man Sittenwidrigkeit denn definieren - angbekoppelt an den ortsüblichen Lohn, abstrakt, generell, angekoppelt an den Tariflohn, der ja eh schon ein Mindestlohn ist - abartig. Was ist das strafrechtlich: ein Polizeibeamter drückt zwei Mal den Feueralarmknopf weg, wodurch ein vorläufig festgenommener (weil er eine Frau belästigt habe - darf man deshalb festnehmen? ich hab mal die Polizei gerufen, als ein Penner aus dem Bonner Loch drohte, mich abzustechen - ich solle nich so hysterisch sein, der wär amtsbekannt harmlos), der seine Matratze selber angezündet hat, stirbt? Ist das positives Tun oder Unterlassen - Ziegenhaarurteil - Wissen und Wollen - Hemmschwelle? Was wusste der Polizeibeamte denn genau und was wollte er? § 212, § 227, § 222, § 340? Der BGH hat die § 315 BGB Klage auf Auskunft zu den Gaspreisen abgewiesen. Das am 28.3. veröffentlichte Urteil des BGH - III ZR 137/06 - war letztes Jahr Examensklausur. Die MIndestlohndebatte spitzt sich zu. Die FR erklärt das am 28.3. auf Seite 2 rechtlich am besten. MIr ist allerdings schleierhaft, warum ausgerechnet die SPD einen gesetzlichen Mindestlohn - also durch den Bundestag - haben will und die CDU einen, der vom Tariflohn abhängt, also von den Gewerkschaften. Verkehrte Welt? § 138 BGB ist einer näheren Prüfung zu unterziehen - wie wird der ortsübliche Lohn bestimmt? Dann das Überhangmandat, der CDU kommen ja zwei Abgeordnete abhanden, § 6 V BWahlG - die Überhangmandate sind irre schwer (genau) zu erklären, es gibt über google ein forum (wer-weiss-was), in welchem die Diskussionsteilnehmer das gut herausgearbeitet haben - aber da brauche ich Papier und Bleistift und 8 Stunden Schlaf vorher. Am Donnerstag wird im Bundestag die Patientenverfügung behandelt. Die FAZ bearbeitet den Handschriftenstreit im Feuilleton noch einmal. Die Welt erklärt am 27.3. ausgezeichnet den Trick bei Porsche/Vw-Übernahmegesetz - Porsche macht ein unattraktives Angebot, die Aktionäre lehnen ab, dann darf Porsche auf 50% erhöhen. Der Bundespräsident hat die Gesundheitsreform ausgefertigt. NRW will die Privatisierung der städtischen Wasserleitungen per Gesetz ermöglichen - kann man die überhaupt übereignen ohne sie rauszurupfen? S. NJW 2006 s. 992 plus minus. Auch der Spiegel bringt diese Woche eine Übersicht über alle Urteile, in denen der Islam eine Rolle spielt - Schächten/Kopftuch/Ehrenmorde. Bei den Ehrenmordurteilen des BGH hat sich kein Mensch über die Privilegierung dieser Täter aufgeregt, nun schreibt eine Familienrichterin nur einen Hinweis in einer Scheidungssache, nachdem sie den Mann schon nach dem Gewaltschutzgesetz aus der Wohnung gehalten hatte, und jeder meint, sie verhauen zu müssen. Die FAZ bringt am 27.3. die Frage, ob Staaten aus der EU austreten können - eine alte Kamelle in Prüfungen. In der Obst-Oellers-Prüfung am 22.3. wurden die Deals im Pflichtfach gefragt, die Leute kannten die nicht - im ÖR wieder mal § 107 GO - ebenfalls unbekannt. Da am 26.3. der komplette Rhein bei Köln wegen eines umgekippten Schiffs gesperrt ist, wird im Mündlichen sicher wieder nach den Ansprüchen der anderen Schiffe und nach dem klassischen Schleusen-Fleetfall des BGH gefragt - ist das § 315 StGB? Wer muss die Container rausfischen - Art. 89 GG - wer bezahlt die Aktion, wenn die Stadt Köln das tut? In der Schmidt-Eichhorn-Prüfung am 24.3. kam die Beseitigung der Ölspur duch die Gemeinde - Minderjährigenrecht - und wie in allen Prüfungen am Wochenende die EU. Am 24.3. kam der Morgan-Bucher-Fall des EuGH dran. Herr Bieber: stellen Sie sich vor, Sie studieren in Belgien, in Maastricht.... In der Kindhäuser-Prüfung am 22.3. kam die Entscheidung NJW 2007 S. 759. Die Feier zum 50. Geburtstag der Römischen Verträge machte den Eindruck eines Kindergeburtstages, bei dem alle Gäste bis auf einen beleidigt sind, weil sie nicht neben der Gastgeberin sitzen dürfen. Der Bundespräsident empfiehlt 3 Bücher - bedarf das der Gegenzeichnung - Anordnung oder Verfügung i.S. des Art. 58 GG? Er prüft zudem die Gesundheitsreform immer noch. Sie soll am nächsten Sonntag in Kraft treten. Die Frankfurter Richterin, welche den Koran kennt, hat einen Fehler begangen, der keinem fertigen Juristen passieren darf - sie hat angreifbar formuliert. So, wie die hetzende Meute der Journalisten das sieht, hat sie das nämlich ganz sicher nicht gemeint. Die Waldschlösschenbrücke soll nun sowohl zum BVerfG - über Art. 100 II GG - als auch zum LVerfG über die Kommunalverfassungsbeschwerde. Günther Jauch hat das Grundbuchamt Berlin respektive das Land Berlin verklagt, weil es einem Bildreporter Auskunft erteilt hat. Die Familienrichterin, die nach dem Koran scheiden will, veranlasst die Welt zu einer Gesamtschau, vor allem zu den Ehrenmordfällen des BGH und dem Türkenfall aus 1981 - Rechtsfolgenlösung, negative Typenkorrektur bei § 211. England hat vor 200 Jahren den Sklavenhandel abgeschafft - bringt uns das weiter? Ich glaube nicht. Am 22.3. - Kindhäuser-Prüfung - wurden die Schrottimmobilien-Mietpool (Zeitung vom Vortag), Dreieckserpressung, Abschleppfall geprüft. Die FR bringt am 22.3. die Zusammenfassung des Tornado-Antrags, die Linksfraktion beruft sich auf Art. 59 II GG als verletztes Recht des Bundestages. Der neue UN-Menschenrechtsrat rügt unsere Schulen - haben die nichts besseres zu tun? S. auch FR. Darf eine Staat einen Kaaba-ähnlichen Kubus als unerwünschte und gefährliche Kunst verbieten - ist das eine Sondernutzung oder was? Die Gemeinden haben seit 2000 erstmals wieder einen Überschuss erwirtschaftet - diese Heulbojen, man meinte immer, die Lichter gingen aus, was wegen der fehlenden Insolvenzfähigkeit nicht möglich ist. Wer bestimmt in Helgoland, ob der Hafen für große Schiffe erweitert wird - die Gemeinde oder der Kreis Pinneberg? Im 2. Examen kosten Widersprüche, die nach dem 1.1.2007 eingelegt wurden, jetzt was - wohl 50 € pro Klausur. Am 20.3. wurde im Zweiten die JVA Siegburg und der klauende Bonner Professor geprüft - im ÖR Jagdrecht - im Aktenvortrag: ist das Betrug, wenn bei einer Ebay-Auktion ein Verwandter als Scheinbieter den Preis hochtreibt - kommt es darauf an, ob die Sache wirklich so viel wert ist? Ist § 15 a PolG verfassungswidrig - die bayerische Parallelregelung jedenfalls, so das BVerfG am 20.3.. Der Wehrbeauftragte hat sich geäußert - Unterschied zur Datenschutzbeauftragten? In Berlin wird gegen die Allgemeinverbindlichkeitserklärung zum MIndestlohn geklagt. Bitte die Pressemitteilung des EuGH vom 20.3. zum Fall Morgan lesen - § 5 BAFöG ist europarechtswidrig. In der Weigend-Feldmann-Borges-Prüfung am 15.3. kam ein Abschleppfall, Ebay-Notebook kommt beim Käufer nicht an, muss ein Beraubter dem verletzten Räuber helfen? die Kandidatin mit 20 Vorpunkten ging mit 35 Endpunkten nach Hause - auf die Frage, welches Gericht über die EMRK wacht (ihr Wahlfach) sagte sie, der EuGH - auch als der Prüfer hier noch weiterhelfen wollte, kam gar nichts. Die Kandidatin mit IPR wusste mit CISG nichts anzufangen. Im ÖR wurde nach den Plänen, das Widerspruchsverfahren in NW abzuschaffen, gefragt. Ein einziger Kandidat wusste das. Manchmal hat man den Eindruck, die Kandidaten hätten NULL BOCK. Die Kandidatin, die sich verbessern wollte, sagte im Strafrecht zu § 242 "dann müsste er sich die Sache zugeeignet haben". Prof. Weigend: Hat Prof. Herzberg Ihnen das in Bochum so beigebracht? Die Waldschlösschenbrücke geht wohl zum Landesverfassungsgericht. Frau Zypries will trotz des Einigungsvertrages Sicherungsverwahrung für DDR-Altfälle einführen - Maßnahme- oder Einzelfallgesetz? Die Welt schreibt etwas zu Böckenfördes Paradoxon (eine freiheitliche Demokratie kann mit ihren Gegnern nicht fertig werden). In der Pagenkopfprüfung am 16.3. kam schon wieder der Rausschmiss aus dem städtischen Chor - s.u. - und im Strafrecht die BGH-Entscheidung, ob Kokain eigentumsfähig ist, im BGB viel ZPO. Der Prozess über die Ausbildungsmethoden in der Kaserne Coesfeld beginnt. Das LG Münster hat teilweise nicht eröffnet, das OLG Hamm hat auf die Beschwerde der StA - angeblich - an dieselbe Kammer zurückgegeben. Das kann eigentlich alles so nicht gewesen sein - s. §§ 209, 210 StPO. Stellt Übergießen mit kaltem Wasser in einer warmen Sommernacht im Rahmen der Ausbildung eine Körperverletzung im Amt - bzw. § 30 WehrstrG - dar? Müssen wir uns von Warmduschern verteidigen lassen? Der Koelner Stadtanzeiger berichtet auf seiner Homepage ganz gut. 18 Angeklagte auf ein Mal - das sollte man nie machen - wenn da einer laufen geht oder krank wird und jeder Verteidiger macht natürlich seinen Mund auf. Und bitte die Pressemitteilung des BVerfG angucken - Honnecker II - Bundeswehroffiziere müssen mit Filmaufnahmen zurechtkommen - der Gag ist der richtige Rechtsbehelf. Der Kannibale von Rotenburg (kein § 216, da das Verlangen nicht "handlungsleitend" war) hat Vb eingelegt - Karlsruhe bekommt zur Zeit unappetitliche Verfahren auf den Tisch (Inzest unter Geschwistern). Das neue Unterhaltsrecht soll diese Woche festgezurrt werden.
Die FAZ erklärt am 17.3. auf Seite 8, dass es sich bei der NATO-Frühjahrsoffensive um einen Bündnisfall noch im Zusammenhang mit dem 11.9.2001 handele - na ja. Ich glaube, dass die amerikanische Argumentation, die Taliban hätten den 11. September veranstaltet, weil Osama Bin Ladin - 1,90 Meter groß(wenn der normal groß wäre, würde er sich in Manhattan verstecken) - sich in ihrem Hochgebirge versteckt, nicht die herrschende Meinung repräsentiert - und wir schliessen uns diesem Stuss nach fast 6 Jahren an (Prof. Isensee meinte damals, dann könnte man ja auch Italien bombardieren, weil die Mafia da ihren Sitz hat). Die SZ diskutiert auf Seite 3 den schon geprüften Fall, ob Ärzte, die siamesische Zwillinge trennen und ein Kind stirbt, sich strafbar machen bzw. ob das der Fall ist, wenn sie sich weigern und beide Kinder sterben. Das ZDF hat zum zweiten Mal beim BVerfG in einem Eilverfahren erreicht, dass es vor einer Strafverhandlung filmen darf - verblüffenderweise gibt es keinen ordentlichen Rechtsbehelf. Die FAZ läutet auf Seite 11 schon das EU-Jubiläum am 25.3. ein und erklärt ein bißchen den geschichtlichen Hintergrund. Eine Apotheke will nun Reisen für Kranke verkaufen - war schon Klausur: der Apotheker verkauft Eintrittskarten für Reitturniere. Herr Milbradt äußert sich zur Waldschlösschenbrücke. In der Schuschke-Prüfung am 12.3. kamen zwei Fälle aus der Februar-NStZ und im ÖR die alte Examensklausur/BVerwG-Entscheidung: Rausschmiss aus städtischem Chor - Rechtsgrundlage § 8 II GO umgekehrt. Im zweiten Examen sind in NRW im August-Klausuren-Termin 43% (74 Kandidaten) und im Septembertermin 39% (54 ) schon im schriftlichen durchgefallen, da es die Anweisung gab, nach bayerischen Maßstäben zu korrigieren. Da daraufhin eine dritte Repetenten-AG aufgemacht werden musste und das Land die Repetenten ja auch bezahlen muss, wurde die Anweisung dann rückgängig gemacht - das ist Jura. Carl Schmitt steht schon wieder im Feuilleton der FAZ - jetzt will Plettenberg diesen Schreibtischtäter auch noch ehren. Der meist gefragte Staatsrechtler im Mündlichen - Instituts- u. institutionelle Garantie. Darf ein Bundeswehroffizier "versetzt" werden (das dürfte eher eine Umsetzung sein), da er gegen den Afghanistan-Einsatz ist? Art. 4 GG gegen Funktionsfähigkeit der Bundeswehr? Lesen Sie bitte das Urteil des BVerwG aus 2006 dazu. Das ArbG Frankfurt hat am 14.3. die Klage der Lufthansa-Piloten gegen die tarifliche Altersgrenze aufgrund des AGG abgewiesen. Die FAZ berichtet am 16.3. im Feuilleton über das absurde Vorhaben, Hitler posthum die deutsche Staatsbürgerschaft abzuerkennen - der hatte die Reichsangehörigkeit nicht die Staatsangehörigkeit, da das Sache der Länder war, er hat 1935 die dt. Staatsangehörigkeit erst selber eingeführt - gesetzlicher Erbe Hitlers ist der Staat Bayern - huch - die FAZ fragt, ob das Land Niedersachsen mit der Aktion bezweckt, die Beamtengehälter Hitlers von Bayern zurückzufordern. Die Uni Münster führt als letzte Uni in NRW Studiengebühren ein, aber wesentlich geringere als die anderen - ist das ein Ansatzpunkt für eine Klage? Frau Zypries will das Erbrecht ändern, das Pflichtteilsrecht schwächen, das Recht, andere durch Schenkungen zu beglücken, stärken. Jan Ullrich hat in Deutschland eine DNA-Probe zur Verfügung gestellt, versucht aber nun beim Verfassungsgericht in Spanien die Auslieferung der Blutbeutel zu verhindern. Ich vermute, dass er hofft, dass die verderben, und will deshalb das alles in die Länge ziehen. Wahlrecht mit 16 auch im Bundestag - pro und contra? Prof. Preis hat sich an den 84 Fragen der FDP/Westerwelle an den Bundestag zum AGG in der letzten Prüfung abgearbeitet (gucken Sie sich die Fragen 15 -24 unbedingt an - googeln Große Anfrage AGG). Der BGH - VI ZR 274/05 - meint, dass eine Heufuhre, die wegen Regens unter einer Brücke abgestellt wurde und dann anfing zu brennen, nicht für den Brandschaden an der Brücke verantwortlich ist. Die Welt berichtet am 15.3. über eine Vorlage an den EuGH: das Grundbuchamt will die Umschreibung eines für den Bau einer Moschee vorgesehenen Grundstücks nicht vornehmen, weil der Erwerber auf er Terrorliste der EU steht - die Vorlage dürfte unzulässig sein - s. Urteil Niebüll-2006. Jede Zeitung berichtet heute über die Waldschlösschenbrücke - hätte das OVG nicht nach Art. 100 II GG vorlegen müssen? Kann die Stadt Dresden oder die Unesco das mit einer Vb wegen des gesetzlichen Richterrechts rügen? Das ArbG Berlin lehnt eine Verletzung des AGG wegen Benachteiligung aufgrund Parteibuchs ab. Kann der Bonn-Berlin-Vertrag nach § 54 ff.. VwVfG i.V. miz § 314 BGB gekündigt werden? Die Ideen des März: war das ein gemeinschaftlicher Mord an Cäsar? Heimtücke-niedriger Beweggrund? Jeden Donnerstag bringt die Frankfurter Rundschau auf der letzten Seite einen Prozessbericht - sehr sehr gut. In der Düsseldorf-Prüfung-Hauck-Kubink-Schütz am 9.3. kam das geplante Antidopinggesetz - Vergleich § 5 "Sportbetrug" mit § 263 und die Sportwettenentscheidung. Im Zivilrecht Bürgschaft und OLG Rostock:Fußballverein-muss-wegen-Hooligan-Strafe-zahlen; im ÖR Verständnisfragen zu Grundrechten. In der Preis-Zieschang-Baxpehler-Düsseldorf-Prüfung am 12.3. kam die Examensklausur-BAG: angeblicher Arzt soll sein Gehalt zurückzahlen, obwohl er keinen geschädigt hat und BAG: Unfall mit Dienstwagen, Verrechnung mit Lohn? Im Strafrecht wollte ein Patient lieber sterben als mit amputiertem Bein zu leben - im ÖR hat eine Wohngeldempfängerin Zinseinkünfte verschwiegen und die geplante Änderung des § 107 GO. Im Arbeitsrecht AGG und Mangoldurteil § 14 III TeilzeitbefrG. Dann In der Bönders-Brauns-v.Plehwe-Prüfung am 9.3. kam im Strafrecht der Türkenfall-BGH, im ÖR: darf ich über eine Ampel fahren, die seit einer halben Stunde rot ist? Im Zivilrecht ZPO und A. Im Wahlfach StPO hatten die Kandidaten von Kriminologie keine Ahnung. Von vier Kandidaten fielen zwei durch. Die besagten. In einer Prüfung am 12.3. kam der Backofenfall-Robert-Hoyzer und Gemeinderecht, § 107 GO. Die Waldschlösschenbrücke ist vom OVG Bautzen entschieden worden - der Bürgerentscheid schlägt Völkerrecht. Das VG Stuttgart hat Paintball erlaubt - Laserdrome-Fall. Die Links-Fraktion will nun nach der Schlappe der Herren Gauweiler und Wimmer gegen den Tornadoeinsatz vorgehen. Ich nehme an, die Prozessstandschaft wurde diesmal nicht zugelassen, weil die Antragsteller nicht der Opposition angehören. Die EU will die Sammelklage einführen. Was kann die Gaststättenbehörde gegen die Saufpauschale machen - Entziehung der Konzession oder nur eine Auflage? Ist das AG für eine Räumungsklage gegen einen Leihpfarrer überhaupt zuständig oder ist das eine rein innerkirchliche Angelegenheit? Ist es strafbar, wenn ein Paparazzo von Promis 50.000 € dafür fordert und erhält, dass er ungünstige Fotos nicht veröffentlicht? Die FAZ berichtet am 14.3. über eine Reihe von geplanten Verboten. Geht das überhaupt, Ostflohmärkte, Paintball, Glühbirnen, Killerspiele, Alkohol für Minderjährige zu verbieten? Ermächtigungsgrundlagen? Grundrechte? Am 12.3. kam in der Schuschke-Prüfung im Zivilrecht ein Autounfall - Besoffener wird auf ein Auto bei Stau draufgeschoben, im Strafrecht Trunkenheitsdelikte rauf und runter. Auch in der Paeffgen-Zimmer-Huschens-Prüfung am 9.3. kam ein Autounfall, Trunkenheitsfahrt und die NPD will ins Kulturzentrum - im Wahlfach wollte ein Bordell eine Schankerlaubnis. Karlsruhe hat den Eilantrag in Sachen Tornados abgewiesen - die Begründung, unzulässige Prozessstandschaft, ist erstaunlich, da in Eilverfahren das noch nie gerügt und in Hauptsacheverfahren in den letzten Jahren immer für zulässig gehalten wurde. Niedersachsen hatte Hitler eingebürgert und will ihn jetzt posthum ausbürgern - § 49 VwVfG oder wie? Grotesk. Prof. Verrel schreibt in der Welt am 12.3. über die Patientenverfügung, speziell die sog. Reichweitenbeschränkung, also die Beschränkung nur auf Krankheiten mit tödlichem Verlauf, nicht Demenz oder Wachkoma - bitte die Klassiker - das Peterle-Urteil (MDR 1984 S. 858), Teefall (NJW 1995 S. 204), Ärztefall (NJW 1997 S. 807) und die BVerfG-Entscheidung zu § 1904 angucken. Es gibt ein neues Urteil zur verdeckten Sacheinlage - II ZR 272/05. handelsblatt.com/Recht+Steuern bringt am 9.3. einen Rechtsquiz - ich habe die Fragen 3/8/12 falsch beantwortet - wieviele schaffen Sie und bitte mit Paragraphen und Begründung? Die EU-Verfassung soll diese falsche Etiquettierung verlieren. Der Bundestag beschliesst am 9.3. die Rente mit 67 - rentenrechtlich, arbeitsrechtlich aber nicht - oje. Am 8.3. in der Kindhäuserprüfung: Prüfungsrecht der Kanzlerin bei der Gegenzeichnung, Terroristendatei. Warum wurde 1998 der Wohnungseinbruchsdiebstahl nach § 244 ausgelagert? Weil es viel schlimmer ist, wenn die Diebe meine Wohnung durchsuchen als wenn sie durch mein Büro gehen - deshalb Qualifikatioin und nicht Regelbeispiel. Der BGH wird das LG Stuttgart (Faust zerschmettert Hakenkreuz-Button - §§ 86, 86 a StGB) kippen. Das Handelsblatt bringt am 8.3. eine gute Darstellung der Probleme der beginnenden Verhandlungen des zweiten Teils der Föderalismusreform - die zentrale Norm ist Art. 109 GG - in den sechziger Jahren wurde die Verflechtung von Bundes- und Landesfinanzen eingeführt - das soll jetzt rückgängig gemacht werden, dann soll die Steuergesetzgebung und das Verbot für die Länder Schulden zu machen, kommen, Herr Rüttgers: das geht den Bund schlichtweg nichts an. Die Protokolle vom 22.2. bringen mir wieder mal folgende Detailkenntnis mit folgenloser Richtigkeit bei: es gibt die funktionale, die formelle und die materielle Privatisierung ( das kann man weder vor dieser Prüfung noch nach dieser Prüfung irgendwann brauchen, aber der Prüfer meint natürlich, ich wäre ahnungslos, da ich diese Differenzierung nicht kenne) - es wurde auch nach Eigen- und Regiebetrieb gefragt - wie schön, das hätte ich sogar gewußt. Das zweite Justizmodernisierungsgesetz wird nun auch in der März-JuS besprochen- bitte angucken, vor allem die kurze Darstellung der vorangegangenen Reformen ist gut.
Das BVBerfG verlangt am 7.3., dass erfolgsabhängige Anwaltshonorare in Ausnahmefällen vereinbart werden dürfen - das ist natürlich eine absolute Katastrophe, da nun die Mandanten die Anwälte erpressen: "entweder wir vereinbaren ein Erfolgshonorar oder ich geh zu einem Anwalt". Caroline II ist da. Der BGH unterwirft sich dem EGMR und dem von ihm praktizierten englischen Rechtssystem: im KunstUrhG steht nicht "Personen" der Zeitgeschichte sondern nur Zeitgeschichte. Es muss also einen Anlaß aus der Zeitgeschichte für die Berichterstattung geben und nicht bloße Neugier wegen eines Promis, wie es dem so geht. Das BVerfG kann sein Lüthurteil einmotten (abgesehen von der Drittwirkung der Grundrechte). Caroline I war Klausur und Prüfungshit im Mündlichen. Caroline II wird das ebenfalls. Die Bunte wird jetzt nur noch mit 3 Seiten Auflage erscheinen können. Die FAZ berichtet am 7.3. ausführlich über die Vergewaltigung des Habeas-Corpus-Grundsatzes in den USA. Herr Schäuble bringt einen Gesetzesentwurf zur Strafbarkeit des Dopings heute ins Kabinett mit. Damit erreicht er das Gegenteil des beabsichtigten Ziels: In Strafverfahren gilt in dubio pro reo und nicht das englische Prinzip im Sportrecht strict liability. Deshalb hat Dieter Baumann ja krampfhaft versucht, seine Zahnpasta strafrechtlich untersuchen zu lassen. In Düsseldorf wird am 7.3. gegen die geplante Gemeindereform - § 107 GO - demonstriert (Gelsengrün/Elektroarbeiten/Wuppertaler Autorecycling/Schilderprägerentscheidung, ich weiß nicht warum, denn die alte Fassung des § 88 GO sah doch genauso aus und über die hat sich niemand aufgeregt.
Wenn der EuGH entscheidet, wackeln bei uns die Wände: der EuGH hat am 6.3. wieder mal zwei wichtige Urteile verkündet: das Meilicke-Verfahren - Herr Steinbrück kriegt die Krise, er muss heute eine Bank überfallen, da er 5 Milliarden braucht - und Placanica: zur Strafbarkeit von unterstützenden Handlungen bei Wetten, die Kurse der Wettanbieter an den Börsen gingen sofort um 20% nach oben - Schindler II. Der BGH hat am 19.1.07 - V ZR 163/06 - ein wichtiges Problem der Praxis entschieden: die Mutter überträgt ihrem Sohn ihr Häuschen und behält ein Wohnrecht. Sie kommt ins Heim, er vermietet ihre Wohnung und will die Miete behalten, sie soll Hartz IV in Anspruch nehmen - man sollte nur mit kalter Hand schenken, jeder Notar wird Ihnen das bestätigen. In der Weismann-Verrel-Franke-Prüfung am 26.2. kam das Begnadigungsrecht des BP - die zwei durchzufallenden Kandidaten kannten das nicht und wussten auch nichts von einem aktuellen Anlass. Die Gnadenordnung s. Fußnote zu Art. 60 II wurde besprochen und darin das seltsame, dass der BP hier als Gesetzgeber auftritt. Art. 103 II GG kam (certa, stricta, praevia, scripta) und die Warnung vor Gammelfleisch. Prof. Verrel: Mitgefangene hauen einem Sexualstraftäter eines auf die Glocke. Franke: was fällt Ihnen zu Neugeborenen ein? Die FR berichtet am 6.3. über die Verfassungswidrigkeit einer Kindergartenpflicht - ist das eine Trennung im Sinn von Art. 6 III GG? (ich finde es sehr ulkig, dass die SPD dieses Ministerium früher als Gedöns verachtet hat und jetzt merkt, wie man mit diesem die politischen Gegner aufmischen kann und vor allem bei der Bevölkerung beliebt werden kann). Die FAZ schreibt über Cern - die Illuminati-Leser werden das kennen. Prof. Löwer fragte mal, zu welchem Gericht ein Physiker geht, der dort die Kündigung erhalten hat. Die FAZ berichtet über den Ansturm auf Österreichs Unis aufgrund des EuGH-Urteils 2005. Der BGH kündigt mit Pressemitteilung vom 5.3. noch ein Kölner-Müllskandalverfahren an: darf die Aussage eines 55-StPO-Zeugen verlesen werden? Für 52-Zeugen verbietet das § 252, es sei denn, es handelt sich um richterliche Protokolle (die Unterscheidung ist Quatsch, denn der Sinn des 252 ist ja, diese Aussage aussen vor zu halten, egal, wer sie nun protokolliert hat - es geht ja nicht um die Glaubwürdigkeit). Das OVG Münster hat am 2.3. entschieden, dass die Stadt Wesseling vom Land NW keinen Aufwendungsersatz aus GoA bekommt, wenn sie eine Ölspur auf einer Landstraße beseitigt - die Tätigkeit der Feuerwehr sei unentgeltlich - problematisch, da ja nur die Tätigkeit bei Feuer unentgeltlich ist, wenn die aber meine Katze vom Dach holen, nicht. Der EuGH hat am 27.2. einen zweiten Fall Yusuf entschieden und bei einem sog. Gemeinsamen Standpunkt aus dem "dritten Pfeiler" ein Vorlageverfahren für zulässig erklärt und festgestellt, er sei für absolut alle Vorlagen von absolut allen Rechtsakten zuständig - wouw.
Die FAZ diskutiert am 3.3. ausführlich den zweiten Teil der geplanten Föderalismusreform. Was für Sanktionen legt man an, wenn ein Bundesland trotzdem Schulden macht und vor allem wer? Am 3.3. berichten die Zeitungen über den 5. Geburtstag des Kölner Müllskandals: im Mündlichen wird gerne gefragt, was der Unterschied zwischen einem MdB und einem Ratsmitglied ist sowie des Amtsträgers im Sinn der § 331 ff. und dem Mandatsträger in § 108 e. Der Bundespräsident will die Gesundheitsreform, die am 1.4. in Kraft treten soll, prüfen, kann aber nicht, weil er den Gesetzesbeschluss noch nicht vorliegen hat und er erst mal zwei Wochen auf Auslandsreise ist. Im Zweiten kam Ende Februar im Strafrecht der -BGH-Fall-2006 des Falschfahrers, der in letzter Sekunde das Licht wieder anmacht. Das BVerfG hat am 1.3. Boxberg II verkündet - Enteignung zugunsten einer Messe. Der Bundestag fällt nicht unter das Rauchverbot, wie ist das, wenn 600 MdBs rauchen wollen und 5 nicht - analog zum Gemeinderat? Der BGH hat am 1.3. ein interessantes Urteil zu § 119 HGB ins Netz gesetzt - II ZR 245/05 und eine Pressemitteilung zu § 89 b HGB analog beim Vertragshändler. Die FeinstaubVO ist in Kraft. Das wird am 1.3. wohl ein schwarzer Tag für Boris Becker - das OLG München beschäftigt sich erneut mit seiner harten Patronatserklärung in einer Hotelbar in den USA - er wird das mit dem Geld bezahlen, was er von der FAZ bekommt, weil die ihn für die Nullnujmmer der Sonntagszeitung als Werbeträger benutzt hat. Die Bestimmung des neuen Präsidenten des OLG Koblenz soll ungültig sein, weil Enthaltungen nicht als Nein-Stimmen gezählt wurden - bei Personalentscheidungen und im Bundesrat sind Enthaltungen Nein-Stimmen. Die letzte Februar-Klausur: jemand klagt am 26.2.2007 (Montag) gegen einen am 25.2.2005 bekannt gemachten Bebauungsplan - § 47 VwGO ist seitdem 1.1.07 neu - s. Februar-RÜ. In der Prüfung Burgi-Mansel-Lichtinghagen am 26.2. kam das allgemeine und besondere Persönlichkeitsrecht (für solche Scherze bin ich zu alt, du je), das AGG, Erbrecht, vorgetäuschter Eigenbedarf = Prozessbetrug und Strassenverkehrsschild. Ein Kandidat mit 70 Vorpunkten bekam 118 Endpunkte. Ein Kandidat mit 15 Vorpunkten fiel durch, der andere mit 15 Vorpunkten bekam 44.
Februar: Am 24.2. in der Pietzcker-Prüfung kam Vergaberecht, StPO, Sachenrecht, das Mangoldurteil. Die Zeitungen am 28.2. besprechen das Cicero-Urteil. Sagen Sie im Mündlichen bloß nicht "Razzia". Die Folgefragen stellen sich jetzt: Beweisverwertungsverbot - Fernwirkung? Idi Amin kommt ins Kino, dann muss ein verstorbener Familienrichter aus Bonn auch im Film vorkommen. Eine der 13 Ehefrauen des Diktators tauchte mit Kind in Bonn auf und wollte sich scheiden lassen. Idi Amin wurde am Schwarzen Brett ausgehängt und per öff. Zustellung geladen. Der zuständige Richter für A hatte Angst vor Repressalien und schob die Sache dem Richter für den Buchstaben I zu. Der schob zurück. Die Ehe wurde in Abwesenheit geschieden, die Terminsrolle hing nicht an der Tür. Die Privatisierung der Gerichtsvollzieher ist heute wieder Thema in den Zeitungen - Art. 33 IV GG.
Am 27.2. wurde der Backofenfall geprüft, ein Abschleppfall, Werbefahrzeug an der Autobahn und viel StPO. Am 27.2. kam endlich das Gefährderanschreiben als Klausur. Die Cicero-Entscheidung sollte zur Lektüre der Spiegelentscheidung und des Carl-von-Ossietzky-Falles animieren - das Pressegrundrecht ist eine Institutsgarantie - Carl Schmitt. Der IGH ist am 26.2. mutig: Ein völkerrechtliches Delikt durch Unterlassen gegen das nicht mehr existierende Jugoslawien, die SZ hat am 27.2. den besten Artikel dazu mit einer falschen Schlagzeile "Völkermord durch Unterlassen" und der Generalanzeiger schreibt nett. Der EuGH hatte schon bei den spanischen Erdbeeren (die franz. Polizei machte nichts gegen wild gewordene französische Bauern) ein Unterlassen im Europarecht bejaht. Im Verfahren gegen den Ministerrat, weil er nichts gegen Deutschland wegen des Defizits machte, allerdings abgelehnt. Der EuGH bringt ein beschleunigtes Vertragsverletzungsverfahren gegen uns in Gang wegen des Telekomgesetzes. Auch was neues. Die Strafrechtsklausur vom 26.2. ist der Rose-Rosahl-Fall: der gedungene Killer soll einen Mann mit Baskenmütze erschiessen - der Mittäter macht sich sowieso aus dem Staub - § 24 II 2 am Ende?
Am 23.2. in der Limpensprüfung fragte der Strafrechtsprüfer jeden Kandidaten nach einem berühmten Strafrechtler, der erste Kandidat durfte etwas zu Feuerbach sagen, der zweite zu Franz von Liszt und so weiter. Aktuelles kam nicht. Am 24.2. prüfte Frau Opitz zum zweiten Mal die Zusammenlegung der Verwaltungs- und Sozialgerichte in Berlin/Brandenburg - die Leute kannten das nicht, haben also offensichtlich nicht Protokolle gelesen - und es kam wieder mal Rückwirkung dran - eine sehr beliebte Sache, s. auch BVerwG JuS 2007 S. 167. Am 14.2. wurde das Prüfungsrecht des BPräs. geprüft sowie, ob ein Rosenmontagszugwagen mit einem kopulierenden Paar Merkel-Müntefering verboten werden dürfe. Im Strafrecht BGH: Die Räuber finden in der Kiste nicht das erwartete Geld sondern nur Weinflaschen. Im WF Europarecht das bevorstehende Jubiläum der Römischen Verträge sowie die EU-Verfassung und das Verbot von Billigtextilien aus China. Die Februar-RÜ berichtet über die am 1.1.07 in Kraft getretene Änderung des § 47 VwGO. Am 2.3. findet im Bundestag eine Grundsatzdebatte über die Rechte der Opposition statt, da diese nur 27% auf die Waage bringt, für alle wichtigen Dinge aber 33% braucht. Auch die SZ hat am 24.2. einen Preußenartikel und berichtet über das 75-jährige Jubiläum der Einbürgerung unseres Führers - um Reichskanzler werden zu können, musste er ja Deutscher werden, damals wurde man das noch durch Ernennung zum Beamten, das wurde nach dem Krieg sofort abgeschafft, die Welt hat am 24.2. noch mal zwei Seiten über Preußen - die FAZ nada, für Jura und Geschichte interessiert sich einiger Zeit da keiner mehr. Das BVerfG hat nun wohl endgültig den Deckel auf den Fall Görgülü gemacht. Das sieht man selten mal, dass einem OLG Willkür vorgeworfen wird. Das war eine toughe Kollegin - die hat sich durch mehrere verlorene Vben nicht entmutigen lassen und hat letztendlich doch noch obsiegt. Die Welt bringt am 23.2. einen Bettlakenartikel über Preußen anläßlich des 60. Todestages - die Alliierten hatten Preußen am 25.2.1947 aufgelöst - in Bonn waren wir von 1815 - 1947 preußisch und von 1794 - 1814 französisch, Napoleon hat auf der Popallee höchstpersönlich seine Truppen exerzieren lassen. Am 22.2. kam das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten und die Föderalismusreform, die mangels Gesetzestext dann doch nicht geprüft wurde. Und der NPD-will-in-die-Stadthalle-Fall, im Zivilrecht Erbrecht und bei Prof. Kindhäuser Hehlerei. Die zweite Februarklausur besteht aus Familienrecht und Vertragsrecht.
Das Handelsblatt berichtet am 22.2., dass der High Court in London die Flucht aus dem dt. Insolvenzrecht gestoppt habe - im Anschluss an die EuGH-Entscheidung Eurofood/Parmalat und die Überseeringsache. Früher hat man eine schlingernde GmbH sitzmäßig nach Norddeutschland verlagert, den Namen geändert und die dann mangels Vermögensmasse gelöscht, so dass das in Bonn keiner mitgekriegt hat. Nach England fliehen kann man also nicht mehr. Geht noch die Flucht nach Frankreich? Die verlangten bisher eine Stromrechnung von einem Jahr zum Nachweis, dass man nicht nur briefkastenmäßig umzieht - die Franzosen haben eine Restschuldbefreiung, auch wenn es um eine deliktische Haftung geht. Die erste Februarklausur ist da: typische Kaufrechtsprobleme: Aliudlieferung, Verjährung, Haftungsausschluss. Die FAZ verhaut am 22.2. im Wirtschaftsteil den EuGH - er maße sich zuviele Kompetenzen an. In dem Kartellstreit ist ein erstaunliches Zwischenurteil ergangen - die Geltendmachung der Schadensersatzansprüche durch eine extra für den Prozess gegründete GmbH ist zulässig. Da unsere BMJ wohl nicht sicher ist, ob sie eine Bankenverpflichtung zur Kontengewährung an jedermann durchkriegt, will sie ein pfändungssicheres Konto einrichten - die Rechtslage im Moment ist kurios: bei Pfändung des Arbeitseinkommens wird der Pfändungsschutz automatisch durch den Arbeitgeber berücksichtigt - bei der Pfändung eines Kontos muss der Schuldner einen Schutzantrag stellen, dessen Bearbeitung inklusive Beschwerde in Bonn 3 Monate dauert, so lange kriegt der kein Geld. Und die Pfändungsfreigrenzen bei Freiberuflern gibt es per Gesetz überhaupt nicht. Man könnte mit einem Titel mir sämtliche Konten platt machen. Zum dritten Versuch im zweiten Examen. Es ist jetzt in NRW vorgekommen, dass Referendare mit 46 oder 36 Vorpunkten nicht zum Mündlichen angetreten sind, weil ihnen das zu wenig war. Beim zweiten Versuch sind sie nicht zum Mündlichen zugelassen worden - der dritte Versuch wurde dann nicht genehmigt - dumm gelaufen. In München und Köln sollen Moscheen errichtet werden - geht das durch Baugenehmigung oder muss ein B-Plan her? Fügen die sich ein? Was ist mit der befürchteten Gettobildung durch den Zuzug gläubiger Menschen zu ihrem Gotteshaus? Letzte Änderung des BauGB Juli 2004 und geplante Änderungen angucken. Ein Geschwisterpaar will gegen § 173 StGB Vb einlegen. Ich glaube nicht, dass die überhaupt angenommen wird, obwohl die Vorschrift interessant zu lesen ist und die Kommentierung auch. Es gibt Dinge, über die kann man nicht diskutieren. Die FAZ bringt im Feuilleton am 21.2. zum dritten Mal die Diskussion, ob Sport ins GG soll.
Der BGH hat sich am 20.2. - VIII ZR 92/06 - mit der im Kaufvertrag angegebenen Laufleistung eines Pkw beschäftigt - nur Beschaffenheitsangabe oder Beschaffenheitsgarantie? Die Gesundheitsreform entmachtet die Krankenkassen zugunsten des Bundes. Der verteilt das Geld über den Gesundheitsfonds und hebt dadurch die Selbstverwaltung der Kassen auf - das hat noch nicht mal der Führer gemacht. Die Krankenkassen dürfen nicht mehr nach Krankheit diskriminieren. Die Zwangsmitgliedschaft ab dem 1.7.2007 erfasst schlappe bisher nicht versicherte 300.000 Menschen maximal - von 82 Millionen. Art. 2 I GG? Heft 8 der NJW bringt einen interessanten Fall: Der Beklagte fährt ohne Fahrerlaubnis und über einen sturzbetrunken auf der Straße liegenden Mann, der ein uneheliches, unterhaltsberechtigtes Kind hat. Der BGH - VI ZR 115/05 - hat die fehlende Fahrerlaubnis nicht berücksichtigt - der Mann hätte doch gar nicht das Auto fahren dürfen. Das Vorwort in diesem Heft bringt die Kritik am Hartz-Prozess auf den Punkt. Das Handelsblatt - handelsblatt.com - berichtet am 20.2. zum zweiten Mal über das EU-Grünbuch zur Gleichschaltung von Arbeitnehmern und Selbständigen sowie über den Gesetzesentwurf der Professoren Preis und Henssler zum Arbeitsrecht (die Verpflichtung dazu stand übrigens nicht nur im Einigungsvertrag sondern schon in der Weimarer Verfassung). Der BGH hat am 16.2. den Fall des perfekten Pferdes entschieden. Es reicht für die Mangelhaftigkeit nicht, wenn das Röntgenbild eine Abweichung von der gewollten Perfektion zeigt, ohne dass eine mittlere Wahrscheinlichkeit des Umschlagens in einen Schaden vorliegt. Das Urteil gegen den Kannibalen von Rotenburg ist rechtskräftig. Kein § 216, da kein "Handlungsleiten" durch das Opfer vorlag. Der BGH hat sich dadurch geschickt um das Problem rumgeschummelt, ob ein ernstliches Verlangen des Opfers nicht deshalb ausscheidet, weil es nicht alle Hühner auf dem Balkon hat - dann hätte der Täter ja auch konsequenterweise den § 20 oder § 21. Mordmerkmale Zur Verdeckung des geplanten § 168 - da hatten sich die Zeitungen noch totgelacht, als die StA das anklagte. Und zur Befriedigung des Geschlechtstriebes, obwohl Roland Freisler sich 1942 bestimmt nicht vorstellte, dass der Täter später eine schmackhafte Mahlzeit mit anschliessendem Video plante.
Gibt es einen Anspruch gegen die Fernsehanstalten auf ein Wort zum Freitag oder Sabbat? Das OVG Koblenz hat die Zweitwohnungssteuer für Studenten gekippt - zuhause hätten die ja nur ein Zimmer und keine Wohnung, sehr richtig. Prof. Preis hat sein aus-portal.de aus dem Koma geholt - es ist jetzt wieder schön aktuell - bitte die Gesundheitsreform da nachlesen - zum Grundverständnis pkv wikipedia und gkv wikipedia. Die letzten Pressemitteilungen des BAG sind wichtig. Am 9.2. wurde die online-Durchsuchung geprüft. Keine ZPO, keine StPO. Da die Amerikaner ein durch Folter erzwungenes Geständnis bei Militärsondergerichten zulassen wollen, stellt die SZ am 16.2. die Geschichte der Folter zwecks Geständnis dar - die Inquisition, nicht zu verwechseln mit der kirchlichen, war ein Fortschritt gegenüber den Gottesurteilen des Mittelalters - entweder ein Geständnis oder zwei unabhängige Zeugen waren für die Verurteilung erforderlich. Am 16.2. beschäftigt sich der Bundesrat mit § 238 StGB: wer unbefugt nachstellt und die Lebensgestaltung schwerwiegend und unzumutbar beeinträchtigt - na klasse, das ist doch nur der Fall, wenn das Stalking-Opfer tot ist - der Sinn der Vorschrift liegt gar nicht in der Bestrafung (§§ 223, 240 reichen da völlig) sondern in der erweiterten Möglichkeit, die Täter in Untersuchungshaft zu nehmen, damit kein Mord passiert.
Der BGH - es geht um Betriebsrente - hat das Abstandsgebot des Art. 6 I GG in der Entscheidung zur Witwerrente der Homo-Ehe eingehalten. Fahranfänger sollen 0,0 Promille Alkohol im Blut haben. Welche Promillegrenzen gibt es? (0,3 - 0,5 - 1,1 - 1,6 - 2,0 - 3,0 - 3,3 - 4/Exitus bei normalen Trinkern). Ist es verfassungsgemäß, dass diese Grenzen von der Rechtsprechung und nicht vom Gesetzgeber festgelegt wurden? Was hat der Gesetzgeber mit § 323 a vor? Berühmte Entscheidung zur alic? Dänenfall - NJW 1997. Ansatzpunkt und Theorien für die alic? Kann ein Hamburger Geschäftsreisender, dem an Weiberfastnacht in einem Bonner Reisebüro die teure Seidenkrawatte abgeschnitten wird, Schadensersatz verlangen?
Die Goldene Aktie beherrscht am 14.2. die Zeitungen - die SZ hat im Wirtschaftsteil die beste Übersicht über die EuGH-Urteile. Und natürlich der heimliche Vaterschaftstest. Die FAZ berichtet über eine Haushaltsklage in NRW (Wo sitzt der VGH und warum da? Wieviele Senate hat er? Wieviele Richter? Nur Richter oder auch "Schöffen"? Professoren Löwer, Dauner-Lieb und Breuer sitzen da drin, zuvor Prof. Stern. Alles Fragen aus dem Mündlichen). Der DFB will notfalls keine Fußballspiele mehr in Sachsen veranstalten. Verstösst das gegen das AGG? Dort ist von Zugang zu Gütern und Dienstleistungen die Rede. Die FAZ berichtet am 13.2. über die Normenkontrollklage FDP/CDU gegen den Haushalt 2004 - Art. 110, 115 GG. Was bringt ein solches Verfahren? Gar nichts, da ja das Haushaltsjahr schon längst abgelaufen ist. Das VW-Gesetz wird in Luxemburg verhandelt - die Frankfurter Rundschau berichtet, worum es da geht (ein Investor kann nie mehr als 20% der Stimmen haben, selbst wenn er z.B. 85% der Aktien hält).
Ah so, das OLG Stuttgart erklärt das in seiner Mohnhaupt-Presseerklärung, wieso 5 x lebenslänglich geht - aus historischen Gründen.
Die FAZ berichtet am 10.2., dass Ba-Wü das Doppelmandat abschaffen will. Der ehemalige Oberbürgermeister Daniels in Bonn war zeitweise OB, Landtagsabgeordneter und MdB - er hatte die Zulassung parteiunabhängiger Kandidaten in Karlsruhe durchgesetzt. Ist das jetzt verfassungsgemäß? Welche Interessenkollision soll da sein? Die wollen nur eine Pensionsberechtigung sparen. Den Job im Landtag konnte man in 3 Stunden pro Woche machen - die Länder hatten bisher ja nur die Gesetzgebungskompetenz für Gefahrenabwehr und Kultur - seit der Föderalismusreform könnte das anders sein. Inkompatibilität - Ineligibilität (meine Zunge verknotet sich da immer) - Art. 137 GG.
Prof. Löwer hat in seiner letzten Prüfung den BVerfG-Fall/Klausur des lügenden Nigerianers geprüft (§ 48 VwVfG trotz Art. 16 GG - Thomas-Mann-Artikel). Dann muss er nach dem hessischen Fragebogen drei deutsche Mittelgebirge nennen. Wie wird man Deutscher? Wo steht der Begriff des Deutschen? Warum steht da 31.12.1937? (Art. 146 GG - weil wir die Österreicher nicht haben wollten - der Anschluss war ja 1938). Er - Prof. Löwer - fragte übrigens auch, was ein deutscher Anwalt machen kann, wenn ein italienischer die OLG-Zulassung bekommt und er nicht, weil er noch nicht 5 Jahre Anwalt ist (wird gerade abgeschafft). Konkurrentenklage - muss das BVerfG dem EuGH vorlegen? Was ist an den Ehrengerichten der Anwälte, die mit Richtern und Anwälten besetzt sind, zu kritisieren?
Prof. Stern schreibt im Feuilleton der FAZ vom 9.2. (emeritierte Professoren kommen ins Feuilleton) über die Pläne, den Sport u.a. in Art. 20 a GG aufzunehmen. Das AGG wird immer mehr Prüfungsthema: enthält es abschliessende Diskriminierungsverbote? Darf bei der Kündigung aus ethnischen Gründen diskriminiert werden? Verbietet das Gesetz unterschiedliche Weihnachtsgelder für Angestellte und Arbeiter als sog. mittelbare Diskriminierung? Alles mit einem Blick ins Gesetz zu lösen.Prof. Schnapp: Muss ein Bundesminister die deutsche Staatsangehörigkeit haben? Wo würden Sie da nachgucken? Im Ministergesetz und im GG - da steht aber nichts dazu. Ich will aber, dass jemand, der mich regiert, im selben Boot sitzt und nicht mit seinem auswärtigen Paß wegläuft, wenn es brenzlig wird. Am 6.2. kam in der Ketterle-Prüfung der Pistolenschuss im Theater, die Online-Durchsuchung und Baurecht. In Düsseldorf wurde am Montag, den 5.2. gefragt, wie das denn mit 5 x lebenslänglich - RAF - sein könne, dann die Neufassung des Luftsicherheitsgesetzes - die Kandidaten kannten weder die RAF-Problematik noch das Luftsicherheitsgesetz in der alten oder geplanten neuen Fassung - Vormerkung war auch wieder das Thema. In der Prüfung am 7.2. wurde nach dem Verrichtungsgehilfen gefragt - kein Kandidat kannte den. Dann: Was gibt es denn noch für .....gehilfen? Auch da haben alle gepasst - was einen Kandidaten nicht hinderte, mit 40 Vorpunkten auf dem Flur einen Anspruch auf vollbefriedigend anzumelden. Zur Online-Durchsuchung: Warum passt § 102 StPO nicht direkt? Immerhin steht der PC in meiner Wohnung. Warum nicht analog? Warum geht § 100 a nicht direkt, immerhin komme ich mit meinem PC über Telefonleitungen ins Internet. Warum nicht analog? Warum geht keine Gesamtanalogie? Muss das GG geändert werden, wenn ein spezielles Gesetz kommt? Ich würde mir das BVerfG-Urteil zum Großen Lauschangriff noch mal angucken. Die Class action wird von mehreren Zeitungen am 8.2. erklärt. Darf im Äthiopierprozess die Handyaufzeichnung als Beweismittel eingesetzt werden?
Die Ergebnisse vom 27.1. sind da. Aus 27 Vorpunkten wurden 70, aus 32 nur 50, aus 20 dann 51, aus knapp 40 nur 59. Es wurde im Wahlfach Arbeitsrecht nach dem ersten Präsidenten des BAG gefragt und wer als erster die Idee der Drittwirkung der Grundrechte gehabt habe - Herr Dürig in einer Festschrift von 1923. Ahja. Das AGG kam dran. Die ulkigsten Pagenkopf-Protokolle: Zunächst der 17.10.2003: "Der antike Philosoph Heraklit von Ephesus (um 580 - 480 v.C.) wurde von seinen Zeitgenossen wegen der Schwerverständlichkeit seines Denkens auch "der Dunkle" genannt. Wer an Wiedergeburt glaubt, könnte auf die Idee kommen, dass es sich bei Dr. P. um die Reinkarnation des Heraklit handelt. Dieser Eindruck verfliegt jedoch wieder angesichts der Erkenntnis, dass den Rätselsprüchen des antiken Philosophen ein Sinngehalt anhing, den die Äußerungen des P gänzlich vermissen lassen." Dann der 27.8.1999: "Dänen und Schweden haben sich neulich die Hand geschüttelt. Können Sie sich vorstellen, wo das war? - Auf der Öresundbrücke? Genau. Ein Jahrhundertbauwerk. Das hätten sich unsere Vorfahren nicht träumen lassen. ... Was ist der Öresund? Eine Meerenge. Was ist da problematisch? .... Mensch, denken Sie doch mal nach. Welches Schiff ist hundert Meter hoch. Ihre Eltern haben doch damit zu tun (Meine Eltern haben eine Mineralölspedition) Bohrinseln. Ja, die Dinger sind oft 150 Meter hoch. Wo gibt es so was sonst noch? Meerengen? Ja. Gibraltar. Gibraltar ist ein Sonderfall. Wieso? Weil es zu England gehört. Wem hat es ursprünglich gehört? Spanien. Ja, eigentlich haben wir die Zeit der Kolonien hinter uns. Unglaublich, dass am Ende des 20. Jahrhunderts das immer noch nicht zurückgegeben wurde (Soviel ich weiß, wurde Gibraltar den Engländern von Spanien geschenkt). Wo noch? Bosporus und Dardanellen. Genau. Was gibts da für Probleme? Odessa, einer der drei eisfreien Häfen der russischen Marine. Ja, was nutzt denen das, wenn die in der lauwarmen Badewanne Kapitän spielen. .....Die Zeit ist um, wir sind am Ende. Das hat Ihnen wohl nicht geschmeckt?"
Können Nachbarn eines türkischen Konsulats sich wegen Attentatsängsten dagegen wehren? S. BVerwG, Pressemitteilungen. Da die Auslegungsmethoden häufig geprüft werden, bitte nachgucken: Rechtspositivismus = Weimarer Zeit; Interessenjurisprudenz/ Begriffsjurisprudenz Zivilrecht/von Jhering; englische Auslegungsmethode beim EGMR (nichts als der Wortlaut, s. den letzten Akt im Kaufmann von Venedig, Caroline-Entscheidung: was fiele uns Deutschen ein, in das KUrhG die Person der Zeitgeschichte hineinzulesen?), BVerfG: Wortlaut/Systematik/Geschichte/Zweck/verfassungskonform/ rechtsvergleichend; EuGH: Wortlaut (nicht Brockhaus sondern anhand des EU-Rechts), keine historische Auslegung, Urteile nach französischem Rechtsverständnis. Österreich: Versteinerungstheorie - weiß ich auch erst seit letzter Woche. Von Savigny bitte nachlesen, wollte Prof. Löwer auch wieder hören. Eine Frage von Herrn Habermehl: nicht rechtsfähige Anstalten: 3xs: Schulen, Schleusen, Strafanstalten. Über Schleusen wollte ich schon immer mal was wissen und ich dachte, es hiesse justizvollzugsanstalten. Für StPO: Der Polizeibeamte, der auf dem Weg nach Hause ist, erschießt einen Vandalierer: § 127 StPO?
In der Löwer-Prüfung am 5.2. kam Kaufrecht/StPO-Robert-Hoyzer-RAF, im ÖR die verschiedenen Auslegungsmethoden und ihr historischer Hintergrund sowie der Untersuchungsausschuss und Nescovic - kein Wunder - Prof. Löwer hat die vier Gysi-Verfahren seitens des Bundestages damals gemacht - § 44 b AbgG. Die Krawalle in italienischen Fußballstadien - dürften wir auch sagen, wir schicken da keine Polizei mehr rein? Was wären unsere Mittel, um damit fertig zu werden? Ähnliches wurde schon bei den französischen Krawallen in den Vorstädten gefragt. In der Schilken-Kurzwelly-Weckerling-Prüfung am 2.2. kam Hypothekenrecht/StPO/Privatisierung der Gerichtsvollzieher - schon wieder - dran und eine Karikatur (Schiedsrichter weist Sport aus Art. 20 a GG raus). Polizeiruf 110 vom 4.2.: Ist das nur eine kriminalistische List oder ein § 136 a StPO, wenn der Kommissar dem Beschuldigten eine am Tator gefundene Krawattennadel als angeblich versehentlich in seiner Wohnung beschlagnahmte Sache zurückgibt? Darf Haftbefehl erlassen werden, wenn der Beschuldigte den Kommissar, der einen § 136 a StPO begeht, würgt? Ich habe noch Protokolle vom 19.12. - Bönders/Schmoeckel-Thomer - reinbekommen. Im BGB kam die Novemberklausur (Partnervermittlung), im ÖR das Informationsfreiheitsgesetz und die Neufassung des § 45 BBG (echte oder unechte Rückwirkung? BVerfG 10.8.2006 - wichtig), im Strafrecht die aktuelle Entscheidung des OLG München (das BayObLG gibt es ja nicht mehr): jemand überklebt mit einer Folie ein Strassenverkehrsschild. Und noch eine nette Geschichte des Prüfers Hauck: er macht gerne Rollenspiele "ich bin eine AN, die im 5. Monat schwanger ist und will von Ihnen, Sie sind meine Anwältin, über meine Rechte und Pflichten aufgeklärt werden. Sie dürfen mir gerne Fragen stellen." Die Kandidatin - völlig konsterniert: "Wann ist es denn so weit?" "Was meinen Sie denn, wenn ich im 5. Monat schwanger bin?" "Wie geht es Ihnen?" "Meine Frauenärztin sagt, bestens." Die Stimmung war dann auch bestens.
Das BAG hat einen interessanten Fall: Der AN nimmt eine Änderungskündigung, die ihm mit der Bitte um umgehende Antwort geschickt wird, erst nach 4 Wochen an. § 148 BGB - aber längstens 3 Wochen, die zu kurze Frist würde auf 3 Wochen verlängert - der AN hatte in den Vorinstanzen gewonnen, das BAG gab der AG recht. Die Gesundheitsreform ist durch - das Gesetzgebungsverfahren ist Ende Januar wieder abgefragt worden (Referentenentwurf, Gesetzesinitiative, 3 Lesungen bzw. 2, Beschluss, Bundesrat, Gegenzeichung, Ausfertigung durch den BP, Verkündung im Bundesgesetzblatt, In Kraft treten). Ist die Bürgerversicherung - Versicherungspflicht nicht nur für Arbeitnehmer sondern auch für Freiberufler - verfassungsmäßig ARt. 2 I GG - BVerfG-Urteil zur Bremer AN-Kammer und zum Impfzwang? Geschichtlicher Hintergrund der Krankenversicherung? Die Pagenkopfprotokolle vom 19.1. sind endlich da - er hat die Jagdgenossenschaftsentscheidung des BVerfG geprüft - Herr Röske wie immer Jus-Fall mit Lösung - obwohl in allen Protokollen steht, das er das tut, wussten das einige Kandidaten nicht - JuS 10/06 "Internet-Auktion mit Folgen". Der Kölner Stadtanzeiger berichtet am 2.2., dass die Müllwerker gegen die geplante Neufassung des § 107 GO demonstrieren wollen (Gelsengrünurteil - OLG hamm NJW 1998, Elektroarbeitenentscheidung Dezember 2002, Wuppertaler Autorecycling 2003, Schilderprägerfall - OVG Münster 2005). Die FAZ berichtet am 1.2. davon, dass die Stadtwerke Konstanz, also die Stadt Konstanz, Eigentümerin des bayerischen Hafens in Lindau, dem einzigen Zugang Bayerns zu den Weltmeeren, geworden ist. Baden-Württtemberg hat sich also in Bayern Land dazugekauft. Das könnte zu Problemen führen. Was macht ein Gericht, wenn es nach Verkündung des Tenors merkt, dass die errechnete Zahl falsch ist - Welteke-Fall - im verkündeten Urteil bekommt er eine Pension von 11.100 € - nageln Sie mich bitte jetzt nicht auf die genaue Zahl fest - und in den Gründen stehen dann später nur 8.400 €? Miteiner Berichtigung nach §§ 319 ff.. ZPO ist es hier nicht getan. Rechtsmittel einlegen. In der Knütel-Kindhäuser-Prüfung am 25.1. (ein Schlachtfest - der Kandidat mit 40 Vorpunkten kam mit 63 nach Hause - Prof. Knütel vergab 2,4,1,4,7,4 Punkte - ich wär ja auch frustiert, wenn meine seit 20 Jahren vorbereitete Schuldrechtsreform durch Brüssel obsolet wird - aber das? Er soll in der Vorlesung Studenten mit Wasser verglichen haben: sie sickern überall durch und landen auf dem untersten Niveau) wurden die Begriffe dingliches Recht (Sukzessionsschutz wollte er hören - hä?), Verfügung, Zubehör gefragt - ach ja und "Plural von Sau?" Nicht Säue - ich wär da durchgefallen, wobei er da wohl keine Ahnung hat, wie man sieht, wenn man das ergoogelt. In Prof. Kindhäusers Prüfung durften sich die Kandidaten an dem Ausdruck "konkludent" abarbeiten - eine Kandidatin mit 14 Vorpunkten wurde mit 23 Endpunkten nach Hause geschickt - es gibt Dinge, die tut man nicht - 32 wären ja auch noch demütigend genug gewesen. Denen springt mal jemand vor den Zug. Und zwei Fragen für den Millionärsquiz von Günter Jauch: Warum kommt bei Befangenheit des Richters keine Beschwerde in Betracht sondern nur Revision? Welcher Rechtsbehelf besteht gegen Fehler der StA im Rahmen des Vorverfahrens? Darüber muss man doch intensiver nachdenken. Ich hätte nach zwei Tagen gesagt, dass bei angeblicher Befangenheit die Verteidiger das Verfahren dauernd blockieren könnten. Und der Rechtsbehelf gegen die StA? Es kommt darauf an. Bei Beschlagnahme und ähnlichem § 98 II 2 analog und sonst eben gar nichts. Im Pflichtfach gab Prof. Kindhäuser sich nicht mit 3 Theorien zum Dreiecksbetrug zufrieden - diese Leute haben Sorgen. Wenn Sie einem Richter auch nur mit einer Theorie kommen, bekommt Ihr Mandant die Höchststrafe. Der Kandidat mit 25 Vorpunkten bekam einen Punkt in der Wahlfachprüfung. Und fiel durch. Vorsitzende Prüfer haben zwar kein doppeltes Stimmrecht, aber man kann seinem Mitprüfer doch beibringen, dass ein Punkt in der Zivilrechtsprüfung für eine Kandidatin mit 14 Vorpunkten nicht sein muss. Vor allem bei solchen Fragen bzw. Kritiken. Plural von Sau. Der Verbesserungskandidat am 25.1., der beim 1. Versuch 88 Endpunkte hatte und jetzt mit 55 Vorpunkten reinging, bekam im Zivilrecht 4 Punkte und ging mit 85 nach hause. Das ist einfach unanständig.
Wegen der spannenden Entscheidung des BVerfG zur Erbschaftssteuer sollten Sie sich auf die Fragen nach den Unterschieden zwischen BVerfG und Supreme Court gefasst machen (Superrevisionsinstanz, Sitz des Gerichts, Wahl der Richter), was wir von dem abgekupfert haben (Marbury / Madison), dann zu den Unterschieden der Verfahren vor dem LG und dem BVerfG (Kosten, schriftliche Vollmacht, Anwaltszwang, Verhandlung, Fernsehen, Stuhlurteil) und vor allem zur konkreten Normenkontrolle im Gegensatz zur Vorlage nach Art. 234 EG. Das BAG hat angekündigt,dass es zwei wichtige Fragen entscheiden wird. Zum einen die des Sozialtarifvertrages, der Betriebsrat darf zur Erzwingung eines Sozialplanes nicht streiken. Und zur Tarifkonkurrenz und Tarifpluralität - die Lokführer fallen unter ver.di, transnet und gdl.
Januar: In einer weiteren Prüfung am 23.1. wurde Robert Hoyzer und die Kinderporno-Kreditkartenfahndung gefragt. Im Zivilrecht: wie heißt die Tochter von Ulrike Meinhof? Die hatte gegen die FAZ erfolglos geklagt. Und Kopftuch einer Lehrerin im Vergleich mit einer Nonne. Die Strafrechtsklausur im Januar war - ein Teil davon - der BGH-2006-Fall: Geisterfahrer-Selbstmörder auf der Autobahn überlegt es sich in letzter Sekunde noch anders. Die Verkündung des Erbschaftssteuerurteils erfolgt nur online - ist das mit dem BVerfGG vereinbar? Die FAZ berichtet über den Streik gegen Rente mit 67 - das ist mal ein gutes Gefühl für jeden Juristen - endlich mal ein Fall, bei dem man sich ohne jede Selbstzweifel ganz sicher ist, dass das rechtswidrig ist. Das BVerfG beschäftigte sich mit § 53 StPO - Geistlicher-Seelsorger, ist offenbar nicht dasselbe. Ein Arzt, dem der Patient während der Blutabnahme von seinen Aktien erzählt, hat ein Zeugnisverweigerungsrecht. Ein Geistlicher nur in der Beichte, da hat die Kirche nicht aufgepasst. Im materiellen Recht - §§ 138, 139 StGB - sind Geistliche viel besser geschützt als Anwälte oder Ärzte.
Am 26.1. - Hauck-Zieschang-Habermehl wurde das Urteil-leeres-Verhütungsstäbchen im Oberarm, Arbeitsrecht: Beendigung der Sozialversicherungsfreiheit Kündigungsgrund-aktuelles Urteil?, Kameraüberwachung eines Bahnhofs, umkleben des Preisschildes an eingeschweisstem Oberhemd gefragt. In der Schmidt-Eichhorn/Lang/Weckerling-Prüfung wurde Umstecken eines Knöllchens geprüft, im Zivilrecht der alte Fall Sicherungsübereignung und Vermieterpfandrecht beißen sich, im ÖR Rauchmeldergesetz (Gemäß § 95 BVerfGG kann man gegen ein Unterlassen vorgehen - wussten Sie das?) und wieder Privatisierung der Gerichtsvollzieher.
Die Prüfung Doleisch-von-Dolsberg/Pera: StPO - klar - Renovierungsklausel und Antenne im Mietvertrag, im IPR Überseering u.a.. In der Rosenberger/Horst/Kreße-Prüfung am Wochenende kam im Europarecht das Mangold-Urteil und die Preußen-Elektra-Entscheidung sowie - protokollfest - Hochschulrecht, das neue Hochschulfreiheitsgesetz, StPO, § 127 StPO. Die SZ bringt am 30.1. eine gute Zusammenfassung des bisherigen Geschehens zur Waldschlösschenbrücke - das Gericht hat ein Mediationsverfahren befohlen. Geringe Wahbeteiligung bei den Bürgermeisterwahlen in Hessen: Kann eine Wahlpflicht wie in Belgien und Griechenland eingeführt werden? Am 25.1. wurde Stalking, StPO und im V+E Siemens/Kartell/400 Millionen € Bußgeld geprüft, im BGB Zurechnung des Wissens des zuliefernden Karosseriebetriebs beim Verkauf eines Gebrauchtwagens. Schauen Sie sich die Vorschau des BGH über die kommenden Termine an, vor allem: § 89 b HGB analog für Vertragshändler (und Autobahnraststätten), warum kaufe ich den BMW, wegen des Produkts oder weil es dieser Händler ist? Dann: Die Mauerbilder, hat der Künstler einen § 812? Und: Ist ein Button mit einer Faust, welche das Hakenkreuz zerschmettert, strafbar? Am 25.1. wurde nichts aktuelles geprüft - der Laserdrome-Fall, versuchtes Regelbeispiel, Erb- und Sachenrecht und das sehr anstrengend. Am 24.1. - Prof. Morlok - kam das Prüfungsrecht des Bundespräsidenten/Gang des Gesetzgebungsverfahrens, Begnadigungsproblematik, Auslegungsmethoden (die österreichische Versteinerungstheorie - man lernt doch immer noch was dazu), Brandstiftungsdelikte, Erb- und Sachenrecht-Vormerkung = Examensklausur. Am 23.1. kam der Kurnaz-Fall dran, Anspruch auf konsularischen Schutz sowie Rücktritt Stoiber,was das ist, wenn der Kanzler zurücktritt. Der Bundespräsident entschuldigt sich im Ausland für Mohammedkarikaturen des Malers M § 16 a VersG, BGH 2006 Sommerekzem des verkauften Pferdes - im Wahlfach St+V eine alte Klausur: JVA in der Nachbarschaft s.o.. Was kann der unternehmen? Herr Schuschke ist durch Herrn Schmidt-Eichhorn ersetzt worden. Jemand hat am 26.1. 75.000 € in Kaiserlautern unters Volk geworfen - Mainz hatte das abgelehnt. Sondernutzung - Versammlung - Grundrecht der veranstaltenden Rundfunkanstalt - Menschenwürde analog Big Brother und Dieter Bohlen -DSDS? Lt. Generalanzeiger vom 24.1. und 25.1. hat MP Rüttgers die Gemeindereform beschlossen - § 107 GO wird gekappt, Zwei-Stimmen-Wahlrecht im Landtag, Abkoppelung Rats- u. Bürgermeisterwahl, Kumulieren u. Panachieren kommt aber wohl doch nicht. Die Altersgrenze von 68 bei Bürgermeistern fällt. Frage aus dem Mündlichen: warum gibt es bei Bundeskanzlern keine Altersgrenze aber - bisher - bei Bürgermeistern? Das LAG Hamm hat einen netten Fall: die Aushilfe des angestellten Surflehrers fährt dessen Wagen kaputt. Gelten die Regeln der betrieblich veranlassten Tätigkeit auch zwischen zwei Arbeitnehmern? Am 17.1. wurde im Strafrecht die Examensklausur Lehrer-Pausenhof-Schlägerei-Änderung-des-Einsatzplanes geprüft. Prof. Schilken prüfte die Hausarbeit - Stradivari landet auf dem Sperrmüll-ähnlich wie der LG-Bonn-Fall-August-Macke-Bild. Im ÖR Prüfungsrecht des BP u.a.. Die FAZ berichtet am 24. Januar, dass das geplante Arbeitsvertragsgesetz (wurde schon im Einigungsvertrag 1990 verbindlich vereinbart) nicht kommt. Was soll da auch groß drinstehen - Prof. Preis und Henssler waren damit befasst. Das Handelsblatt hat aber vor kurzem berichtet, dass die EG-Kommission ein Grünbuch zum Arbeitsrecht erstellt hat - Arbeitnehmer und -ähnliche Personen sollen alle gleich behandelt werden. Unser Aussenminister (SZ: "zergliederte Sprechweise" - warum geben Politiker in Not immer über die Bildzeitung ihre Meinung bekannt? Kein Satz hat mehr als vier Worte und kein Wort hat mehr als vier Buchstaben) wird wohl zurücktreten müssen - die SZ hat am 23.1. den Grund abgedruckt, Die Welt hat am 25.1. nachgezogen. Wer hat wohl der Zeitung dieses geheime Dokument gegeben? Die Cicero-Entscheidung wird auch für diesen Fall wichtig sein. Eine Frage beantwortet aber keiner. Warum haben die Amis Kurnaz nicht einfach vor die Tür gesetzt, wenn er angeblich unschuldig war? Die Zeitungen am 24.1. bringen alle die Geschichte der RAF. Klar will Begnadigung nach Art. 60 II, Mohnhaupt hat gar nichts beantragt, sie will Recht - die Bundesanwaltschaft hat den Antrag gestellt. Wie kann das sein: 5 x lebenslänglich und 15 Jahre? Im Mündlichen: wie kann das sein "Mörder wird zu einem Jahr mit Bewährung verurteilt?" (in der Revision ist von Totschlag auf Mord verbösert worden, ein Jugendlicher, Rechtsfolgenlösung nach § 49 oder § 21) Die Uni Frankfurt soll Stiftungsuniversität werden. Am 19.1. kam die Begnadigungsproblematik im Wahlfach S+V, im Strafrecht der Hartz-Prozess, ein Kandidat kam mit Strickjacke - das erhöht natürlich das Wohlgefühl, löst die Nervosität und mindert die Anspannung. Für die Wahlfächler ein Muß. Bitte auch den Otto-Schily-Paragraphen § 138 a StPO angucken. Er hatte damals wegen seines Ausschlusses als Verteidiger von Gudrun Ensslin erfolgreich Vb erhoben - Art. 12 I 2 GG - und darauf hin ist die Vorschrift gemacht worden. Seine Karriere als Terroristenverteidiger war kurz, da damals § 146 StPO nicht auf "gleichzeitige" Verteidigung beschränkt war. Terrorismus als Dauerdelikt verbot Anwälten daher, mehr als einmal einen Terroristen zu verteidigen. Das BAG hat einen Schadensersatzanspruch des gemobbten AN gegen den Mobber wegen Verlust des Arbeitsplatzes durch Eigenkündigung abgelehnt. Das haben die mal anders entschieden, als einem Krankenhausverwaltungsdirektor auf Druck der Ärzte gekündigt wurde - war Examensklausur. Wenn Sie noch was vererben wollen, tun Sie es bis zum 31. Januar. Dann wird das BVerfG das bahnbrechende Urteil zur Erbschaftssteuer verkünden (Einnahmequellen des Staates: Steuern Gebühren Beiträge Sonderabgaben Verscherbelung des Tafelsilbers Kreditaufnahmen eigene Unternehmen Monopolausbeute - Prof. Löwer: Sie wissen, ich prüfe immer gerne die FAZ vom Prüfungstag - heute habe ich mal den Express gelesen. Was ist juristisch falsch an der Schlagzeile "MDR verzockt Millionen Rundfunkgebühren an der Börse"? Es sind Rundfunkbeiträge - Studiengebühren dürften das übrigens auch nicht mehr sein). Die am 19.1. - VII ZR 275/05 - auf der Homepage des BGH veröffentlichte Entscheidung war gerade Examenshausarbeit. Am 18.1. fragte Prof. Hillgruber, wann das GG in Kraft getreten sei. Die Kandidaten einigten sich auf den 1.1.1900. Als er mit dieser Antwort nicht ganz zufrieden war und fragte, welche Verfassung denn 1900 gegolten habe, kam die Anwort "Weimarer Verfassung". So in der Art "Eine Weimarer Verfassung bitte". Den EuGH hielten die für ein Sonderangebot bei Ebay. Solange es solche Kandidaten gibt, braucht man vor einer Juristenschwemme keine Angst zu haben. Also NJW 1989 S. 1305 - sehr gut zum GG - dann Wikipedia zur Weimarer Verfassung und Deutsches Kaiserreich, Westfälischer Friede, Goldene Bulle, Carl Schmitt. Wieso wir im zweiten Reich leben, müssen Sie selber austüfteln. "Neunjähriger schmuggelt sich in zwei Flugzeuge" - der Flugreisefall als praktischer Fall. Moskau verhindert eine Reform des EGMR - 90.000 Verfahren, von denen mindestens 80.000 unzulässig sind - eine Vorprüfungskammer sollte eingeführt werden. Rücktritt eines Ministerpräsidenten: was heißt das rechtlich, wenn ein Bundeskanzler oder ein Minister zurücktritt? Wie tritt ein MdB zurück und warum so? Der 2. Teil der Föderalismusreform stockt ( der 1. Teil: Art. 22, Art. 84 I Satz 7, Art. 91 a, Art. 74 (Kernkompetenz, Abweichungskompetenz und das dritte, was ich immer vergesse), Art. 85 GG - s. den Artikel von Ipsen NJW 06).
Es kam in der Prüfung am 18.1. das Gefährderanschreiben, im BGB Gebrauchtwagenkauf. In der Pagenkopfprüfung am 12.1. (drei Prüflinge, die wegen Anspruch auf Prüferidentität letztes Jahr ausgestiegen waren und wieder Pagenkopf kriegten) wurde von Frau Puppe - sie prüft immer NSTZ-Fälle - der Fall geprüft, dass jemand mit angespitzten Eßstäbchen im Gerichtssaal jemanden abstechen will. Pagenkopf fragte, ob ein Sabatterianer, der am Sabbat eine Fahrprüfung wiederholen soll, das muss - politicial correctness in der Prüfung - er redete wie immer meist selber und kam über die Zulässigkeit nicht hinaus. Es kam in beiden Prüfungen nichts aktuelles. Gucken Sie sich bitte die Pressemitteilung des BVerfG zum Jagdrecht an - Art. 14 und 4 GG des Eigentümers gegen den Jagdberechtigten? Und die Entscheidung des EGMR zum Parallelfall - den Namen habe ich wieder vergessen.
Am 17.1. begann der Hartz-Prozess. BODENLOS: Die FAZ titelt mit "Geständnis" - seit wann ist das ein Geständnis, wenn die Hintermänner nicht genannt werden? Der wahre Angeklagte war ja gar nicht im Saal. Kein Dieb, der seinen Auftraggeber nicht nennt, kriegt so einen Deal. Niemand glaubt, dasss Hartz diese Millionen jahrelang ohne Einbeziehung der Unternehmensspitze dem Betriebsrat in den Rachen geschoben hat. Das wesentliche hat Hartz gestern also gar nicht gesagt und das schlimme ist, niemand will das wissen, die StA müsste man zum Jagen tragen. Seine Verteidigung hat hier ein Husarenstück abgeliefert - bei dem hätten die Mannesmannverteidiger mal in die Lehre gehen sollen - ich glaube, da war er nicht drin. Gängige Fragen im MÜndlichen: ist das Geständnis im Strafprozess ein Beweismittel? Ist das Gericht an dieses gebunden? In der ZPO: Unterschied Geständnis, Anerkenntnis. Die Prostitutierten wurden gemäß §§ 154, 154 a StPO behandelt. Der Rest wird als deal über die Bühne gebracht - also ein Verfahren mit zwei deals, einem im Gesetz und einem ohne gesetzliche Vorgabe. Die Entscheidung des Großen Senats ist DAS THEMA in Strafrechtsprüfungen, Pflicht- oder Wahlfach. Frau Prof. Puppe meint, der Hauptansatzpunkt wäre § 261 StPO - "Inbegriff der mündlichen Verhandlung". Das Schuldprinzip, Mündlichkeits- und Unmittelbarkeitsprinzip, Nemo tenetur se ipsum accusare sind andere Angriffspunkte.
Die Welt - übrigens die einzige Zeitung, die fast jeden Tag was geschichtliches bringt - stellt einen geschichtlichen Vergleich zwischen dem stündlich erwarteten Rücktritt von Stoiber und Karl V. an. Im Mündlichen wurde mal gefragt, wie Karl V. gestorben ist. Der Kandidat, natürlich ahnungslos, dachte sich, die sind alle gewaltsam gestorben und sagte, der ist umgebracht worden. Der Prüfer lachte sich schäps, da Karl V. im Kloster an Altersschwäche gestorben ist. In Italien sind ehemalige Wehrmachtsoldaten wegen eines Massakers in Marzabotto in Abwesenheit (s. Dr. Krombachfall 2001 in allen Zeitschriften) verurteilt worden. Es gab vor ein paar Jahren einen ähnlichen Fall - Caiazzo. Der BGH hat da ca. 1995 wegen Verjährung freigesprochen, u.a. den ehemaligen Bürgermeister von Ochtendung. Bei Wehrmachtssoldaten habe kein Stillstand der Rechtspflege zwischen 1933 und 49 bestanden. Renate Schmidt, Vorgängerin von Frau von der Leyen will das Familienwahlrecht - angeblich soll es das in der Kirche geben - ein alter Hut. Verbietet Art. 38 GG das? Eine Familie mit 7 Kindern hat 9 Stimmen? Die siebenfache Mutter und MInisterin will das Ehegattensplittung in ein Kindersplitting ändern. Nun steht in Art. 6 Absatz I G aber die Ehe und nicht das Kind drin. Dürfen Alleinstehende mit Kindern besser behandelt werden als Eheleute ohne Kinder? Das sog. Abstandsgebot ist zu beachten - wie sieht es mit den anderen Absätzen des Art. 6 aus? Ich glaube, ich adoptiere ein Kind aus Gründen der Steuerersparnis. Als die Dame mit dem Bündnis für Erziehung und Leitlinien kam, prüfte Prof. Morlock das. Er schwenkte eine Zeitung und fragte: "Haben Sie heute schon Zeitung gelesen?" Leider hat kein Kandidat gesagt, nein, ich war vollauf damit beschäftigt, mein Frühstück unten zu halten.
Da Prof. Knütel noch mal prüft, sollte man nicht nur in den letzten zwei Wochen Latein lernen und wenigstens die Seiten bei Uwe Wesel, Geschichte des Rechts, zum Römischen Recht lesen, sondern auch die GBO wegen der BGH-Entscheidung vom 11.1. (die Verzögerung einer Grundbucheintragung begründet eine Amtshaftung plus enteignungsgleichen Eingriff) angucken. Er hat mal einer Kandidatin, allerdings im WF ZPO, welche den Inhalt des § 14 GBO kannte aber nicht die Nummer gesagt, dann könne man ja kein VB erwarten. Ach ja, noch ne hübsche Geschichte: er bringt öfters den Fall mit dem Komma: A verspricht B formwirksam ein Grundstück zu schenken. Als der Kandidat losdaddelte mit Schenkung "Sie müssen mich doch erst mal fragen, wo das Komma sitzt!" Das mache ich bei einem Mandanten auch mal. Wo haben Sie gerade das Komma gesetzt? Der Mann kann nicht mündlich präzise formulieren und macht das zum Fehler des Kandidaten - das muss ihm mal jemand nachmachen. In einer der letzten Prüfungen begann er den Satz "A verspricht ...." woraufhin der Prüfer Feldmann sagte, ach, das kenne ich, es geht um das Komma. Sie können sich denken, was da gebacken war. In der folgenden Prüfung von Feldmann - Europarecht - fragte der nach einer Richtlinie. Prof. Knütel klinkte sich ein und verlangte von dem Kandidaten, dass er die genaue Nummer der Richtlinie nenne - sonst könne man ja kein VB bekommen. Feldmann: Nummern sind Schall und Rauch, die weiß ich doch selber nicht. Daraufhin haben die sich bald auf offener Bühne geschlagen. In der Pressemeldung vom 10.1. hat der BGH wieder mal ein Beweisverwertungsverbot abgelehnt (die Schweizer StA hat Unterlagen ausgeliefert mit der Einschränkung, kein Steuerstrafverfahren damit zu munitionieren) - wichtig für das Max-Strauß-Verfahren in Augsburg - das ist sowieso eine hübsche Frage, wieso der in Augsburg angeklagt wird - er wohnt in München und Tatort ist auch München. Am 11.1. berichten alle Zeitungen über die Kreditkartenfahndungsmethode. Man sollte sich daher über die Vertragsbeziehungen zwischen Kunden-Boutique §§ 433, 364 -Boutique-Kreditkarteninstitut=Garantievertrag, Kunde-Mastercard=Geschäftsbesorgung - schlau machen und über die Rechtsnatur der Karte (damit es nicht so spannend ist: eine Vollmachtsurkunde, die belegt, dass der Kunde Mastercard verpflichten kann).
Es gibt neues vom Rauchverbotsgesetz. Der Bund meint ja, er hätte nur fürs Arbeitsrecht die Kompetenz, Nr. 11 und 19 bei Art. 74 will er nicht sehen. Es soll in NRW ein Volksbegehren und im Bund etwas vergleichbares geben. Dürfte im Bund nicht zulässig sein. Rasterfahndung - § 98 a StPO oder PolG? die FAZ meint § 161 StPO- hä? - - nach Kinderpornographiebeziehern mit Hilfe der Banken und Kreditkartenunternehmen. Jetzt werden einige Männer ihre Computer buchstäblich löschen. Reicht als Beweis, dass bezahlt wurde? Was wäre, wenn die Banken nicht freiwillig mitgemacht hätten? Bei Mastercard werden heute sehr viele Leute kündigen. Ist das ein Kündigungsgrund? Das Bankgeheimnis ist ein Phantom, es steht nur in AGBs. Ein Zeugnisverweigerungsrecht haben die nicht. Die USA haben, nachdem die EG Herrn Yusuf die Konten eingefroren hat - das Urteil des EuGH wird dauernd geprüft Ayadi und Yusuf sowie Namibia-Gutachten des IGH für die Kompetenz der UNO, Konten von Schurkenstaaten einzufrieren, letzte Herdegenprüfung im Dezember 06 - ihn nun in Somalia bombardiert. Mit welchem anerkannten Kriegsgrund bitte? Frau Merkel will den Ausstieg aus dem Ausstieg aus der Atomenergie. Schröder ist über einen Vertrag raus, damit die Atomindustrie nicht zu Gericht gehen kann. Wegfall der Geschäftsgrundlage wegen der gesperrten Ölpipeline? Auch für den Koalitionsvertrag? § 54 ff. VwVfG? Wie, wenn die EG uns dazu zwingt? Sie erschummelt sich gerade wieder eine Zuständigkeit, die sie nicht hat - das fehlende Energieeuroparecht wird über Wettbewerbsrecht reingeholt.
Das erste Heft der NJW 07 feiert den fünfjährigen Geburtstag der Schuldrechts- und ZPO-Reform (§§ 278, 348, 519 ZPO sind die Highlights) - nicht der VwGO-Reform (§ 40 II, § 99, § 146 a VwGO). Die Schuldrechtsreform: Vereinfachung auf der Tatbestandsseite (Pflichtverletzung) und Rechtsfolgenseite (§ 323, §3 280 - 284). Das Auftaktheft ist voll mit interessanten Urteilen - vor allem zum Tariftreuegesetz - Art. 9 III und 12 GG Seite 51. Darf eine Partei den Spitzenkandidaten für die Landtagswahl 2008 durch "Urwahl" oder "Mitgliederbefragung" befinden? Erlaubt Art. 21 GG so eine Basisdemokratie? Darf eine Partei rothaarige Frauen ausschliessen? Eine Prüferin meinte ja, da Art. 21 GG nichts zu Grundrechten sagt und eine Partei ja polarisieren darf bzw. muss um ihre Anhänger zu halten. Die Rente mit 67: Kündigung ist unzulässig, s. § 41 SGB VI, Befristung aber nicht, so BAG, wenn er eine ausreichende Rente erhält.
In der Neuauflage des Prozesses beim OLG Hamburg Motassadeq (wie konkret muss ein Beihilfevorsatz sein?) stellt sich das Problem des § 354 II StPO - das OLG hatte keinen Senat mehr übrig, da zum zweiten Mal zurückverwiesen wurde. Ist das noch der gesetzliche Richter? In den Spekulatiusterminen Rosenberger und Schuschke bestanden die Strafrechtsprüfungen zu 90% aus StPO. U.a. Motassadeq BGH 4 StR 353/06: Rechtskreistheorie bei § 55 StPO und verteidigtem Angeklagten sowie § 313 StPO, Annahmeberufung aber keine Annahmerevision - wurde als alte Kamelle eingestuft. Dürfen die Werbeplakate für das neue Stück von Hochhuth "Heil Hitler" und den Film von Helge Schneider "Mein Führer" aufgehängt werden? Eine Variante des Buttons-Faust-zerschmettert-Hakenkreuz" - Kunstfreiheit - ist Kunst polizeifest? Im "Dritten" Reich - wir leben übrigens im Zweiten - hat ein Schlachter Schwierigkeiten bekommen: er kam auf den Bauernhof, wo er schlachten sollte und sagte "Heil Hitler, wo ist die Sau?" Die Stiftung von Magnus Gäfgen wirft Probleme im Strafvollzugsrecht auf - dürfen die Sitzungen des Vorstandes in der JVA stattfinden oder hat er Anspruch darauf, Freigang oder Ausgang zu bekommen? § 89 BGB i.V. mit dem Stiftungsgesetz NRW bitte angucken. Die SZ berichtet am 5.1. auf der berühmten Seite 3 vom Soering-Fall (EGMR 1990: wir haben nichts gegen die Todesstrafe, Hauptsache, die Hinrichtung erfolgt schnell). Die EU will eine Grundrechtsagentur einrichten, obwohl es ja kaum Grundrechte im EG-Vertrag gibt, im EU-Vertrag schon gar nicht. Für Kandidaten, die eine Schreibverlängerung in Klausuren bekommen wollen: beschäftigen Sie sich mal mit dem Stichwort Chronische Schreibschwäche. Es könnte ja sein, dass man durch die vielen Übungsklausuren eine anhaltende Sehnenscheidenentzündung hat. Die Pagenkopfprüfung vom 22.12. ist da. Er prüfte das Hufbeschlagsgesetz(wie würden Sie Ihrer Oma eine Vb gegen ein Gesetz erklären?), im Strafrecht kam § 21, im Zivilrecht der Wasserrutschenfall des OLG Köln, s. dort die letzte Pressemitteilung 2006. Wie wäre die Aktion der Obdachlosen in Paris zu beurteilen, wenn sie in Berlin stattfinden würde? Sondernutzung - Versammlung? Gibt es bei uns ein einklagbares Recht auf Wohnung? Carl Schmitt steht am 3.1. schon wieder im Feuilleton der FAZ - ich versteh es nicht. Die juristischen Vorstellungen von Herrn Schäuble präzisieren sich: Änderung des Art. 87 a GG - Quasi-Verteidigungsfall (obwohl er dann nicht mehr der IBUK ist - Art. 115 b GG) - Genfer Konvention für die Opfer. Die Fusion der Landesarbeitsgerichte Brandenburg und Berlin und Finanzgerichte steht am 3.1. in einer Zeitung - Frau Opitz hat das schon im Dezember geprüft. Sonder- oder Ausnahmegericht bei Saddam Hussein? Völker- u. europarechtliche Zulässigkeit der Todesstrafe - Soering-Fall EGMR NJW 1990. Kann das Luftsicherheitsgesetz mit Kriegsvölkerrecht (Krieg gibt es im Völkerrecht gar nicht mehr sondern nur bewaffnete Konflikte) recycelt werden - s. SZ vom 2.1.2007? Bindungswirkung des Urteils vom 15.2.2006, § 31 BVerfGG?
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